Gerade in großen Städten kann der morgendliche Weg zur Arbeit mit einem Kraftfahrzeug einige Zeit in Anspruch nehmen. Am Ziel angekommen wartet dann meist das nächste Problem: die Suche nach einem geeigneten Parkplatz. Im Vorteil sind hier Verkehrsteilnehmer, die einen Roller fahren. Doch welche konkreten Regeln gelten eigentlich, wenn Sie mit einem Roller fahren?
Welche Führerscheinklasse müssen Sie dafür besitzen? Welche Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie mit dem Roller fahren? Grundsätzlich gelten für Rollerfahrer dieselben Verkehrsregeln wie fürs Motorrad. Das umschließt sowohl Tempolimits als auch die Promillegrenze. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie einen Helm tragen.
Welchen Führerschein brauche ich, um mit einem Roller fahren zu dürfen?
Damit Sie mit einem Roller fahren dürfen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Die Führerscheinklasse AM berechtigt Sie dazu, zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Wie bei anderen Fahrerlaubnisklassen auch gibt es ein Mindestalter für den Erwerb.
Durch den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B sind Sie automatisch auch berechtigt, einen Roller zu fahren.
Ab wie vielen Jahren darf ich mit dem Roller fahren?
Den Führerschein der Klasse AM dürfen Sie in Deutschland ab 15 Jahren machen. Dies kam daher, dass die Bundesländer das Mindestalter selbst bestimmen konnten. Nach einem seit Mai 2013 laufenden Modellversuch hatte der Bundesrat am 29.11.2019 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gebilligt.
Mit dem 28.07.2021 ist nun jedoch eine bundeseinheitliche Regelung in Kraft. Das bedeutet, der Rollerführerschein kann nun in allen Bundesländern mit 15 Jahren erworben werden. Wichtig: Haben Sie den Rollerführerschein mit 15 Jahren gemacht, ist dieser nur im Inland gültig. Möchten Sie im Ausland fahren, müssen Sie sich an die dortigen Regelungen zum Mindestalter halten.
Wie erlangt man den AM-Führerschein?
Damit Sie einen Führerschein der Klasse AM erhalten können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen. Hier werden die Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gelegt. Für den Theorieunterricht gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl. Wollen Sie die Fahrerlaubnis erwerben, die Sie berechtigt, mit einem Roller zu fahren, müssen Sie mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) am Theorieunterricht teilnehmen.
Für die praktischen Fahrstunden gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl, auch Sonderfahrten müssen Sie nicht absolvieren. Haben Sie alle Theoriestunden absolviert, können Sie einen Termin für die Theorieprüfung buchen. Ist diese bestanden, erfolgt die Zulassung zur praktischen Fahrprüfung. Konnten Sie den Prüfer von Ihren Fähigkeiten überzeugen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse AM erteilt und Sie dürfen, sofern Sie das Mindestalter schon erreicht haben, fortan mit einem Roller fahren.
Wo darf man mit einem Kleinkraftrad fahren?
Als Roller gelten zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden.
Eine weitere wichtige Regel für alle Rollerfahrer lautet, dass Sie nicht auf die Autobahn auffahren dürfen. Ansonsten gelten die üblichen Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Wenn Sie mit dem Roller fahren, müssen Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie die Promillegrenze halten.
Was sind Kleinkrafträder?
Kleinkrafträder eignen sich optimal, um gerade, kurze Strecken zu überbrücken. Außerdem haben Sie den Vorteil, dass weniger Platz für das Parken erforderlich ist. Kleinkrafträder gibt es mit zwei Rädern sowie mit drei Rädern. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, bei Elektromotoren beträgt die Nenndauerleistung maximal 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern einen Hubraum von ebenfalls maximal 50 cm³ haben. Bei anderen Verbrennungsmotoren bestimmt das Gesetz nicht ausdrücklich die Größe des Motors, die Nutzleistung darf jedoch maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Kleinkrafträder weisen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, eine Leistung von nicht mehr als 4 kW und einen Hubraum von bis zu 50 cm³ auf. Leichtkrafträder hingegen verfügen über einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Um solche Kfz steuern zu dürfen, ist die Führerscheinklasse A1 notwendig.
Weitere wichtige Informationen zu Kleinkrafträdern
- Zulassung und Versicherung: Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen.
- Hauptuntersuchung: Kleinkrafträder sind von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit. Sie müssen daher das Fahrzeug nicht alle zwei Jahre beim TÜV vorführen. Sie sind aber natürlich trotzdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig und verkehrssicher sind.
- Helmpflicht: Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen.
- Parken: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Alkoholgrenzen: Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Moped fahren: Was gilt es zu beachten?
Ab 1951 bauten die Rex-Motorwerke erstmals Mopeds in Deutschland - motorisierte Zweiräder. Auch heute sind sie noch sehr beliebt, insbesondere bei der ganz jungen Generation, die noch kein Auto fahren darf. Mopedfahrer benötigen mindestens den Führerschein der Klasse AM. Sie dürfen aber auch Moped fahren mit Ihrem Autoführerschein. Wer sich hingegen völlig ohne Fahrerlaubnis auf die Fahrt begibt, begeht eine Straftat.
Normalerweise müssen Mopedfahrer mindestens 16 Jahre alt sein. In einigen Bundesländern, z. B. in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen darf man bereits mit 15 Jahren mit dem Moped fahren. In allen anderen Bundesländern dürfen sich 15-Jährige nicht auf dieses kleine Motorrad setzen, weil sie sich sonst strafbar machen.
Verkehrsregeln für Mopedfahrer
Mopedfahrer müssen sich im Wesentlichen an dieselben Regeln halten wie Autofahrer. Außerdem gilt für sie eine Helmpflicht. Mopedfahrer benötigen unbedingt eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Letztere wird über ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen, das am Moped angebracht werden muss. Sie müssen jedes Jahr ein neues Kennzeichnen beantragen und auswechseln. Denn jedes Versicherungsjahr beginnt am 1.
Wenn Sie dies vergessen und Moped ohne entsprechendes Kennzeichen fahren, machen Sie sich strafbar. Sie fahren dann ohne Versicherungsschutz und haften dann selbst, wenn Sie bei einem Unfall anderen einen Schaden zufügen. Zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrer von Kleinkrafträdern gehört auch die Helmpflicht.
Wo darf man mit dem Moped fahren?
In Deutschland dürfen Leichtkraftroller (auch als Mopeds oder Roller bis 50ccm bezeichnet) grundsätzlich auf Straßen und Wegen fahren, die für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben sind. Dazu gehören sowohl innerstädtische Straßen als auch Landstraßen und Autostraßen.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Leichtkraftroller nur auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fahren.
- Auf Radwegen dürfen Leichtkraftroller nur dann fahren, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist.
Parken mit dem Motorroller
Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt! In Deutschland dürfen Motorroller in der Regel auf Straßenparkplätzen abgestellt werden, solange sie dabei nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und keine Parkverbote beachtet werden.
Bußgelder bei Verstößen auf einem Roller
Halten Sie sich auf dem Roller nicht an die Verkehrsregeln, drohen unter anderem Verwarn- oder Bußgelder. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie gegen diese Pflicht verstoßen und welche anderen Bußgelder gegen Rollerfahrer ausgesprochen werden können, zeigt unsere Tabelle.
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. | 15 - 30 | - | - |
| Moped fahren ohne Versicherungsschutz | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | - | - |
| Moped fahren ohne Führerschein / Fahrerlaubnis (Straftat) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | - | - |
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