Motorroller mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Hier kommen alle Infos zum Thema Rollerführerschein: Kosten, Führerscheinprüfung, Versicherung.
Rollerführerschein (Klasse AM) - Was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Auf dem EU-Führerschein ist der Rollerführerschein seit dem 19. Januar 2013 als Führerschein-Klasse AM aufgeführt - zuvor waren stattdessen die Klassen S und M eingetragen. Wer ohnehin den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) besitzt, muss keine Extra-Lizenz mehr machen. Wer aber ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen.
Mindestalter und Gültigkeit
Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.
Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Damit gilt der Führerschein bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Ausflüge ins Ausland sind somit leider tabu.
Seit Juli 2021 besteht in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung, die es Jugendlichen ab 15 Jahren erlaubt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h zu fahren.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Er unterliegt lediglich der 15-jährigen Erneuerungspflicht nach EU-Vorschrift. Demnach muss alle 15 Jahre das Dokument erneuert werden.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind nur Inlandsfahrten erlaubt. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16.
Ausbildung für den Rollerführerschein
Wer einen Rollerführerschein machen möchte, muss sich gut darauf vorbereiten. Jeder Fahrschüler bekommt theoretischen und praktischen Unterricht.
Theoretische Ausbildung
14 Theoriestunden von je 90 Minuten stehen auf dem Lehrplan. Davon befassen sich zwölf Stunden mit den Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden mit der Rollertheorie.
Für den Führerschein der Klasse AM musst du 12 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Falls du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, reduziert sich das Minimum auf 6 Doppelstunden.
Im theoretischen Teil werden in zwölf 90-minütigen Stunden Grundstoff vermittelt und in zwei Einheiten werden spezifische Inhalte zur Führerscheinklasse AM behandelt.
Praktische Ausbildung
Vorgaben für eine praktische Ausbildung gibt es hingegen nicht. Hier hängt die Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch. Dabei wird in der Regel das Anfahren und Abbremsen geübt, das Slalomfahren sowie das Ausweichen. Sonderfahrten, wie zum Beispiel Überlandfahrten oder Nachtfahrten, gibt es normalerweise nicht.
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Hinsichtlich der praktischen Ausbildung gibt es keine gesetzlichen Regeln. Hier hängt die Dauer bzw. Der Fahrlehrer entscheidet im Einzelfall, ob weitere Fahreinheiten nötig sind. Üblicherweise führen die meisten Fahrschulen mindestens eine halbstündige Fahrübung durch.
Die Prüfungen
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
Theoretische Prüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung zum Rollerführerschein müssen 30 Fragen beantwortet werden. Mit mehr als zehn Fehlerpunkten gilt man dabei als durchgefallen.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung ist mit rund 45 Minuten angesetzt. Bestandteil jeder Praxisprüfung ist das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Wenn der Fahrlehrer den Fahrschüler für geeignet hält, wird eine 30-minütige Fahrprüfung absolviert. Diese erfolgt überwiegend innerorts.
Was kostet der Rollerführerschein?
Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra.
Die Preise für die Theoriestunden unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und natürlich auch von Fahrschule zu Fahrschule.
Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig. Die Anmeldegebühr bei der Fahrschule beträgt rund 70 bis 150 Euro. Eine Übungsfahrt kostet zwischen 30 und 48 Euro. Das Übungsmaterial für die theoretische Prüfung gibt es kostenfrei über diverse Smartphone-Apps oder klassisch in Form von Papierfragebögen für rund 30 Euro. Nicht vergessen: Für den Sehtest muss man zwischen 6 und 9 Euro einplanen. Hinzu kommt ein Erste-Hilfe-Kurs für 15 bis 30 Euro. Die Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung kostet meistens rund 60 Euro, plus etwa 22 Euro beim TÜV für die Theorieprüfung. Die Vorstellung zur praktischen Prüfung kostet um die 190 Euro. Für die praktische Prüfung selbst muss man 90 bis 100 Euro veranschlagen.
Hier eine Übersicht der Kosten:
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Anmeldegebühr Fahrschule | 70 - 150 € |
| Übungsfahrt | 30 - 48 € |
| Übungsmaterial | 30 € |
| Sehtest | 6 - 9 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 - 30 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 60 € |
| Theorieprüfung beim TÜV | 22 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 190 € |
| Praktische Prüfung | 90 - 100 € |
Alternativen zum Rollerführerschein
Eine Alternative für 16-Jährige wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.
Und wer generell schon ab 15 mit einem motorisierten Zweirad unterwegs sein möchte, kann einen Mofa-Führerschein erwerben. Mofas gelten als Fahrräder mit Hilfsmotor und dürfen nur maximal 25 km/h schnell fahren.
Für den Mofa-Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Ausbildung nötig. In der Regel umfasst der theoretische Teil sechs Unterrichtseinheiten, die jeweils 90 Minuten dauern. Der praktische Fahrunterricht besteht normalerweise aus einer oder zwei Doppelstunden, die ebenfalls jeweils 90 Minuten lang sind.
Wichtige Hinweise
Als Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das Versicherungskennzeichen , das wie ein Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden muss. Wichtig: Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden.
Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Stichtag ist der 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
In allen Bundesländern darf man mittlerweile den Roller-Führerschein schon mit 15 Jahren machen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Tuning
Je nach Vorbelastung kann beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt. Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden - das heißt, der Pkw-Führerschein muss erst einmal warten.
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
Zu den Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen die Strafen für den Umbau hinzu: Wer mit einem unzulässig umgebauten Roller unterwegs ist und erwischt wird, muss mindestens 25 Euro Strafe zahlen. 50 Euro muss man für das Fahren ohne Betriebserlaubnis zahlen - bei einem frisierten Roller ist das der Fall. Geht damit eine Gefährdung der Umwelt oder Verkehrssicherheit einher, sind 90 Euro fällig - bei letzterem gibt es noch einen Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
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