Auf den E-Roller schwingen und los geht’s: Ist es wirklich so einfach? Was das reine Fahren angeht schon. Allerdings sind, wie überall im Straßenverkehr, verschiedene Regeln und Vorschriften zu beachten. Damit du nicht in Konflikt mit dem Gesetz gerätst, findest du hier nützliche Informationen zu E-Rollern: ob du einen Führerschein brauchst, ob es eine Helmpflicht gibt und mehr.
E-Roller: Ab welchem Alter darf man sie fahren?
Die kleinen E-Scooter, also Elektro-Tretroller, mit einem Tempo von maximal 20 km/h sind ab 14 Jahren freigegeben. Dies gilt bei einem eigenen Zweirad. Und ab wann darf man schnellere E-Roller fahren? Hier liegt die Grenze zwischen 15 und 18 Jahren. In diesem Fall gibt die notwendige Fahrerlaubnis für den Elektroroller das Alter vor.
Ist für E-Roller ein Führerschein erforderlich?
Kleine E-Scooter mit einem Tempo von höchstens 20 km/h lassen sich ohne Fahrerlaubnis benutzen. Bei schnelleren E-Rollern ist ein Führerschein notwendig. Bei E-Rollern mit maximal 25 km/h reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung aus, umgangssprachlich Mofa-Führerschein genannt.
Bei E-Motorrollern mit einem bauartbedingten Tempo bis 45 km/h und maximal 4-kW-Motor ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Noch schnellere Modelle mit bis zu 11 kW Leistung zählen als Leichtkraftrad. Darüber und bis zu einer Leistung von 35 kW brauchst du eine A2-Fahrerlaubnis für Krafträder. Diese gibt es ab 18 Jahren. Hast du bereits einen Autoführerschein? Damit darfst du bestimmte E-Roller ohne zusätzlichen Führerschein fahren: Eingeschlossen sind Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 4 kW.
Radweg, Straße & E-Roller: Wo darf ich fahren?
Das Wichtigste vorweg: E-Roller darfst du auf dem Gehweg höchstens abstellen, dort aber nicht fahren. Bei E-Scootern mit Lenkstange und maximal 20 km/h musst du auf dem Radweg oder dem Radstreifen fahren. Auf die Straße darfst du nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h, darfst du mit dem E-Roller auf Fahrradwegen außerorts sowie mit den Schildern „E-Bike frei“ oder „Mofas frei“ fahren. Schnellere Elektroroller mit einem bauartbedingten Tempo von bis zu 45 km/h oder höher dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden.
Darüber hinaus muss das Fahrzeug für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung.
Weitere wichtige E-Roller-Regeln und -Vorschriften
Grundsätzlich gelten für Elektroroller die allgemeinen Verkehrsregeln. Doch wie sieht es beispielsweise mit der Helmpflicht aus und wie hoch ist die Promillegrenze? E-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor und Akku, deren Geschwindigkeit der Nutzer über einen Drehgriff am Lenker steuert.
Die Frage "Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?" regelt seit dem Jahr 2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKV). Diese Regelung legt unter anderem fest, dass E-Roller und Segways mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell sein dürfen. E-Scooter dürfen nicht mehr als 500 Watt Leistung haben und ohne Fahrer nicht mehr als 55 kg wiegen.
Der elektrische Tretroller benötigt zudem folgende Mindestausstattung:
- Beleuchtung vorne und hinten (auch abnehmbar möglich)
- Klingel
- Gelbe Reflektoren an den Seiten oder reflektierende Weißwandreifen
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen (wobei eine Bremse allein mindestens 44 Prozent der Mindestbremskraft aufbringen muss)
Damit Sie im Straßenverkehr einen E-Scooter fahren dürfen, benötigt das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile beantragen die meisten Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrtbundesamt. Damit entfällt die teure und aufwendige Einzelabnahme der Roller bei einem Prüfinstitut wie dem TÜV.
Die Verordnung sieht vor, dass Sie ähnlich wie beim Mofa oder einem 50-ccm-Motorroller mindestens eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, das wie beim Mofa vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres gilt. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner.
Das Kennzeichen muss hinten auf dem E-Scooter gut sichtbar befestigt sein, wenn Sie auf öffentlichen Wegen E-Scooter fahren möchten. Bei der Gothaer schließen Sie die Versicherung für Ihren E-Scooter bequem online ab. Der Gesetzgeber verlangt wie beim Auto eine Haftpflichtversicherung, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann greift die Versicherung auch bei:
- Diebstahl
- Naturgewalten (z. B. Hagel, Überschwemmung)
- Grober Fahrlässigkeit
- Explosion oder Brand (Bedenken Sie die Brandgefahr durch den Akku!)
- Kurzschluss in der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
Um einen E-Scooter zu fahren, benötigen Sie keinen Führerschein. Allerdings dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren E-Roller fahren. Der erste Gesetzentwurf sah eine Helmpflicht vor, diese wurde in der gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung jedoch wieder verworfen. Trotzdem ist ein Helm sehr empfehlenswert.
Denn eine Vollbremsung bei 20 km/h führt schnell zum Sturz. Außerdem schätzen viele andere Verkehrsteilnehmer die elektrischen Tretroller falsch ein oder übersehen sie ganz und schneiden sie.
Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen?
Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.
- Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal
- Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht
- Blinker-Pflicht wird diskutiert
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.
Diese Neuregelungen sind geplant
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.
Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?
Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.
Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.
Hier finden Sie einen ADAC Test von acht E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung aus dem Jahr 2020.
Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Ab wann darf man E-Scooter fahren?
Fürs E-Scooter-Fahren wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Außerdem ist das Tragen eines Helms empfehlenswert, auch wenn keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.
Gibt es eine Promillegrenze?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Wie viele Personen dürfen mitfahren?
Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung
Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherung die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Hier ist eine Übersicht über die Bußgelder für verschiedene Verstöße:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten.
Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln.
Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße.
Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm.
Höchstgeschwindigkeit max. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h.
ACHTUNG: Kein Alkohol. Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.
Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen!
Die Polizei NRW wünscht eine gute Fahrt.
Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden. Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer.
Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken?
Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren? Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen? Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.
Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen? Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.
Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.
Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw.
Darf ein E-Scooter mit Hund genutzt werden? Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden.
Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht. So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben.
Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren. Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten.
Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist.
Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5.
Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf.
Verwandte Beiträge:
- E-Roller fahren: Wo ist es erlaubt? Verkehrsregeln & Tipps
- E-Roller auf dem Bürgersteig: Rechtliche Grundlagen & Tipps
- E-Roller Führerschein: Ab wann darf man einen E-Roller fahren?
- E-Roller ohne Führerschein fahren: Regeln, Gesetze & Strafen in Deutschland
- Ultimative Anleitung zum Laufrad Einspeichen: So meisterst du die 3-fach Kreuzung wie ein Profi!
- MTB Hardtail Gepäckträger Montage leicht gemacht – Schritt-für-Schritt Anleitung für perfekte Befestigung!
Kommentar schreiben