Fahrrad Promille Grenze in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

Wer auf einer Feier ein paar Gläser Wein oder Bier getrunken hat, sollte das Auto besser stehen lassen. Dann anstelle des Autos das Fahrrad zu benutzen, ist nach dem Alkoholkonsum nicht unbedingt die beste Idee. Dies kann nicht nur ebenso gefährlich werden wie mit dem Auto, sondern auch Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Denn, was viele nicht wissen: Auch für das Fahrradfahren gibt es Promillegrenzen.

Grundlage zur Festlegung der Promillegrenze und Strafe beim Fahrradfahren ist Paragraf 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, bezieht sich die Bestrafung auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholkonsum und nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge.

Welche Promillegrenzen gelten für Fahrradfahrer?

Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland weit über der für Kraftfahrer. Die Promillegrenze liegt bei 1,6. Bei Autofahrern liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert müssen sie mit harten Strafen rechnen. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Bei diesem Vergehen spricht die Rechtsprechung auch nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat.

Allerdings können Sanktionen bei Auffälligkeiten auch schon bei geringeren Werten verhängt werden. Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Wer jetzt davon ausgeht, Alkohol zu konsumieren und danach Fahrrad fahren zu können, bis der Promillewert von 1,6 erreicht ist, hat weit gefehlt.

Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille

Umgangssprachlich sprechen Behörden von einer zweiten Promillegrenze für das Fahrrad. Diese liegt bei 0,3 Promille. Wer Fahrrad fährt und über diesen Wert kommt, kann eine Strafanzeige erhalten. Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Hast du mehr als 0,3 ‰ im Blut, gilt das als relative Fahruntüchtigkeit.

Die relative Fahruntüchtigkeit liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer mit über 0,3 Promille fährt. Dies können Orientierungslosigkeit, Wahrnehmungsfehler oder die Verschlechterung der Reaktionsfähigkeit sein. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Verursachen Sie ab 0,3 Promille einen Unfall, ist dies ebenfalls eine Straftat. Die Polizei muss Ihnen dann aber nachweisen können, dass der Unfall aufgrund Ihrer mangelnden Fahrtauglichkeit erfolgt ist.

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille

Ab 1,6 ‰ giltst du auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Von der absoluten Fahruntüchtigkeit spricht der Gesetzgeber, wenn die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht bzw. überschritten wurde. Hierbei müssen den Behörden keine weiteren Ausfallerscheinungen vom Radfahrer auffallen. Denn Studien beweisen, dass ab diesem Wert immer eine Fahruntauglichkeit besteht.

Auch auf dem Fahrrad gilt: Ab 1,6 ‰ wird davon ausgegangen, dass du regelmäßig trinkst - und das bringt ernste Folgen mit sich. Die Behörden könnten dir zutrauen, dass du ebenfalls fahruntüchtig Auto fahren würdest.

Welche Strafen drohen bei Trunkenheit auf dem Fahrrad?

Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

  • Ab 0,3 Promille: Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall.
  • Ab 1,6 Promille: Geldstrafe (i. d. R. ein Monatsgehalt), 2 Punkte in Flensburg, Anordnung zur MPU.

Die Höhe der Strafen hängt von der Situation ab und davon, wie du dich verhältst. Die Strafen werden hier erst einmal unabhängig von einem Unfall oder auffälliger Fahrweise vergeben, denn die 1,6 Promillegrenze, markiert rechtlich den Beginn der „absoluten Fahruntüchtigkeit“.

Auswirkungen auf den Führerschein

Fährt man jedoch betrunken Fahrrad, kann man damit den Fahrerlaubnisentzug für Kraftfahrzeuge und somit für sein Auto riskieren! Auch wenn du keinen Autoführerschein hast, kannst du Punkte in Flensburg kassieren - und damit wird es schwer, später überhaupt einen Führerschein zu machen.

Werden Sie mit mehr als den genannten 1,6 Promille auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten und hält diese Sie für fahruntüchtig oder bauen Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss, kann der Führerschein, sofern Sie diesen dabeihaben, sofort vor Ort von der Polizei eingezogen werden.

Im Nachgang erfolgt bei Fahrten mit mehr als 1,6 Promille, egal ob der Führerschein unmittelbar eingezogen wurde oder nicht, eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete MPU. Darin müssen Sie Ihre grundsätzliche Fahreignung nachweisen.

Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen.

Auch der Versuch, Widerspruch gegen die angeordnete MPU und den damit verbundenen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis einzulegen, bleibt in der Regel erfolglos, wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München zeigte.

Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs

Mit dem Pedelec gelten die gleichen Regeln wie beim Fahrrad. Das heißt: Ab 0,3 ‰ und auffälligem Verhalten drohen kleinere Bußgelder. Fährst du jedoch mit einem E-Bike oder E-Scooter, gelten die Regeln wie für Autofahrer:innen.

Pedelecs und E-Bikes zählen, je nach Motorisierungsgrad, auch zu Kraftfahrzeugen, für die entsprechend eine Zulassung für den Straßenverkehr und ein Führerschein notwendig sind. Für diese Fahrzeuge gilt dann die 0,5 Promille-Grenze.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist die Grenze von 1,1 Promille Blutalkoholgehalt wie bei anderen motorisierten Kraftfahrzeugen nicht automatisch auf Pedelecs anwendbar. Die Grenze von 1,1 Promille gilt für motorisierte E-Fahrräder bis 25 km/h folglich nicht.

Überblick über Promillegrenzen für verschiedene Fahrradtypen

Fahrzeugtyp Promillegrenze Besonderheiten
Fahrrad (Muskelkraft) 1,6 ‰ Ab 0,3 ‰ bei auffälligem Verhalten Strafanzeige möglich
Pedelec (bis 25 km/h) 1,6 ‰ Ab 0,3 ‰ bei auffälligem Verhalten Strafanzeige möglich
E-Bike/E-Scooter 0,5 ‰ Gleiche Regeln wie für Autofahrer

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Restalkohol: Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte. Pro Stunde werden etwa 0,1 bis 0,15 Promille vom Körper abgebaut.
  • Dienstfahrräder: Arbeitgeber sollten beim Einsatz von Dienstfahrrädern darauf achten, dass die Mitarbeiter die für Fahrradfahrer geltenden Regeln kennen und somit Regelungen, wie die Promillegrenze am Fahrrad einhalten.
  • Führerscheinkontrolle: Da beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ein Führerscheinentzug folgen kann, sollten jedoch auch Fahrer, die muskelangetriebene Fahrräder nutzen, regelmäßig kontrolliert werden.

Ein Promillemessgerät hast du wahrscheinlich nicht immer dabei - und ohne dieses lässt sich ein genauer Promillewert kaum ermitteln. Er hängt zudem stark von Faktoren wie Gewicht, der allgemeinen Verfassung und dem Gesundheitszustand ab. Hast du doch mehr als nur ein Bier oder Wein getrunken? Dann merk dir diese Faustregel: Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 ‰ ab. Allerdings steigt dein Promillewert in der ersten Stunde nach dem Trinken noch an.

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