Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer. Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst.
Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer
Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg? Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad? Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind? Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.
Radweg
Zeichen 237 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. Das Verkehrsschild 237 verpflichtet dich den Radweg zu benutzen. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen. Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
Das Verkehrszeichen muss an bzw.
1. Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer (Z 237).
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Wenn du das Verkehrszeichen 240 siehst, darfst du als Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Es besteht aber die Möglichkeit Radwege mit einem Zusatzschild für andere Fahrzeuge freizugeben.
Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich.
Das Verkehrszeichen muss an bzw.
3. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
Getrennter Rad- und Gehweg
Zeichen 241 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der Mitte des Verkehrszeichens 241 befindet sich ein senkrechter weißer Strich. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer.
Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen.
2. Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Das Verkehrszeichen muss an bzw.
Fahrradstraße
Auf dem quadratischen weißen Verkehrsschild 244.1 befindet sich ein blauer runder Kreis. Auf dem blauen runden Kreis ist, wie bei Zeichen 237, ein weißes Fahrrad abgebildet.
Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an. Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung.
5. Ein weißes, viereckiges Schild mit dem Symbol eines Fahrrades auf blauem Kreis kennzeichnet Fahrradstraßen (Z 244). In diesen Gebieten dürfen Fahrradfahrer die gesamte Fahrbahn benutzen und auch jederzeit nebeneinander fahren. Motorisierter Verkehr ist nur zugelassen, wenn Zusatzschilder angebracht sind.
Zusatzzeichen und ihre Bedeutung
Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor.
- mit „Einfahrt verboten“-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer.
- Ist an Verkehrsschildern ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht, bedeutet dies, dass Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße, auf den sich das durch das Zusatzzeichen erweiterte Verkehrsschild bezieht.
Verhalten auf Radwegen und Straßen
Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt.
Wenn die Zeichen 237, 240 oder 241 aufgestellt sind, musst du diese Wege befahren. Du darfst dann nicht mehr die Fahrbahn benutzen.
Folgende Tipps und Verhaltensregeln sollten beachtet werden:
- Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist.
- Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B.
- Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an.
Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt. Blickkontakt zum Autofahrer aufnehmen und langsam aneinander vorbeifahren.
E-Bikes im Straßenverkehr
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? - Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec.
Innerorts musst du Radwege benutzen, wenn du den Motor deines E-Bikes nicht eingeschaltet hast.
S-Pedelecs zählen zu den Leichtkrafträdern. Dadurch darfst du mit deinem S-Pedelec Radwege weder innerorts, noch außerorts befahren.
Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten?
- Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad.
- S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht.
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h - also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
Verkehrsschild 138-10 - Achtung, Fahrradfahrer kreuzen die Straße
Dieses Schild Radverkehr dient als Hinweis auf plötzlich auftauchende Fahrradfahrer von rechts. Es bedeutet: Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen gibt es auch in der Ausführung “Fahrrad, das nach links fährt” und “Fahrrad, das nach rechts fährt”.
Physische Produktinformationen:
- Dibond®traffic reflektierende mit einem Alformrahmen
- Rückseite (Verkehrs)grau / Aluminium
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- Produktionsprozess gemäß CE-Norm und EN 12899-1:2007
- Ausgestattet mit UV-beständigem Laminat
- Material aus Dibond®traffic, korrosionsbeständig und zu 100% recycelbar
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