Zusatzscheinwerfer am Motorrad: Vorschriften und Tipps für Deutschland

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hier kommt unser Schraubertipp zum Thema Motorrad-Beleuchtung.

Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Damit ein Fahrzeug überhaupt auf deutschen Straßen verkehren darf, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu harmonisieren.

Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten.

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Zusatzscheinwerfer: Nebel-, Fern- und Tagfahrleuchten

Ein Kapitel für sich sind Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.), die früher gern bei Harleys und Goldwings und heute oft bei Groß-Enduros verwendet werden. Hier ist das Angebot reichhaltig. Beim Anschluss der Lampen unbedingt eine Schaltung über ein Relais bevorzugen und die Anbauvorschriften beachten.

Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer werden oft auch als „Zusatzscheinwerfer“ bezeichnet. Bauen Sie jedoch einen Nebelscheinwerfer ein, muss er weißes oder hellgelbes Licht abstrahlen. Der Lichtkegel darf dabei nicht zu hoch liegen. Zudem müssen die Nebelscheinwerfer derart geschaltet sein, dass Sie nur gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten (falls der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche bei den Nebelscheinwerfern mehr als 400 mm entfernt ist von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses).

Besonders wichtig ist bei der Anbringung dieser Zusatzscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug, dass Sie sie nur dann einsetzen dürfen, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Grund hierfür ist vor allem, dass diese Zusatzscheinwerfer sehr grelles und vor allem weitgestreutes Licht abstrahlen, das andere Personen stark blenden könnte.

Sie dürfen mit dem Positions- oder dem Fahrlicht (Abblendlicht) leuchten und dürfen nur bei starker Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet sein.

Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein. Wie beim PKW ist der Betrieb nur erlaubt bei einer Sichtweite unter 50 Meter.

Tagfahrleuchten

Eine relativ neue Spielart sind die Tagfahrlampen. Bei nachträglichem Einbau (nur genehmigte Produkte mit E-Zeichen + RL = Daytime Running Light verwenden) muss man nicht nur die vorgeschriebenen Abstände, sondern auch die entsprechende Schaltung beachten. Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald die Zündung aktiviert ist, und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird (Ausnahme: Lichthupe). Meist benötigt man daher bei einem nachträglichen Einbau einen speziellen Umschalter (kostet 50 bis 100 Euro), der per Lichtsensor gesteuert diese Aufgabe übernimmt.

Dürfen alleine für sich leuchten, aber auch zusammen mit Positionslampen (aka Standlicht). Sobald man das Fahrlicht einschaltet (Abblendlicht) müssen sie ausgehen oder dimmen. Hier bieten sich preiswerte China-LED an, sind weit zu sehen, haben ein Prüfzeichen und bestanden sogar den TÜV, ohne auszugehen oder zu dimmen. Der fand das gut.

Fernscheinwerfer

Alternativ darfst Du -wenn ein Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht vorhanden ist, einen zusätzlichen Abblendscheinwerfer und einen zusätzlichen Fernscheinwerfer verbauen.

Weitere wichtige Punkte

  • E-Prüfzeichen: Achten Sie beim Kauf eines neuen Scheinwerfers, der neuen Motorrad Blinker oder eines Zusatzscheinwerfers, darauf das eine E-Zertifizierung vorliegt. Ansonsten ist die Beleuchtung nicht für den Straßenverkehr zulässig.
  • Verkabelung: Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren. Im Lenkerbereich dürfen die Kabel auch bei vollem Lenkeinschlag nicht gespannt oder eingeklemmt werden.
  • Relais und Sicherung: Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.

LED oder Halogen?

Bei der Beleuchtung an Motorrad gibt es zwei gängige Varianten - Halogen und LED Scheinwerfer. Im Grunde genommen ist ein Halogen Scheinwerfer vereinfacht gesagt die Weiterentwicklung einer herkömmlichen Glühbirne. Dabei punktet diese Technik vor allem mit ihrem günstigen Preis und wird genau deshalb von vielen Herstellern als Standardausstattung verwendet. Die einfache Installation ist ein weiterer Pluspunkt eines Halogen Scheinwerfers.

Die LED Technik ist zwar etwas teurer als die herkömmlichen Halogenlampen, hat aber entscheidende Vorteile. Zwei der wohl wichtigsten Vorteile sind die lange Lebensdauer und die starke Leuchtkraft von Motorrad LED Scheinwerfern. Außerdem sind sie deutlich platzsparender, haben einen geringen Energieverbrauch und sind robuster als die Halogen-Variante.

Anbau und Technische Hinweise

Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte. Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen.

Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt.

Bußgelder

Bei einem Verstoß gegen § 52 StVZO können laut Bußgeldkatalog Verwarngelder in Höhe von 10 bis 15 Euro drohen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0