Alkohol am Steuer? Promillegrenzen für Fahrräder und E-Bikes in Deutschland

Fahrradfahren liegt im Trend, und viele tauschen das Auto gegen den Drahtesel aus. Doch Vorsicht beim Alkoholkonsum: Wo liegen die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder? Erfahre hier, ab wie viel Promille auf dem E-Bike man eine Straftat begeht.

E-Bikes und Pedelecs: Die Unterschiede

Meist wird von einem E-Bike gesprochen, wenn eigentlich ein Pedelec gemeint ist. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht in die Pedale trittst. Beim Pedelec musst du treten, damit dich der Elektromotor unterstützt. Mit dem Pedelec erreichst du mit Hilfsmotor Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h. Die Räder gelten rechtlich als Fahrrad, das gilt auch für die Promillegrenze auf Pedelecs.

Für das Pedelec brauchst du zwingend weder Führerschein noch Helm, auf dem E-Bike besteht Helmpflicht. E-Bikes sind Kleinkraftfahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Ein E-Bike darfst du ab 16 Jahren mit mindestens der Fahrerlaubnis AM fahren. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.

Gut zu wissen: Mit dem Pedelec musst du gekennzeichnete Radwege benutzen. E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen fahren!

Das sind die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat. Bußgelder von mehreren Hundert Euro, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU sind die Folge. Die Regeln gelten auch für E-Scooter.

Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige.

Schon gewusst: Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder innerhalb Europas sind unterschiedlich. In vielen Ländern gelten strengere Regeln als in Deutschland. Die Alkoholgrenze für Fahrräder liegt meist bei 0,5 Promille.

Alkoholgrenzen auf dem E-Bike: Diese Strafen drohen

Bei auffälliger Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.

Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2025):

  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • beim zweiten Mal: 3 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • beim dritten Mal: 3 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Eine von der normalen Regelung abweichende Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit gibt es nicht. Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Aber auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren.

Nach einem Abend mit ein paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Aber Achtung: Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig.

Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.

Was droht ab 1,6 Promille?

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Wer aber nach dem Strafverfahren davon ausgeht, dass keine weiteren Konsequenzen auf ihn zukommen, irrt sich: Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Das Fahrrad betrunken schieben?

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Was gilt in der Probezeit?

Die 0,0-Promille-Regel gilt für alle, die in der Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt sind und ein Kraftfahrzeug führen. Wer sich mit Freunden gerne auf ein paar Drinks verabredet, lässt das Auto lieber direkt stehen.

Viele setzen deshalb aufs Fahrrad, denn damit gelten deutlich großzügigere Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit?

Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahrun­taug­lichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute. Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich.

Da sich Alkohol von Person zu Person unter­schied­lich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntaug­lichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrun­fähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.

Fahrunfähigkeit tritt häufiger auf als man denkt. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum selbst in vermeintlich geringen Mengen das Fahrvermögen beeinträchtigen kann und somit ein hohes Risiko für alle Verkehrs­teilnehmer darstellt.

Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Führerschein­entzug reichen. Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet.

Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höheren Strafe rechnen.

Übrigens: Eine MPU kann auch für Personen angeordnet werden, die (noch) keinen Führerschein haben. Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss ihre Eignung dafür unter Beweis stellen können.

Gibt es ein Fahrverbot für Radfahrer?

Ja, in Deutschland kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden.

Es wird in der Regel von der zuständigen Verwaltungs­behörde oder vom Gericht verhängt.

Ein Fahrradfahrverbot bedeutet, dass die betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft von der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad ausgeschlossen ist.

Überblick über die Promillegrenzen und Strafen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Promillegrenzen und möglichen Strafen für Fahrradfahrer in Deutschland:

Fahrzeug Promillegrenze Konsequenzen
Fahrrad/Pedelec Ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall
Fahrrad/Pedelec Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe, MPU
E-Bike/E-Scooter Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Fahrverbot, MPU (bei Wiederholung)
E-Bike/E-Scooter Ab 1,1 Promille Straftat, höhere Bußgelder, längeres Fahrverbot, MPU

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