Gerade in der Stadt sind Vespa, Kymco und Co eine tolle Alternative zu Auto, Bus und Bahn. Bevor man zum Easy Rider wird, braucht es den richtigen Führerschein. Hier kommen alle Infos zum Thema Rollerführerschein: Kosten, Führerscheinprüfung, Versicherung.
Welche Führerscheinklassen gibt es für Roller?
Hier gibt es, je nach schon vorhandenem Führerschein, Alter, Zeit- und Geld-Budget sowie gewünschter Kraftrad-Klasse, mehrere unterschiedliche Optionen. Zwischen Roller und Motorrad unterscheiden die Scheine übrigens nicht.
Mofa-Führerschein
Der einfachste Einstige ist der sogenannte Mofa-Führerschein. Sogenannt deshalb, weil er amtlich betrachtet gar kein Führerschein ist, sondern eine Prüfbescheinigung. Das Alter für den Mofa-Führerschein liegt bei mindestens 15 Jahren.
Die theoretische Ausbildung dafür kann man mit 14 und einem halben Jahr beginnen, und drei Monate vor dem 15. Geburtstag die Prüfung. Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte.
Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.
- Mofa fahren darf man ab 15 Jahren
- Praktische Prüfung ist nicht nötig
- Versicherungskennzeichen ist Pflicht
Aber was ist eigentlich ein Mofa? Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
AM-Führerschein (Rollerführerschein)
Relativ jung ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM, sie ist quasi der Roller-Führerschein für 15-Jährige, und die aktuelle Version des klassischen Moped-Führerscheins. Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Unter 16 bekommen Kids allerdings die Schlüsselziffer 195 verpasst, die bedeutet, dass sie diesen Schein im Ausland erst am ihrem 16. Geburtstag nutzen dürfen.
Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.
An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. 500 bis 1.200 Euro einplanen.
B196-Führerschein
Großer Beliebtheit seit seiner Einführung 2020 erfreut sich die Fahrerlaubnis-Klasse B196, die sich ganz speziell an Besitzer des Autofahrer-Führerscheins richtet, die Roller fahren möchten. Sie gilt für mindestens 25-Jährige für Roller, für die man eigentlich die Klasse 1A benötigt.
Die Hürden sind relativ niedrig: Wer seinen Pkw-Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, muss lediglich vier theoretische und fünf praktische Doppelstunden absolvieren - aber keine Prüfung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 Euro.
A1-Führerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Auch E-Roller mit Akkus, die in dieser Klasse eingestuft sind, werden der Einfachheit halber oft als „125er“ bezeichnet, obwohl sie natürlich keinen Hubraum haben - und dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden. Die Leistung darf 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht nicht übersteigen, das bedeutet im Umkehrschluss: Ein 11 kW starker Roller muss mindestens 110 Kilo wiegen. Die Kosten für diesen „Vespa-Führerschein“ belaufen sich schnell auf über 1.000 Euro.
A2-Führerschein
Hier geht es so langsam los mit den richtig dicken Dingern, die große Mehrheit der Roller-Modelle lässt sich mit dem A2 bewegen - oder ist in einer passend gedrosselten Version zu bekommen. Roller, Bike oder Trike bis 35 kW/48 PS Leistung sind erlaubt, dürfen aber nicht mehr leisten 0,2 kW/kg.
Für eine 35-Kilowatt-Maschine bedeutet das ein Leergewicht von mindestens 175 Kilo. Das Mindestalter liegt hier natürlich bei 18 Jahren, wobei man mit 17,5 Jahren die Ausbildung beginnen kann, und drei Monate vor der Volljährigkeit die Prüfung ablegen. 16 Theorie-Doppelstunden sind Pflicht - wer schon seit mindestens zwei Jahren den A1 besitzt, ist davon befreit. Auch eine praktische Ausbildung kann dann entfallen, wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, der Schüler beherrsche das Kradfahren grundsätzlich.
A-Führerschein
Die Führerscheinklasse A ist große Lösung, wenn man alles fahren möchte - inklusive der Königsklasse der Roller mit 50, 60 oder mehr PS (und natürlich Superbikes mit über 200 PS). Die Voraussetzungen sind dementsprechend streng. Wer seit mindestens zwei Jahre den A2 besitzt, kann 20 Jahre jung sein, benötigt keine Theorie-Ausbildung mehr und ist auch von praktischen Pflichtstunden befreit.
Rollerführerschein (Klasse AM) - was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Wie viele Theorie- und Praxisstunden brauche ich?
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht. 14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Wie läuft die Fahrprüfung ab?
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Wie teuer ist der Roller-Führerschein?
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro.
Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Kostenübersicht Roller-/Moped-Führerschein
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Theoretische Prüfung | 22 Euro |
| Praktische Prüfung | 90 - 100 Euro |
| Fahrstunden | 30 - 48 Euro pro Stunde |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 - 30 Euro |
| Sehtest | 6 - 9 Euro |
| Passbild | variabel |
| Anmeldegebühr Fahrschule | 70 - 150 Euro |
Roller gefahren ohne Führerschein
Wer ohnehin den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzt, muss keine Extra-Lizenz mehr machen. Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig.
Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei einen bereits mit einem getunten Roller erwischt hat, wie einsichtig der Rollerfahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem schickt die Polizei jedes Mal eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle heraus.
Bis zum Verfahrensabschluss und einer möglichen Auflagenerfüllung, wie z.B. dem Ableisten von Sozialstunden, ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Übrigens: Viele Roller der älteren Baujahre können mehr als 45 km/h fahren. Da stellt sich die Frage, ob man seine Maschine extra drosseln lassen muss. Eine Antwort liefert der § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Unter Punkt 8 ist festgelegt, für welche Maschinen eine sogenannte Übergangsregel gilt. Zum Beispiel müssen DDR-Mopeds, wenn sie vor dem 28. Februar 1992 zugelassen worden sind, nicht gedrosselt werden. Mit ihnen darf man mehr als 45 km/h fahren.
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