A2 Motorrad: Wie viel PS sind maximal erlaubt?

Der Stufenführerschein A2 erlaubt eine maximale Motorleistung von 35 kW. Durch die begrenzte Motorleistung auf maximal 35 kW, erreichen die Krafträder beim A2-Führerschein rund 48 PS. Es ist eine großartige Werbung, ein Motorrad anbieten zu können, das in die beliebte A2-Klasse passt. Die Klasse A2 definiert Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW). Es darf also maximal 48 PS haben. Hat es meist aber nicht.

Allerdings schöpfen das die wenigsten Modelle aus. Die wenigsten Kräder, die mit "A2-tauglich" beworben werden, schöpfen die erlaubte Spitzenleistung aus. MOTORRAD erklärt warum.

Warum die 48-PS-Klasse meist keine 48 PS hat

Beispiele für A2-Kräder, die überraschend wenig leisten, gibt es einige und prominente. In der Käufergunst weit oben: die KTM Duke 390. Sie leistet aus 373 Kubik A2-konforme 44 PS und vor dem Hintergrund enorm leistungsstarker Motoren von KTM stellt sich die Frage: Die 4 PS auf 48 können doch keine Raketenwissenschaft sein.

Selbst der 399er-Twin von Kawasaki in der Z400 und Ninja 400 bleibt mit 45 PS knapp unter der Grenze. Und die 300er-Modelle R3 und MT-03 von Yamaha, mit Twin-Motor und 321 Kubik, leisten 6 PS weniger als die maximal erlaubten, wobei der recht kleine Hubraum ein Indiz sein könnte.

Die Sache mit dem Leistungsgewicht

Die Zulassung als A2-Motorrad fußt auf 2 Bedingungen: Besagte 35 Kilowatt Spitzenleistung und - das ist Antwort auf die Frage - einem Mindestgewicht von 0,2kW/kg. Wenn der Motor also 35 Kilowatt leisten soll, muss das fahrfertige Motorrad mindestens 175 Kilogramm wiegen, denn 35 geteilt durch 175 ergibt 0,2.

Wiegt ein A2-Krad weniger als 175 Kilogramm, muss die Leistung sinken. Und hier schließt sich der Kreis zu den 500er-Hondas. Die CB 500 F wiegt fahrfertig 189 Kilogramm, während die nächst schwächere prominente Kawasaki Z 400 mit 45 PS nur 169 Kilogramm wiegt. So dürfte die Kawasaki rein rechnerisch sogar 45,9 PS haben.

Die KTM 390 Duke dürfte mit 168 Kilo fahrfertig ebenfalls 45,7 PS leisten, bleibt trotzdem mit 44 PS etwas darunter, was so auf den vergleichsweisen kleinen Hubraum von 373 Kubik hinweist und/oder auf eine gewünschte Abstimmung der hochdrehenden Einzylinder.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kann kommen, wer die MT-03 von Yamaha so betrachtet: Sie dürfte mit 168 fahrfertigen Kilogramm ebenfalls knapp 46 PS leisten, wird allerdings vom Twin mit nur 321 Kubik limitiert, der ohnehin seine Spitzleistung von 42 PS erst bei 10.750 Touren erzeugt. Da dürfte kaum Luft für 6 PS oder über 10 Prozent Mehrleistung sein, um die geltenden Abgaswerte zu erfüllen.

Und so errechnet sich einfach das Mindestgewicht der CFMoto 450 SR, das natürlich über 175 Kilo liegen muss und mit 179 Kilo sogar noch etwas schwerer als gefordert ist.

Warum müssen die 48 PS so schwer verpackt sein?

Wenn eine Fahrerlaubnisklasse die Leistung anhand Mindestgewicht beschränkt wird, soll das primär das Beschleunigungsvermögen vermindern. Denn ein Motorrad mit 175 Kilo zieht erfahrungsgemäß langsamer durch als ein Modell mit 145 Kilo, wenn beide 48 haben. Das soll die Einsteigerklasse vor schwer kontrollierbaren Geschwindigkeitsanstiegen, ungewollten Wheelies und durchdrehenden Hinterrädern schützen. Und sorgt umgekehrt für günstigere Motorräder, die technisch nicht auf die Spitze getrimmt sein müssen.

Und umgerechnet hat selbst ein A2-Krad mit vollen 48 PS bei Mindestgewicht (3,64 kg/PS) ein leicht besseres, mathematisches Beschleunigungsvermögen als ein Pkw mit 1,8 Tonnen und 450 PS (3,97 kg/PS).

Drosselung und Führerscheinbestimmungen

Bei der Führerscheinklasse A2 dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW sein. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden. Bei auf 35 kW gedrosselten Maschinen ist immer zu prüfen, welche technischen Daten ursprünglich das nicht gedrosselte Motorrad hatte. Das ist wichtig, weil es nur eine maximale Leistung von 70 kW haben darf.

Für einige Führerscheininhaber gilt für Fahrten in Deutschland jedoch ein Besitzstandschutz für Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu fahren.

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist dringend abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen und auch die Kaskoversicherung leistet unter Umständen nicht oder nicht voll.

Der Motorradführerschein A2: Alles Wichtige im Überblick

Sie wollen ein Motorrad fahren? Der A2-Führerschein ermöglicht dies. Da es Krafträder mit den unterschiedlichsten Motorleistungen gibt, sieht der Gesetzgeber, um den Anforderungen an die Steuerung dieser Maschinen gerecht zu werden, verschiedene Fahrerlaubnisse vor.

Zu den Motorradführerscheinen gehören dabei insbesondere die Klassen A1, A2 und A. In diesem Text befassen wir uns genauer mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2.

Voraussetzungen und Bedingungen für den A2-Führerschein

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie ein Motorrad mit maximal 35 kW Motorleistung führen, wenn das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg entspricht. Zudem darf bei einer Leistungsableitung das Kraftrad über maximal 70 kW verfügen. Für diesen Führerschein schreibt der Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Welche Anforderungen ein Motorrad der Klasse A2 erfüllen muss, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • Motorleistung: maximal 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg
  • Leistungsableitung: maximal 70 kW

Die Leistungsableitung ist vor allem für alldiejenigen relevant, die sich aktuell mit dem A2-Motorradführerschein zufriedengeben, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen. Denn der Gesetzgeber erlaubt damit die Drosselung einer 70-kW-Maschine. Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Der Weg zum A2-Führerschein: Ausbildung und Prüfungen

Wollen Sie den A2-Führerschein ohne den Vorbesitz einer anderen Motorradklasse erwerben, schreibt der Gesetzgeber für die Ausbildung in der Fahrschule folgende Ausbildungsbestandteile vor:

  • 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
  • 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
  • 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)

Eine vorgeschriebene Anzahl von regulären Fahrstunden definiert der Gesetzgeber hingegen nicht. Hier ist also das Fahrkönnen des Führerscheinanwärters entscheidend.

Um zu überprüfen, ob der Fahrschüler die vermittelten Inhalte auch verinnerlicht hat, sieht das Gesetz sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung vor. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Verfügen Sie bereits über eine andere Fahrerlaubnis - zum Beispiel den Pkw-Führerschein -, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen.

Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten. Zu den Prüfungsinhalten zählen dabei insbesondere die Sicherheitskontrolle sowie das vorschriftsgemäße Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Kosten für den A2-Führerschein

Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass auch der A2-Führerschein mit Kosten einhergeht. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden und somit vom Können des Fahrschülers ab. Darüber hinaus variieren die Ausgaben meist regional, weshalb sich ein Preisvergleich der Fahrschulen lohnen kann.

Wie sich die Kosten für dene A2-Führerschein zusammensetzen und welche Summen dabei im Durchschnitt anfallen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
  • Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
  • Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
  • Theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
  • Praktische Prüfung: 121,38 Euro

Sie möchten zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnisklasse A erwerben? Dann lassen sich ggf. durch den Stufenführerschein Kosten einsparen. Der Führerschein der Klasse A2 kann nämlich nach zwei Jahren und Absolvierung einer praktischen Prüfung, die nur 80,92 Euro kostet, auf die Klasse A hochgestuft werden. Eine Theorieprüfung entfällt in diesem Fall. Diese Option besteht auch beim Wechsel vom Führerschein A1 auf A2.

Weitere wichtige Informationen zum A2-Führerschein

Wer laut A2 zum Motorrad fahren berechtigt sein möchte, muss vor dem Antritt der Fahrschule einige Unterlagen bereithalten. Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dies regelt § 12 der Fahrerlaubnisverordnung. Sobald der Sehtest bestanden ist, muss die Bescheinigung des Optikers bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Optional gilt auch eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Augenarztes. Die zentrale Tagessehschärfe darf mit oder ohne Sehhilfe 0,7/0,7 betragen. Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere Störungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen können.

Wird festgestellt, dass der Prüfling eine Sehhilfe braucht, muss er den Sehtest mit eben dieser nachholen. Jeder, der einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erlangen möchte, muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert haben. Auch hier wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme an einem solchen Kurs bestätigt.

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