Die Entscheidung, sich einen Roller zuzulegen, egal in welcher Größe und Ausstattung, kann man sich deutlich leichter machen, wenn man sich die Vorteile der Zweiräder vor Augen führt. Man kommt schnell und unkompliziert von A nach B, kann sich auch durch dichten Verkehr und enge Passagen schlängeln. Am Ziel angekommen, spart man sich häufig die nervende Suche nach einem Parkplatz, da die Roller in jede noch so kleine Lücke passen. Vor allem Menschen, die vorwiegend alleine oder manchmal zu zweit unterwegs sind, können von den Stärken der Motorroller profitieren.
Mopeds mit 50 ccm: Der ideale Einstieg
Besonders interessant sind die kleinen Zweiräder für Jugendliche, die selbst mobil und bei kurzen Fahrten nicht mehr auf die Eltern und deren Auto angewiesen sein wollen. Mit den 50 ccm Rollern gelingt so der perfekte Einstieg in die motorisierte Welt. Die größeren Modelle bringen den Fahrer auch außerorts zügig ans Ziel.
Allgemein definieren sich Scooter mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimetern als einspurige Zweiräder mit Durchstieg. Mit einem Motor, der eine Leistung zwischen 2 und 6 PS abrufen kann, erreichen die allermeisten dieser Motorroller eine niedrige Höchstgeschwindigkeit und werden rund 45 km/h schnell. Damit eignet sich so ein zuverlässiger und günstiger Scooter als ideales Einstiegs-Fahrzeug zum kleinen Preis in die Welt der Roller und Motorräder.
Führerschein und Altersbestimmungen für 50 ccm Roller
Ab dem 16. Lebensjahr darf man Roller mit 50 ccm fahren. Dazu muss man die Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder erwerben. Allerdings kann man die günstigen Fahrzeuge auch mit dem PKW-Führerschein der Klasse B bzw. 3 fahren. Dann darf man sich auf die Sitzbank der kleinen Motorroller schwingen. Natürlich muss man als Fahrer eines 50 ccm Rollers auch jederzeit eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen mit sich führen, außer man ist auf Privatstraßen unterwegs. Regelmäßige Untersuchungen durch den TÜV muss man bei Scootern mit 50 ccm nur dann vornehmen lassen, wenn Änderungen am Fahrzeug oder Drosselungen bzw.
Ein Moped zu kaufen, bringt viele Vorteile, denn bereits 16-Jährige können sich den Traum von motorisierter Mobilität ermöglichen, in bestimmten Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist das bereits ab 15 möglich. Mopeds mit 50ccm Hubraum erreichen Geschwindigkeiten von 45km/h, was für den üblichen Stadtverkehr vollkommen ausreichend ist. Außerdem passen die spritzigen Mopeds auch durch enge Passagen und ein geeigneter Parkplatz ist schnell gefunden.
Mopeds sind für Jung und Alt geeignet. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nach Erhalt der Fahrerlaubnis Klasse AM ein Moped fahren, in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen dürfen sogar 15-jährige mit Mopeds am Straßenverkehr teilnehmen. Aber nicht nur für Jugendliche bedeutet das Moped mehr Mobilität, auch Erwachsene schätzen die Wendigkeit der flinken Zweiräder. Ein Moped eignet sich vorwiegend für den Stadtverkehr, für längere Strecken ist es nicht so geeignet, da seine Spitzengeschwindigkeit kaum 45km pro Stunde überschreitet.
Mofa: Die gedrosselte Variante
Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Wann sie die Prüfung frühestens ablegen dürfen, ist - je nach Bundesland- unterschiedlich: Teilweise darf man sie frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag ablegen, in anderen Bundesländern sind es sechs Wochen vor oder auch erst mit Erreichen des Mindestalters. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Moped-Führerschein ab 15 Jahren
Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 Jahren zu erwerben.
Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor. Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31.
Um ein Moped zu fahren, benötigt man in Deutschland mindestens einen Führerschein der Klasse AM (Rollerführerschein). Dieser kann bereits ab 15 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung können Sie schon etwas früher beginnen, in der Regel etwa mit 14,5 Jahren. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter zustimmen. Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren.
Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren. Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h - dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht. Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein. Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.
125er Roller: Mehr Leistung für längere Strecken
Für Rollerfahrer, die gerne auch eine längere Tour machen, ist diese Kategorie eine echte Alternative. Die Modelle mit einem Hubraum von 125 bis 150 Kubikzentimetern kommen im Vergleich zu den kleineren Scootern deutlich wuchtiger und mit mehr Power und Dynamik daher. Ihr sportliches Naturell offenbart sich schon im Design, dazu kommen die hoch funktionalen Extras in Sachen Ausstattung. Multifunktionsdisplay, Alu-Felgen und ausgefeilte Technik im Motor.
Laut Definition schaffen Roller, oder auch Leichtkrafträder, mit 125 Kubikzentimetern Hubraumvolumen eine maximale Leistung von 15 PS / 11kW. Um Roller mit solchen Motoren fahren zu dürfen braucht man einen Führerschein der Klasse A1 bzw. 1B. Seit 31.12.2019 ist eine Änderung an der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine sogenannte Fahrerprobung durchlaufen wurde, darf man nun auch mit dem Auto-Führerschein (Klasse B196) Zweiräder mit 125 ccm fahren.
Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt - 110 km/h sind damit aber möglich. Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig. Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt. Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren. Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden.
Führerscheinerweiterung B196
Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.
Wichtige Aspekte und Pflichten für Motorrollerfahrer
Zulassungspflichtige Roller über 50 ccm unterliegen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht. Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten? Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke. Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen. Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren. Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt! Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert. Es empfiehlt es sich, den Motorroller regelmäßig zur Inspektion zu bringen.
Die Führerscheinklasse AM: Alle Details
Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung.
Fahrzeuge, die mit der Klasse AM gefahren werden dürfen
Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier. Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.
Ausbildung für den Rollerführerschein
Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt.
Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit.
Pilotprojekte zur Senkung des Mindestalters
Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet.
Kosten und Gültigkeit des Rollerführerscheins
Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen.
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet.
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