Beengte Straßen und viel Verkehr führen oft dazu, dass der Abstand zum entgegenkommenden Fahrzeug nicht ausreichend ist. Leidtragender ist dann häufig der Außenspiegel, dessen Reparatur oder Austausch dringend erforderlich wird.
In Deutschland regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Anforderungen an Spiegel an Kraftfahrzeugen. Insbesondere Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen, hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.
Doch nicht nur die richtige Spiegeleinstellung ist bei Auto, Lkw und Co. wichtig. Außenspiegel und Rückfahrspiegel dürfen zudem weder verdeckt, abgeklebt noch defekt sein. In derlei Fälle könnten die Spiegel der Kraftfahrzeuge nicht mehr ihren eigentlichen Nutzen erfüllen.
Gesetzliche Bestimmungen für Motorradspiegel
Es gibt einiges zu beachten, aber es gibt bei der Anbringung Spielraum. Wir haben bei Polizei und Verkehrsanwälten nachgefragt."Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München.
Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Anzahl der Spiegel
- Motorräder mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990: Ein Spiegel an der linken Seite ist ausreichend.
- Motorräder mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990: Zwei Rückspiegel sind Pflicht, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h übersteigt.
Mindestgröße der Spiegelfläche
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Weitere Anforderungen
- Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein.
- Der maximale Winkel von der waagrechten Linie nach vorn zum Spiegel darf 55 Grad nicht übersteigen.
- Die Spiegel müssen einstellbar sein und dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen.
Das E-Prüfzeichen
Wird ein neuer Rückspiegel am Motorrad montiert, sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde.
Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad
Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Konsequenzen bei Verstößen
Stellen Beamte bei einer Verkehrskontrolle einen Defekt der Spiegel fest bzw. gar ein Fehlen, können Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.
Allerdings sind die Ausmaße eines Verstoßes viel weitgehender. Nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist gemindert, wenn die Einrichtungen für die indirekte Sicht an Ihrem Fahrzeug nicht den Vorgaben entsprechen. Auch die Eigengefährdung steigt, da Sie wesentlich schneller in einen Verkehrsunfall verwickelt werden können.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl der Spiegel | Abhängig vom Erstzulassungsdatum (1 oder 2) |
| E-Prüfzeichen | Pflicht für die Zulassung im Straßenverkehr |
| Mindestfläche | Mind. 69 cm² (mit E-Prüfzeichen) oder 60 cm² (ohne E-Prüfzeichen) |
| Abstand zur Fahrzeugmitte | Mind. 28 cm |
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