Der Führerschein der Klasse AM ist der klassische Rollerführerschein, mit dem du bereits mit 15 Jahren die Freiheit auf zwei Rädern genießen kannst. Dein Roller darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Wenn du nach dem perfekten Einstieg in die Welt der Zweiräder suchst, ist der AM-Führerschein ideal.
Mindestalter und Gültigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre.
- Ab dem 28.07.2021 ist das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt.
- Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
- Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Voraussetzungen und Unterlagen
Folgende Unterlagen/Dokumente sind erforderlich:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Biometrisches Passbild
Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?
Mit dem AM-Führerschein darf man folgende Fahrzeuge fahren:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor, einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben.
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor und einer bbH von max. 45 km/h. Die Leistung darf bei max. 6 kW liegen, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max.
Theoretische Ausbildung
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff.
- Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt.
- Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden. Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören.
Praktische Ausbildung
In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten.
Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
Theorie- und Praxisprüfung
Damit du offiziell mit dem Roller durchstarten kannst, musst du für den AM-Führerschein erst eine Theorie- und dann eine erfolgreiche Praxisprüfung ablegen.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen.
Kosten für den Rollerführerschein
Die Kosten für einen Roller-Führerschein sind von der Region, der Fahrschule und den eigenen Vorerfahrungen abhängig.
Hier eine Übersicht über die ungefähren Kostenpunkte:
| Kostenpunkt | Ungefährer Preis |
|---|---|
| Anmeldegebühr bei der Fahrschule | 70 bis 150 Euro |
| Übungsfahrt | 30 bis 48 Euro |
| Übungsmaterial für die theoretische Prüfung | ca. 30 Euro |
| Sehtest | 6 bis 9 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 15 bis 30 Euro |
| Vorstellung bei der Fahrschule für die theoretische Prüfung | ca. 60 Euro |
| TÜV für die Theorieprüfung | ca. 22 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | um die 190 Euro |
| Praktische Prüfung | 90 bis 100 Euro |
Hinzu kommt das Versicherungskennzeichen, das jährlich neu beantragt und gewechselt werden muss. Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Roller fahren ohne Führerschein - Welche Strafen drohen?
Wer ohne Rollerführerschein auf einem Moped erwischt wird, fährt ohne Fahrerlaubnis und muss mit Strafen rechnen. Je nach Vorbelastung kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt.
Roller frisieren: Welche Strafen drohen?
Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen - in jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg.
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