Der Wintereinbruch ist für viele Menschen in Deutschland ein schönes Ereignis, jedoch kommt es durch Schnee, Eis und Glätte immer wieder zu schwierigen Straßenverhältnissen. Damit Verkehrsteilnehmer dennoch möglichst sicher und problemlos an ihr Ziel kommen, gibt es viele Tipps. Auch der rechtzeitige Wechsel auf Winterreifen ist extrem wichtig, denn diese garantieren mehr Halt auf rutschigen Straßen und sind in Deutschland verpflichtend - jedoch nicht für alle Kraftfahrzeuge.
Gesetzliche Grundlagen der Winterreifenpflicht
Bereits seit 2010 besteht in Deutschland die gesetzliche Winterreifenpflicht, so „ReifenDirekt“. In ihr ist verankert, dass „bei winterlichen Witterungsbedingungen - Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte, Reifglätte - nur mit Winterreifen gefahren werden darf“. Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO).
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.
Es muss zwischen Winterreifen mit der Bezeichnung M+S und diesen mit einem Alpine-Symbol unterschieden werden. Seit Januar 2018 gilt: Die Winterreifenpflicht erfüllen neue Winterreifen nur noch, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag.
Die Frage, ab wann die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt, wurde mit den oben genannten Fakten im Grunde schon beantwortet. Zwar hält sich im Volksmund die O-bis-O-Regel fest (also von Oktober bis Ostern); es gibt jedoch für die Winterreifenpflicht keinen offiziellen Zeitraum, der vom Gesetzgeber genannt wird.
Mindestprofiltiefe bei Winterreifen
Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung ist begrenzt. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen nicht länger als 6 Jahre zu verwenden.
Winterreifenpflicht für LKW
Für alle LKW, die im Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen liegen, gestaltet sich die Winterreifenpflicht identisch zu jener, der auch PKW unterliegen. Alle Achsen müssen in diesem Fall mit für LKW geeigneten Winterreifen ausgestattet werden. Anders sieht es aus, wenn das Schwergewicht von einem Kraftfahrzeug mit seinem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt. Doch Achtung! Ab 2020 müssen auch auf den Lenkachsen Winterreifen aufgezogen werden, wenn die entsprechenden Wetterverhältnisse gegeben sind.
Was die Profiltiefe betrifft, ähneln die Lastkraftwagen wieder sehr den Personenkraftwagen. Der Gesetzgeber gibt sich auch hier mit 1,6 Millimetern zufrieden. Automobilexperten empfehlen jedoch durchaus eine Tiefe von sechs bis acht Millimetern.
In Bezug auf die Winterreifenpflicht sollten LKW-Fahrer auch beim Thema Reifendruck etwas genauer hinsehen. Winterbereifung benötigt in der Regel einen höheren Luftdruck. Auch sollten diese nicht zu stark abgenutzt sein oder ungleichmäßigen Verschleiß aufweisen.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht
Im Jahr 2017 wurde die Winterreifen-Pflicht dann gelockert. Seitdem gibt es laut dem „ADAC“ für unter anderem folgende Fahrzeuge keine Winterreifen-Pflicht mehr:
- einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
Seit dem 01.06.2017 ist jedoch eine Änderung in Kraft. Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Sind LKW und Busse nur insofern von der Winterreifenpflicht betroffen, dass eine entsprechende Bereifung nur an den Antriebsachsen vorgeschrieben ist, so sind Nutzfahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft völlig von der Vorschrift ausgeschlossen. Fahrzeuge dieser Art weisen zwar für gewöhnlich keine Winterbereifung auf, die vorhandenen Reifen besitzen jedoch einen so grobstolligen Reifenaufbau (auch im Hinblick auf das Profil), dass sie als geeignet für winterlichen Betrieb angesehen werden.
Die Winterreifenpflicht gilt so nicht für Anhänger - so lautete auch die Mitteilung im offiziellen Schreiben der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein) vom 29. November 2010. Dort ist bezüglich der Winterreifenpflicht von Kraftfahrzeugen die Rede - Anhänger fallen nicht in diese Kategorie und bilden eine eigene Fahrzeugklasse.
Da es sich beim Fahrrad auch nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, besteht auch hier keine Winterreifenpflicht. Fahrradliebhaber, die auch im Winter nicht auf den Drahtesel verzichten sowie schnell und sicher unterwegs sein wollen, können ihr Bike jedoch aufwerten. Dafür haben sie unterschiedliche Möglichkeiten.
Winterreifenpflicht für Motorräder: Was gilt?
Das Gesetz der Winterreifenpflicht machte lange Zeit auch vor Motorrädern nicht halt. Zeigt sich der Winter von seiner kalten und auch nassen Seite, durften Motorradfahrer vor 2017 nicht mehr mit Sommerreifen durch die Gegend düsen. Auch Winterreifen für Motorräder müssen ab sofort das Alpine-Symbol aufweisen.
Für Motorräder sind spezielle Winterreifen technisch aufwendig zu produzieren und kaum nachgefragt. Viele Modelle existierten nicht oder erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen, etwa das Schneeflockensymbol. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. Juni 2017 wurde die situative Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge aufgehoben. In seiner Begründung stellt der Gesetzgeber klar, dass geeignete Winterreifen für Motorräder kaum verfügbar sind und die bisherige Pflicht faktisch einem Fahrverbot im Winter gleichkam.
Seit dem 1. Juni 2017 sind Motorräder, Roller, Mofas und andere einspurige Kraftfahrzeuge von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Damit entfällt für viele Fahrer ein praktisches Winterfahrverbot, das zuvor wegen fehlender geeigneter Reifen bestand.
Dennoch ist bei winterlichen Bedingungen eine geeignete Bereifung laut StVO Pflicht. Der Grund liegt vor allem darin, dass es kaum wintertaugliche Motorradreifen mit dem benötigten Profil und speziellen Gummimischungen gibt.
Sicherheitsaspekte für Motorradfahrer im Winter
Wer mit seinem Motorrad oder anderem Fahrzeug tatsächlich auch bei winterlichen Verhältnissen, wie Schnee, Eis und Glätte, mit Sommerreifen fahren will, sollte laut dem „ADAC“ einige Regeln einhalten. Allen voran sei es wichtig, vor jeder Fahrt zu überlegen, ob die Fahrt wirklich nötig ist und das Ziel nicht mit alternativen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Unnötige Risikofahrten sind nämlich sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer nicht ungefährlich. Weiter sollte auch beachtet werden, dass in einer solchen Situation nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf.
Motorradfahrer müssen sich in jedem Fall des deutlich erhöhten Risikos bewusst sein, dem sie mit einem Zweirad entgegensehen. Solche sogenannten Einspurfahrzeuge sind auf einen bestimmten Reibungswert angewiesen, schon aus fahrdynamischen Gründen. Herrschen winterliche Witterungsverhältnisse wird die notwendige Mindestreibung schnell unterschritten und die Unfallgefahr steigt drastisch - vor allem bei schweren Maschinen mit Sommerreifen.
Einfach mal so eine Spritztour unternehmen darf man streng genommen nicht! Es handelt sich hierbei um Ausnahmefahrten, wenn man beispielsweise keine Möglichkeit hat ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen.
Auch wenn die Winterreifenpflicht für Motorräder seit 2017 aufgehoben ist, heißt das nicht, dass Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Risiko ist. Kälte, Nässe und glatte Straßen stellen besondere Anforderungen an dich und dein Motorrad.
Trotz Ausnahme von der Winterreifenpflicht musst du im Winter sicherheitsgerecht fahren. Das bedeutet: Ist die Straße stark vereist oder verschneit und du kannst dein Motorrad nicht sicher kontrollieren, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen.
Hier sind einige Tipps, wie Sie durch eigene Achtsamkeit mit Ihrem Motorrad, Roller oder Moped gut durch den Herbst und Winter kommen:
- Auf die Beschaffenheit der Fahrbahn achten: In den Morgenstunden kann es zur Bildung von Raureif und Nässe kommen. Im Herbst kommt heruntergefallenes Laub hinzu, das den Untergrund schnell rutschig macht.
- Sichtbehinderung durch die tiefstehende Sonne: Fahren Sie vorausschauend, da Sie durch andere Fahrer und Verkehrsteilnehmer mit einem Kraftfahrzeug oder Lkw leichter übersehen werden können.
- Die Motorradkleidung an die Jahreszeit anpassen: Da die Temperaturen im Winter empfindlich sinken können, sollten Sie einen wasserdichten Kombi durch Funktionsunterwäsche ergänzen.
Empfohlene Profiltiefe
Für Motorräder gilt gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Im Winter empfiehlt es sich jedoch, deutlich mehr Profil zu fahren - ideal sind 3 bis 4 Millimeter, um bei Nässe und Schnee eine bessere Bodenhaftung zu erreichen.
Wintertaugliche Reifen
Möchte man eine Motorradtour nur zum Spaß unternehmen, so benötigst du auch fürs Motorrad Winterreifen bzw. wintertaugliche Motorradreifen um überhaupt fahren zu dürfen. Wintertaugliche Reifen erkennst du dabei immer an der M+S Kennzeichnung. Diese waren in Deutschland gesetzlich für winterliche Bedingungen bis zum Jahr 2018 zugelassen. Richtige Winterreifen tragen jedoch zusätzlich das Alpine Sonderzeichen (Berg + Schneeflocke / 3PMSF).
Im Handel gibt es vor allem Enduro- oder Tourenreifen mit M+S-Kennung, die bei niedrigen Temperaturen und leichtem Schnee bessere Haftung bieten als reine Sommerreifen. Der geringe Marktbedarf und die komplexen Anforderungen an das Reifenprofil und die Gummimischung machen die Produktion spezieller Motorrad-Winterreifen für Hersteller wenig attraktiv.
Empfehlungen für Motorrad Winterreifen
Generell sollten Tourenfahrer, Ganzjahrespendler und Rollerfahrer nicht auf wintertaugliche Bereifung verzichten. Viele M+S Motorradreifen funktionieren auch bei kälteren Bedingungen recht gut, da diese für das Ganzjahrestouring entwickelt wurden.
Hier sind einige Winterreifen Motorrad Empfehlungen:
- Heidenau K66 Silica: Ein Winterreifen für Extrembedingungen, aber im Sommer nicht zu empfehlen.
- Heidenau K 73 Silica: Bietet guten Grip bei kälteren Temperaturen, ist aber extrem Temperaturabhängig.
- Michelin City Grip Winter: Bietet mehr Sicherheit für Rollerfahrer im Winter mit gutem Grip auf verschiedenen Fahrbahnen.
Bußgelder bei Verstößen
Werden Sie bei Schnee oder Glatteis ohne vorgeschriebene Gummimischung erwischt, kommt es in jedem Fall zu einem Bußgeld von 60 Euro. Kommt es bei diesem Verstoß gegen die StVO zu einer Behinderung, erhöht sich die Geldbuße auf 80 Euro. Im Falle einer Gefährdung sind es sogar 100 Euro. Das höchste Bußgeld folgt auf einen Unfall. Ganze 120 Euro beträgt in diesem Fall die Sanktion.
Der Fahrer wird im Regelfall mit einem Bußgeld von 60 bzw. 80 € bestraft. Je nachdem ob auch eine Behinderung des Straßenverkehrs stattgefunden hat. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Sollte in den Fahrzeugpapieren ein anderer Halter eingetragen sein, bekommt auch dieser eine Strafe von 75 €.
Winterreifenpflicht im Ausland
Deutschland ist nicht das einzige Land, indem der Gesetzgeber eine situative Winterreifenpflicht vorschreibt. Auch Österreich verpflichtet Autofahrer dazu, bei winterlichen Verhältnissen M+S-Reifen aufzuziehen. Hier gilt sogar offiziell ein Zeitraum: Vom 1. November bis zum 15. In der Schweiz existieren solche Vorschriften hingegen nicht, sodass auch bei winterlichen Verhältnissen keine Winterreifenpflicht besteht. Stattdessen spricht der Gesetzgeber nur eine generelle Empfehlung für winterliche Bereifung aus.
In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären.
Hier ist eine Tabelle mit einigen Ländern und ihren Winterreifenregelungen:
| Land | Winterreifenpflicht | Hinweise |
|---|---|---|
| Deutschland | Situativ | Gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte |
| Österreich | Situativ | Vom 1. November bis 15. April |
| Schweiz | Keine generelle Pflicht | Empfehlung für Winterbereifung |
| Italien | Auf bestimmten Abschnitten situativ | Durch Verkehrsschilder angezeigt |
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