Moped Probezeit Regelung in Deutschland: Alles, was Fahranfänger wissen müssen

Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Probezeit und Folgen bei Verstößen.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit gibt es in Deutschland seit 1986. Grund war eine steigende Anzahl an Verkehrsunfällen mit Fahranfängern. Die Probezeit soll mit strengeren Regeln feststellen, ob der Fahranfänger für die Teilnahme am Verkehr geeignet ist.

Die Regeln, die während der Probezeit gelten, stehen im Straßenverkehrsgesetz. Seit der Einführung 1986 wurden sie nicht großartig verändert. Das Strafmaß wurde für manche Verstöße aber angehoben. Ein Beispiel ist die Einführung der 0-Promille-Grenze im Jahr 2009.

Für wen gilt die Probezeit?

Wer erstmalig eine Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) erwirbt, erhält den Führerschein "auf Probe". Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit. Wenn man nach oder während der Probezeit eine weitere andere Führerscheinklasse erwirbt, muss man keine neue Probezeit durchlaufen.

Die Probezeit gilt für alle Fahranfänger der Führerscheinklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) in Deutschland. Sie gilt nicht für die Fahrzeugklassen L und T für Mofas und auch forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen.

Es ist eine einmalige Bewährungsprobe. Das heißt, jeder Fahranfänger muss die Probezeit nur einmal erfolgreich bestehen. Machst du beispielsweise mit 16 den Führerschein der Klasse A1 und bestehst nach der erfolgreich durchlaufenen Probezeit deinen Autoführerschein, gibt es für deine Pkw-Fahrerlaubnis keine Probezeit mehr.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, das heißt mit der Aushändigung des Führerscheindokumentes. Wenn man statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur in Deutschland geltende Prüfbescheinigung erhält, beginnt damit die Probezeit.

Die Probezeit dauert zwei Jahre und startet, nachdem du deinen Führerschein bekommen hast. Dabei ist es egal, ob du als Fahranfänger in dieser Zeit tatsächlich fährst, oder das Auto zwei Jahre stehen lässt.

Die Probezeit kann nicht verkürzt, aber bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln auf vier Jahre verlängert werden.

Was muss ich in der Probezeit beachten?

Während der Führerschein-Probezeit gelten für den Fahranfänger einige verschärfte Regeln. Diese Regelverstöße werden in A-Delikte (sehr schwerwiegend) und B-Delikte (schwerwiegend) unterteilt. Für jeden Verstoß musst du mindestens ein Bußgeld von 40 Euro bezahlen und bekommst mindestens einen Punkt in Flensburg. Die Anzahl der A- und B-Vergehen entscheidet darüber, ob die Probezeit verlängert werden muss, oder ob du deinen Führerschein sogar ganz abgeben musst.

Während deiner Probezeit gelten verschärfte Regeln. Wenn Fahrer und Begleitperson zusammen Autofahren, müssen sich beide an die Verkehrsregeln und Vorschriften halten.

Genau wie der Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze und das Drogenverbot einhalten. Für die Begleitperson liegt die Promillegrenze bei 0,5 und für den Fahranfänger bei 0,0. Wer sich nicht daran hält, muss Bußgelder bezahlen und bekommt Punkte. Bei mehr als einem Punkt, verliert die Begleitperson ihr „Amt“.

Das Fahren ohne Begleitperson zählt zu den sehr schwerwiegenden A-Verstößen und kann dazu führen, dass du als Fahranfänger deinen Führerschein verlierst.

Regelverstöße in der Probezeit: Das musst du beachten

Wie hoch die Strafe ist hängt davon ab, ob es ein sogenanntes A- oder B-Delikt ist. Sie werden im Straßenverkehrsgesetz folgendermaßen definiert.

Welche sehr schwerwiegenden Verstöße gelten als A-Delikte?

Das sind A-Delikte:

  • Unterlassene Hilfeleistung: Du beobachtest als Autofahrer einen Unfall, achtest nicht darauf oder fährst vorbei. Du kontrollierst nicht, ob Hilfe benötigt wird oder Personen verletzt wurden.
  • Körperverletzung: Nach einem Unfall geraten zwei Fahrer im Streit aneinander. Fahrer A wird sauer und gibt Fahrer B eine Ohrfeige.
  • Nötigung: Fahrer A fährt Fahrer B dicht auf. Weil er den Abstand nicht korrekt einhält, muss Fahrer B seine Geschwindigkeit anpassen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
  • Fahrlässige Tötung: Fahrer A hat Alkohol getrunken und überfährt einen Menschen. Dafür kann er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Der Fahrer hätte den Unfall verhindern können, wenn er nüchtern gefahren wäre.
  • Fahrerflucht: Fahrer A macht einen Kratzer in ein anderes Auto und fährt weg, ohne ihn zu melden. Damit begeht er Fahrerflucht.
  • Fahren unter Alkohol- (0-Promille Grenze), Drogen-, oder Medikamenteneinfluss: Fahrer A ist auf eine Party eingeladen. Er darf nur mit dem Auto nach Hause fahren, wenn er 0 Promille hat.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren ohne Begleitperson für Fahrer unter 18: Der 17-jährige Fahrer A fährt Auto ohne dass seine eingetragene Begleitperson daneben sitzt.
  • Alkohol ist bei Fahrern in der Probezeit verboten.
  • Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h mit Pkw (ohne Anhänger) oder Motorrad.
  • Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Rechts überholen
  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
  • Handynutzung am Steuer
  • Rotlichtverstoß

Auch etliche Straftaten zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Welche schwerwiegenden Verstöße sind B-Delikte?

Das sind zum Beispiel:

  • Nichtbeachten der Vorfahrt: Missachtest du beispielsweise ein Rechts-vor-Links.
  • Falsches Überholen: Ist beispielsweise Unterschied der Geschwindigkeit zu gering oder wird der nachfolgende Verkehr nicht beachtet.
  • Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen: Fährst du zum Beispiel mit zu hoher Geschwindigkeit über den Fußgängerüberweg.
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen: Die richtige Geschwindigkeit hat der Fahrer, wenn er im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung verkehrsgerecht reagieren kann. So kann die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts beispielsweise bei 50 km/h liegen. Beim Abbiegen sollte der Fahrer aber deutlich langsamer fahren, um rechtzeitig für querende Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer bremsen zu können.
  • Nichteinhalten der rechten Fahrbahnhälfte an unübersichtlichen Stellen: Der Mittelstreifen gilt hier als Grenzmarkierung. Aber auch ohne Mittelstreifen muss der Fahrer bei Gegenverkehr, an Kuppen, in Kurven und wenn er selbst überholt wird, versuchen möglichst weit rechts zu fahren.
  • Wenden/Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen: Das Rückwärtsfahren auf Stadtstraßen ist nur erlaubt, wenn nachweislich keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden, wenn du ein- und ausparkst oder wenn die Straße zu schmal für zwei vorbeifahrende Autos ist.
  • Fehlende Kennzeichnung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge: Das ist wichtig, wenn es zur Sicherung des Verkehrs notwendig ist.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h: Fährst du beispielsweise in der 50er-Zone innerorts 71 km/h.
  • Missachten einer roten Ampel: Das gilt auch, wenn die Ampel noch keine ganze Sekunde rot ist.
  • Zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h: Der Richtwert beim Abstand ist der halbe Tachowert, beispielsweise 35 Meter bei 70 km/h.

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus.

Strafmaß in der Probezeit

Eine überfahrene rote Ampel ist ein A-Delikt. Für ein A- oder B-Delikt in der Probezeit musst du aber mindestens 40 Euro zahlen. Die Höhe der Bußgelder findest du im offiziellen Bußgeldkatalog.

Der Fahranfänger bekommt für jeden Verstoß mindestens einen Punkt in Flensburg. Im Unterschied zu erfahrenen Kraftfahrern können diese Punkte während der Probezeit nicht abgebaut werden. Sie bleiben während der gesamten Probezeit.

Zusätzlich zu Bußgeldern und Punkten können je nach Vergehen Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen angeordnet werden.

Welche Folgen kann ein Verstoß haben?

Begeht der Führerscheininhaber einen Gruppe A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, löst dies Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus. Die Sanktionen staffeln sich in drei Stufen.

  1. Stufe: Wer in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
  2. Stufe: Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der dann verlängerten Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  3. Stufe: Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wann muss ich in ein Aufbauseminar?

Das ist ein neunstündiger Kurs, den du in einer Fahrschule machen musst.

In diesem Kurs werden die Verstöße besprochen und zukünftiges Verhalten geklärt. Als Fahrer musst du dann eine Probefahrt mit einem Fahrlehrer machen, die analysiert und bewertet wird. Waren beim Verkehrsverstoß des Fahranfängers Drogen oder Alkohol die Ursache, wird der Fahrlehrer von einem Psychologen unterstützt.

Wie viel das Aufbauseminar kostet, bestimmt die Fahrschule. Meistens sind es ungefähr 250-500 Euro.

Wer ein Aufbauseminar absolvieren muss und die Kursteilnahme nicht in der gesetzten Frist (üblich sind zwei Monate) nachweist, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen und erhält sie erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Wann muss ich in die verkehrspsychologische Beratung (VPB)?

Obwohl du das Aufbauseminar erfolgreich beendet hast, verstößt du als Fahranfänger wieder gegen Straßenregeln. Dann wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, die musst du aber nicht machen. Nimmst du als Fahrer nicht daran teil, hat das keine strafrechtlichen Folgen.

Im persönlichen Gespräch mit einem Psychologen wird versucht, Probleme zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten. Als Fahranfänger solltest du über dein eigenes Verhalten nachdenken und lernen, Risiken besser einzuschätzen.

Die Beratung dauert drei Stunden und kostet etwa 300 Euro.

Wann muss ich in die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?

Wenn du als Fahrer deinen Führerschein für mindestens sechs Monate an die Fahrerlaubnisbehörde abgeben musst, wirst du zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt.

Ein Arzt und ein Psychologe beurteilen dort, ob du deinen Führerschein zurückbekommst, oder nicht. Du als Autofahrer musst deswegen einen Konzentrations- und Reaktionstest machen, einen Fragebogen ausfüllen und an einer medizinischen Untersuchung teilnehmen.

Im Aufbauseminar werden wichtige Verkehrsregeln wiederholt. Diese Punkte können dann durch das Besuchen spezieller Seminare oder Verjährung reduziert werden.

Das kann passieren, wenn du mehrere Punkte in Flensburg hast:

  • 1-3 Punkte: Das Kraftfahrt-Bundesamt merkt dich als Autofahrer vor. Du musst aber keine Strafe zahlen.
  • 4-5 Punkte: Du wirst ermahnt und musst Geld bezahlen. Du kannst an einem freiwilligen Punkteabbauseminar teilnehmen.
  • 6-7 Punkte: Du musst Geld bezahlen. Das Kraftfahrt-Bundesamt empfiehlt dir an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dieses Seminar ist freiwillig und baut keine Punkte ab.
  • 8 Punkte: Du musst deinen Führerschein bis zu sechs Monate abgeben. Hast du erfolgreich an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilgenommen, bekommst du deinen Führerschein zurück.

Die wichtigsten Eckdaten zur Führerschein-Probezeit

Die Führerschein-Probezeit muss jeder einmal erfolgreich absolvieren.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt.

Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Überblick über die Führerscheinklassen

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge Mindestalter
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit Vorbesitz A2)
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt 18 Jahre
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW 16 Jahre
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ 15 Jahre

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