Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, auch bekannt als Fahrzeugbrief, ist ein zentrales Dokument für jeden Motorradhalter. Sie ist das wichtigste Dokument für den Halter des Fahrzeugs. Dieser Artikel erklärt, was genau der Fahrzeugbrief ist, welche Daten im Fahrzeugbrief stehen und was du tun musst, wenn du ihn verloren hast.
Was ist der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief bescheinigt die allgemeine Zulassung eines Autos und zeigt an, wer der Fahrzeughalter ist. Der Fahrzeugbrief ist Teil 2 der Zulassungsbescheinigung. Er wird auch Kfz-Brief genannt und ist auf fälschungssicherem Spezialpapier gedruckt (ähnlich Geldscheinen).
Zwar haben viele ältere Fahrzeuge auch heutzutage noch einen Fahrzeugbrief, allerdings wurde das Dokument 2005 EU-weit in Zulassungsbescheinigung Teil II umbenannt. Seit 2005 gibt es den Fahrzeugbrief nicht mehr in seiner ursprünglichen Form. Im Rahmen der EU-Gesetzgebung wurde der Fahrzeugbrief mit dem Fahrzeugschein zur Zulassungsbescheinigung zusammengeführt.
Der alte Fahrzeugbrief ist weiterhin gültig. Es gibt keine Pflicht, ihn zu tauschen. Bei einer Ummeldung oder Neuanmeldung deines Fahrzeugs wird bei den Behörden normalerweise das alte Dokument durch das neue ersetzt.
Wozu brauche ich den Fahrzeugbrief?
Mit dem Fahrzeugbrief kannst du nachweisen, dass du der Fahrzeughalter bist. Das ist wichtig,wenn du ein Auto kaufen oder verkaufen willst. Die Vorlage des Fahrzeugbriefs (gemeinsam mit dem Fahrzeugschein) soll verhindern, dass gestohlene Fahrzeuge in den Straßenverkehr gebracht werden.
Kaufst du ein neues Auto, bekommst du den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Du behältst ihn aber bei dir, um dein Fahrzeug bei Bedarf wieder anmelden zu können. Erst, wenn er komplett entwertet wird, ist der Fahrzeugbrief nicht mehr gültig.
Wer bekommt den Fahrzeugbrief bei Finanzierung?
Finanzierst du deinen Autokauf, behält die Bank deinen Fahrzeugbrief bis das Auto vollständig abbezahlt ist. Du bist aber der Halter des Fahrzeugs und hast den Fahrzeugschein. Ist dein Auto geleast, bist du als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen. Während der Leasingzeit liegt sie bei der Leasinggesellschaft.
Wer ist im Fahrzeugbrief eingetragen?
Im neuen Fahrzeugbrief, der 2005 eingeführt wurde, steht der aktuelle Fahrzeughalter. Außerdem sind die letzten beiden Halter aufgeführt. Im alten Fahrzeugbrief konnten bis zu sechs ehemalige Fahrzeughalter eingetragen werden. Das wurde aus Datenschutzgründen in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 geändert.
Der Tag der Erstzulassung und die Anzahl der früheren Halter sind aber erfasst. Das hilft bei der Wertermittlung des Autos.
Welche Daten stehen im Fahrzeugbrief?
Mit den Daten im Fahrzeugbrief kann das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden, vor allem durch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Es sind auch Informationen zur Leistung und zur Typklasse eingetragen.
Alle Informationen aus dem Fahrzeugbrief findest du hier auf einen Blick.
- C4 verdeutlicht: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
- I = Datum dieser Zulassung: Es wird das Datum eingetragen, zu dem du das Auto als deines angemeldet hast.
- (1) = Anzahl der Vorhalter: Du erkennst, wie viele Halter das Fahrzeug schon hatte.
Daten im unteren Abschnitt, von links nach rechts:
- D = Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
- (2) = Daten zum Herstellercode: Mit der Herstellerschlüsselnummer (2.1) und der Typschlüsselnummer (2.2) kannst du Daten zu Ihrer Typklasse abfragen.
- E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer: Das ist die individuelle Seriennummer deines Fahrzeugs; es gibt sie nur einmal. Erfahre mehr über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
- (3) = Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer: Sie wird aus der Fahrzeug-Identifizierungsnummer berechnet, um kontrollieren zu können, ob sie korrekt ist.
- J = Fahrzeugklasse: Fahrzeugtypen mit ähnlichen Eigenschaften werden derselben Fahrzeugklasse zugeordnet.
- (4) = Art des Aufbaus: Die Bauform der Karosserie wird mit genormten Codes festgehalten.
- (5) = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: Genauere Klassifizierung, für was du das Fahrzeug nutzen darfst und wie viele Personen du befördern darfst.
- R = Farbe des Fahrzeugs: Hier steht die allgemeine Farbe des Fahrzeugs, zum Beispiel „Schwarz“. Der Lack-Code ist mit einem Aufkleber am Fahrzeug vermerkt.
- (11) = Code zu R: Die Zahl beschreibt die eingetragene Farbe. 9 steht zum Beispiel für Schwarz.
- P = Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
- (10) = Code zu P3: Die Zahl beschreibt den eingetragenen Kraftstoff. 0001 steht zum Beispiel für Benzin, 0002 für Diesel.
- K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE: Das belegt die Erlaubnis, dass der Fahrzeugtyp in Serie gebaut werden darf. Ihr Fahrzeug ist also als verkehrssicher eingestuft.
- (6) = Datum zu K: Das ist das Datum, an dem die EG-Typgenehmigung erteilt wurde.
- (17) = Merkmal zur Betriebserlaubnis: Die vier verschiedenen Arten geben genauere Auskunft zur Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs. (K) besagt zum Beispiel, dass Ihr Fahrzeug durch die EG-Typgenehmigung zugelassen ist und keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
- (25) = Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde: Hier kann die Zulassungsbehörde optional weitere Anmerkungen eintragen.
- (23) = Raum für interne Vermerke des Herstellers: Hier kann der Hersteller weitere Angaben zum Fahrzeug machen und zum Beispiel die Nummer des Fahrzeugbriefs oder den Radiocode (Autoradio) eintragen.
- (24) = Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Die Gültigkeit deines Fahrzeugbriefs wird durch Datum und Unterschrift bestätigt
Fahrzeugbrief verloren
Wurde dein Fahrzeugbrief gestohlen oder hast du ihn verloren, musst du einen neuen beantragen. Das kostet Geld und Zeit.
Was tun, wenn ich den Fahrzeugbrief verloren habe?
Wer deinen Fahrzeugbrief findet oder stiehlt, ist nicht automatisch der Eigentümer deines Fahrzeugs. Du solltest den Verlust aber sofort bei der Zulassungsbehörde melden und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. So verhinderst du, dass ein Finder den Kfz-Brief missbräuchlich verwendet. Einen Diebstahl zeigst du zusätzlich bei der Polizei an.
Wie kann ich einen neuen Fahrzeugbrief beantragen?
Melde deiner zuständigen Zulassungsstelle, dass du den Fahrzeugbrief verloren hast. Die Behörde gibt die Informationen an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg weiter.
Es veröffentlicht den Verlust für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt. Das gibt Dritten, wie beispielsweise einer Bank oder einem Unternehmen, die Möglichkeit Einspruch zu erheben, wenn ihnen das Fahrzeug gehört. Kommt es zu einem Einspruch, verzögert sich der Prozess. Der Fahrzeugbrief bleibt erst einmal bei der Behörde.
Gibt es keinen Einspruch, wird dir nach der Frist eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Das kann bis zu acht Wochen dauern.
In Flensburg wird dein Fahrzeugbrief beim Kraftfahrtbundesamt für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt. Alternativ kannst du sie beim Notar abgeben und die Erklärung dann zur Zulassungsstelle mitbringen. Bedenke aber die Kosten für den Notar.
Bei gewerblicher Nutzung: Du brauchst die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?
Ein neuer Fahrzeugbrief kostet normalerweise etwa 70 Euro. Das setzt sich aus der Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (etwa 60 Euro) und die von Teil 1 (etwa 10 Euro) zusammen. Beantragst du einen neuen Fahrzeugbrief, wird auch der Fahrzeugschein ersetzt.
Hast du die eidesstattliche Erklärung von einem Notar, kann es sein, dass du dir 30 Euro bei der Zulassungsbehörde sparen. Du musst aber die Kosten des Notars dazurechnen.
Bewahre deinen Fahrzeugbrief gut auf
Findest du deinen verlorenen Fahrzeugbrief wieder, obwohl du schon einen neuen hast, bringe den alten am besten zur Zulassungsstelle zur Entwertung.
Verwahre deine Zulassungsbescheinigung Teil 2 aber immer sicher, beispielsweise in einem Tresor. So sparst du dir Kosten und Ärger.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Der Unterschied
Früher gab es den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. 2005 wurden sie an die EU-Richtlinien angepasst und als sogenannte Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. Sie besteht aus Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief). Die Zulassungsbescheinigung ist die amtliche Urkunde, die beweist, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der „Ausweis“ des Fahrzeugs. Er enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs. Wer das Auto fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) bescheinigt die Zulassung des Autos. Er enthält Informationen zu Identifizierungsnummer, Betriebserlaubnis und Halter des Fahrzeugs. Wichtig: Der Fahrzeugbrief ist kein "Eigentumsnachweis" für das Fahrzeug. Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.). Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren. Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.
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