Blaues Kennzeichen für Moped, E-Roller & Co. in Deutschland

Wer mit dem E-Roller, Moped, Mofa oder Roller unterwegs ist, braucht ab dem 1. März ein neues Kennzeichen. Wie immer im Frühling wechselt die Farbe - in diesem Jahr von schwarz zu blau. Blau ist die Farbe für 2024 - wenn es um Kennzeichen für E-Roller, Mopeds und Co geht. Ab dem 1. März müssen also blaue Kennzeichen angebracht sein, wenn man mit einem dieser Fahrgeräte unterwegs ist.

Die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit. Die Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr zum 1. März ausgetauscht werden. Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Warum der Farbwechsel?

Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün. Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr zum 1. März. Dabei wechseln sich die Farben Schwarz, Blau und Grün ab, sodass anhand der Farbe erkannt werden kann, ob ein gültiges Kennzeichen für das jeweilige Verkehrsjahr benutzt wird.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen: Welche Konsequenzen drohen?

„Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das bedeutet, dass der Fahrer im Falle eines Unfalls den kompletten Schaden aus eigener Tasche zahlen muss. Zudem macht er sich damit strafbar. Wird man erwischt, droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

„Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Zum anderen verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Das Fahren ohne vorgeschriebenen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.

Wo erhalte ich die blauen Kennzeichen?

Die neuen Kennzeichen bekommen Fahrer direkt online bei ihren Versicherern. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden.

Welche Daten sind für den Schilderwechsel erforderlich?

Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer, die Fahrgestellnummer sowie Angaben zur Höchstgeschwindigkeit und zum Herstellernamen benötigt.

Welche Fahrzeuge benötigen ein blaues Kennzeichen?

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.

Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Kosten für das Versicherungskennzeichen

Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Fahrer*innen, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits für etwa 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Tabelle: Schäden und Diebstähle im Überblick

Kategorie 2022 2023
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 2,7 Millionen 2,9 Millionen
Kfz-Haftpflichtschäden 21.000 21.300
Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden 85 Millionen Euro 99 Millionen Euro
Schadendurchschnitt 4.000 Euro 4.600 Euro
Gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 6.900 10.000
Davon E-Scooter 4.100 6.850

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