Viele Menschen begeistern sich für das Motorradfahren, doch nicht jeder besitzt direkt den passenden Führerschein. Dieser Artikel beleuchtet, wo und unter welchen Bedingungen das Fahren ohne Fahrerlaubnis legal ist.
Rechtliche Grundlagen
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Fahren ohne Führerschein meint hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Anders als beim Fahren ohne Führerschein, wo man lediglich das Führerschein-Dokument (EU-Führerschein im Scheckkartenformat bzw. die Fahrerlaubnis ist immer an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden. Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis.
Konsequenzen für Halter und Mitfahrer
Gleiches gilt auch für Halter bzw. die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.). Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat. Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf.
Ja, denn wer sich wissentlich von einem Motorradfahrer ohne Führerschein chauffieren lässt, riskiert die Leistungen seiner Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen, kann es sein, dass der Verunfallte ohne Leistungen (Lohnfortzahlungen, etc.) da steht.
Anmeldung und Versicherung
In Deutschland kann man ohne Fahrerlaubnis ein Kfz, zum Beispiel ein Motorrad, anmelden und versichern. Man darf es dann jedoch nicht fahren. Umgekehrt muss ein Fahrzeughalter mit einer Strafanzeige rechnen, wenn jemand zum Beispiel mit seinem Motorrad ohne Fahrerlaubnis fährt.
Erst nach Ablauf der Sperre (meistens 1 bis 2 Jahre) kann der Führerschein beantragt werden. Bis dahin absolvierte Prüfungen und Fahrstunden müssen unter Umständen wiederholt werden. Fahranfänger werden bei Fahren ohne Fahrerlaubnis genauso bestraft wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ersttäter müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommen Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars sowie Fahrverbot.
Besitzer von Pkw-Führerscheinen, die mehrmals beim Schwarzfahren mit dem Motorrad erwischt wurden, müssen auf jeden Fall mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis und einer längeren Sperre rechnen.
Legale Alternativen
Man kann. Auf Privatgrundstücken. Beliebt sind Schnupperfahrten oder Fahrsicherheitstrainings mit dem Motorrad. Solche Fahrten kann man beispielsweise verschenken. Diverse Erlebnis-Anbieter, Vereine oder auch Motorradhersteller selbst haben diesbezüglich spezielle Angebote. Gefahren wird dann auf abgesperrten Strecken. Passiert hier ein Unfall, haftet der Anbieter für den Schaden am Motorrad.
Verkehrsübungsplätze
Orte, an denen du dein Fahrtraining ohne Führerschein legal durchführen darfst, sind spezielle Verkehrsübungsplätze. Hierbei handelt es sich um Privatgelände, welche die genannten Umfriedungsanforderungen erfüllen. Der Zugang erfolgt hier meist über kontrollierte Zufahrten und ist häufig kostenpflichtig. Aufgrund der baulichen Abtrennung zum öffentlichen Raum findet auf solchen Übungsplätzen kein öffentlicher Verkehr statt. Nach der Zahlung der Nutzungsgebühr und dem Abschluss des Nutzungsvertrages erhältst du vom Besitzer die vollständige Genehmigung. Nun kannst du dort das Autofahren ohne Fahrerlaubnis üben.
Privatgelände
Anders schaut es hingegen aus, wenn das Privatgelände baulich vollständig vom öffentlichen Raum abgetrennt ist. Also Zäune, Mauern, Schranken oder ähnliches vorhanden sind, die den Zugang für andere Verkehrsteilnehmer verhindern. Wichtig ist, dass das Privatgelände derart umfriedet ist, dass es nicht als öffentlicher Raum angesehen werden kann.
Die Erweiterung B196
Darüber hinaus gibt es seit 2020 die Möglichkeit, eine Erweiterung zum Führen von Leichtkrafträdern bei einer bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Voraussetzungen für B196
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Wichtige Hinweise zu B196
- Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich.
- B196 ist nicht auf die Klassen A2 oder A erweiterbar.
- Die Klasse wird nur in Deutschland anerkannt.
Weitere Länder mit ähnlichen Regelungen
Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.
Beispiele:
- Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
- Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
- Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
- Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
- Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
- Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
- Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.
Empfehlungen für Fahranfänger
Bitte, bitte, bitte nimm dir einen Profi - sprich Fahrlehrer. Sofort. Ohne rumzueiern. Diese Leute wissen was sie tun. Schon deshalb weil sie es schon sehr lange machen. Glaube mir, du wirst Tipps und Hilfestellungen erhalten die du allein nicht sofort "erfahren" wirst.
Ich nehme an du hast eine 125er gekauft? Hoffentlich mit ABS? Denn du solltest erst mal auf einer kleinen Maschine anfangen und dann Schritt für Schritt, im Verlauf der Ausbildung, auf eine stärkere umsteigen. Ich hatte eine sehr gute Ausbildung. Angefangen auf einer 125er Varadero, dann 600er Scarver, dann 1200er GS. Alle Maschinen haben sich komplett anders gefahren, gekuppelt, rangiert, angefühlt. Daher: Fang ganz normal deine Ausbildung an und zieh es konsequent durch.
Natürlich muss dir dazu jemand mit Fahrerlaubnis das Fahrzeug dorthin fahren.Oder auf privaten Plätzen, wenn der Besitzer es erlaubt. Es gibt manchmal größere Fabrikgelände, die für sowas gut geeignet sind.
Strafen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Übst du das Autofahren zum Beispiel dennoch auf einem öffentlichen Parkplatz, kann dies schwerwiegende Folgen für dich haben. Denn hier machst du dich nach den Regelungen in §21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) strafbar. Und das wiederum bedeutet, dass in diesem Fall kein Bußgeld nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 greift. Stattdessen musst du mit einem Strafmaß gemäß den gesetzlichen Vorgaben rechnen.
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis demnach sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Dabei bist allerdings nicht nur du als Fahrer haftbar, sondern auch der Fahrzeughalter. Denn schließlich hat dieser eine derartige Fahrt zugelassen. Ein solches Verhalten kann sich zusätzlich auch negativ auf deine Kfz-Versicherung auswirken. Denn diese wertet dein Fehlverhalten meist als Fahrlässigkeit oder gar als Vorsatz. Das wiederum bedeutet für dich, dass du die Kosten für etwaige Schäden nach einem Unfall aus eigener Tasche stemmen musst.
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