Viele PKW-Halter sind der Meinung, dass in Deutschland eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht. Das stimmt so aber nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht laut Straßenverkehrsordnung.
Was bedeutet die situative Winterreifenpflicht?
Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Glatteis, nur mit Winterreifen fahren darf.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für:
- Einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Motorisierte Krankenfahrstühle
Fakt ist, dass diese situative Winterreifenpflicht schon seit einigen Jahren nicht mehr für einspurige Kraftfahrzeuge gilt. Genauer gesagt, macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wie ein Motorrad oder Roller bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss.
Warum gilt die Ausnahme für Motorräder?
Das liegt auch daran, dass es keine Winterreifen für Motorräder gibt, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol) genügen. Reifen mit M+S-Kennung gibt es zwar vereinzelt, sind aber im Sinne des Gesetzgebers keine Winterreifen.
Fahren mit dem Motorrad im Winter - was ist erlaubt?
Ungeachtet der Wetterlage mit dem Einspurfahrzeug einfach losfahren, das ist zumindest bei Schnee und Eis dennoch eine schlechte Idee. Zum einen, weil laut Gesetz nur unvermeidliche Fahrten (und nur bei Fehlen einer Verkehrsmittelalternative) erlaubt sind, und die auch nur mit höchsten 50 km/h (§2 Abs. 3a StVO).
Eine Motorradtour an kalten, trockenen Wintertagen ohne Eis und Schnee ist dagegen durchaus möglich, wenn man die Fahrweise auf die Witterungsbedingungen einstellt. Die kältebedingt geringere Reifenhaftung erfordert eine defensive, vorausschauende Fahrweise mit größeren Sicherheitsabständen und reduziertem Kurvenspeed.
Vorsicht auch bei Nässe. Vor allem in schattigen Passagen, auf Brücken oder in Senken kann Reif- und Eisglätte auftreten.
Gesetzliche Grundlagen
Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO).
Seit Januar 2018 gilt: Die Winterreifenpflicht erfüllen neue Winterreifen nur noch, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.
Mindestprofiltiefe bei Winterreifen
Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach.
Die "O-bis-O"-Regel
Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird.
Winterreifen für LKW
Für alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Doch Achtung! Ab 2020 müssen auch auf den Lenkachsen Winterreifen aufgezogen werden, wenn die entsprechenden Wetterverhältnisse gegeben sind.
Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern. In Bezug auf die Winterreifenpflicht sollten LKW-Fahrer auch beim Thema Reifendruck etwas genauer hinsehen. Winterbereifung benötigt in der Regel einen höheren Luftdruck. Auch sollten diese nicht zu stark abgenutzt sein oder ungleichmäßigen Verschleiß aufweisen.
Winterreifenpflicht für Anhänger
Die Winterreifenpflicht gilt so nicht für Anhänger - so lautete auch die Mitteilung im offiziellen Schreiben der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 29. November 2010. Dort ist bezüglich der Winterreifenpflicht von Kraftfahrzeugen die Rede - Anhänger fallen nicht in diese Kategorie und bilden eine eigene Fahrzeugklasse.
Winterreifenpflicht im Ausland
Auch im europäischen Ausland herrscht oft eine situative Winterreifenpflicht. Gerade für Winterurlauber, die sich einen Mietwagen leisten, ist das ein wichtiges Thema. Viele Autovermieter in Deutschland und Europa statten ihre Fahrzeuge tatsächlich mit der nötigen Bereifung aus. Gesetzlich sind diese aber häufig nicht dazu verpflichtet - hier unterliegt der Fahrer der Winterreifenpflicht, welcher er nachkommen muss. Sollten Sie also ohne Winterreifen im Mietwagen erwischt werden, wird Ihnen auch die Verantwortung für das Bußgeld auferlegt. Rechnen Sie mit einem eventuellen, zusätzlichen Entgelt.
Winterreifen beim Fahrrad
Da es sich beim Fahrrad auch nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, besteht auch hier keine Winterreifenpflicht. Fahrradliebhaber, die auch im Winter nicht auf den Drahtesel verzichten sowie schnell und sicher unterwegs sein wollen, können ihr Bike jedoch aufwerten. Dafür haben sie unterschiedliche Möglichkeiten. So empfiehlt der pressedienst-fahrrad beispielsweise gut profilierte Touren- oder auch Trekkingreifen. Die Betonung liegt dabei grundsätzlich auf der Breite der Reifen, denn diese bietet auch im Winter eine bessere Bodenhaftung, wenn sie größer ausfällt. Für Vielfahrer können sich hier auch schon teurere Spezialreifen aus dem Fachhandel lohnen. Einige davon verfügen über Spikes aus Hartmetall (kleine Spitzen bzw. Stifte, die ins Gummi eingearbeitet wurden) und eine spezielle Gummimischung.
Konsequenzen bei Verstößen
Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung den Fall mit Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit untersucht. Kann die Verdächtigung nicht abgewendet werden, stehen dem Betroffenen Kürzungen oder ein kompletter Wegfall der Versicherungsleistungen bevor. Das gilt auch für Teil- und Vollkaskoversicherungen mit Bezug auf Schäden am eigenen Fahrzeug.
Auch auf die Haftpflichtversicherung kann die Winterreifenpflicht große Auswirkung haben. Kommt es bei Winterwetter zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann auch derjenige zur Mithaftung verpflichtet werden, der den Unfall nicht primär zu verschulden hat.
Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion.
Die Verantwortlichen müssen nicht nur darauf achten, der Winterreifenpflicht mit entsprechender Bereifung nachzukommen. Die genutzten Winterreifen dürfen auch nicht zu alt oder zu abgefahren sein. Da die Wintereigenschaften dann stark abnehmen, sieht der aktuelle Bußgeldkatalog auch dafür Bußgelder und Punkte vor.
Winterreifenpflicht in anderen Ländern
Deutschland ist nicht das einzige Land, indem der Gesetzgeber eine situative Winterreifenpflicht vorschreibt. Auch Österreich verpflichtet Autofahrer dazu, bei winterlichen Verhältnissen M+S-Reifen aufzuziehen. Hier gilt sogar offiziell ein Zeitraum: Vom 1. November bis zum 15. In der Schweiz existieren solche Vorschriften hingegen nicht, sodass auch bei winterlichen Verhältnissen keine Winterreifenpflicht besteht. Stattdessen spricht der Gesetzgeber nur eine generelle Empfehlung für winterliche Bereifung aus. Fehlt diese Ausstattung und es kommt währenddessen zu einem Unfall oder einer anderen Form der Verkehrsbehinderung, können Geldbußen erteilt und auch Betroffene zur Mithaftung verpflichtet werden.
Schneeketten
In Deutschland eher unüblich, in angrenzenden Ländern oft als Erweiterung vorgegeben: Schneeketten. Diese werden häufig in der Nähe von Bergen und Abhängen vorgeschrieben, bei denen sich Schnee sehr hoch stapeln kann. Hier stoßen selbst Reifen mit Alpine-Symbol an ihre Grenzen. Mit Schneeketten ist das Risiko, dass ein Wagen in einer geschlossenen Schneedecke hängen bleibt, sehr viel niedriger.
Winterreifenpanne
Winterreifen in Deutschland: Ab wann diese zur Pflicht werden, wissen Sie jetzt. Doch wie sieht es aus, wenn es unterwegs zu einer Reifenpanne kommt? Muss der Ersatzreifen auch winterfit sein? In diesem Fall zeigt sich der Gesetzgeber tolerant. Wer nach dem Wechsel mit dem Auto oder ähnlichem fährt, muss daher auch keine Sanktionen befürchten.
Alternativen zu Winterreifen
In einigen Ländern werden vor allem in den Wintermonaten auch alternativ sogenannte Spikes verwendet (beispielsweise in Dänemark vom 1. November bis 15. April). Wie bei äquivalenten Fahrradreifen...
Motorradfahren im Winter: Tipps für die Reifenwahl
Auch wenn es keine Winterreifenpflicht für Motorrad, Roller und Co. gibt, sollten Sie auf geeignete Reifen für Schnee und Eis zurückgreifen, um im Winter sicher unterwegs zu sein. Die Bereifung spielt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine entscheidende Rolle, wenn es um Traktion, Bremswirkung und Beschleunigung sowie das Kurvenverhalten geht.
Winterreifen für Motorräder verfügen zwar nicht über das Alpine-Symbol (wie PKW-Reifen), weisen aber dennoch entscheidende Unterschiede zu Sommerreifen auf: Sie bestehen aus einer speziellen Gummimischung, welche auch bei niedrigen Temperaturen weich und flexibel bleibt. Zudem zeichnet sich das Profil der Motorrad Winterreifen durch engmaschigere und tiefere Rillen aus. Das ermöglicht einen verbesserten Grip auf der vereisten oder verschneiten Fahrbahn.
Winterreifen Motorrad Empfehlungen
- Heidenau K66 Silica: Ein richtiger Winterreifen für Motorräder, welcher für Extrembedingungen entwickelt wurde.
- Heidenau K 73 Silica: Die speziell entwickelten Winterreifen erreichen durch den Einsatz einer hochwertigen Silicamischung beste Bremswerte sowie optimalen Grip auf kalter und nasser Fahrbahn.
- Michelin City Grip Winter: Der Reifen zeichnet sich durch mehr Grip auf verschneiten, nassen und trockenen Fahrbahnen sowie ein effektives Bremsverhalten aus.
Sicherheitsaspekte beim Motorradfahren im Winter
Auch wenn die Winterreifenpflicht für Motorräder seit 2017 aufgehoben ist, heißt das nicht, dass Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Risiko ist. Kälte, Nässe und glatte Straßen stellen besondere Anforderungen an dich und dein Motorrad.
Für Motorräder gilt gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Im Winter empfiehlt es sich jedoch, deutlich mehr Profil zu fahren - ideal sind 3 bis 4 Millimeter, um bei Nässe und Schnee eine bessere Bodenhaftung zu erreichen.
Fahren auf vereisten oder verschneiten Straßen erfordert besondere Vorsicht. Reduziere die Geschwindigkeit, fahre möglichst gleichmäßig und vermeide ruckartige Lenk- oder Bremsmanöver. Auf schattigen Straßenabschnitten und Brücken ist die Gefahr von Reifglätte besonders hoch.
Trotz Ausnahme von der Winterreifenpflicht musst du im Winter sicherheitsgerecht fahren. Das bedeutet: Ist die Straße stark vereist oder verschneit und du kannst dein Motorrad nicht sicher kontrollieren, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen.
Fazit
Seit dem 1. Juni 2017 sind Motorräder, Roller, Mofas und andere einspurige Kraftfahrzeuge von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Damit entfällt für viele Fahrer ein praktisches Winterfahrverbot, das zuvor wegen fehlender geeigneter Reifen bestand. Trotzdem erfordert das Fahren im Winter besondere Vorsicht und eine angepasste Fahrweise.
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