Wer sich dazu entscheidet, einen Motorradführerschein zu machen, steht meist vor folgenden Fragen: Welche Führerscheinklasse ist die richtige für meine Wunsch-Maschine? Wie alt muss ich für den Motorradführerschein sein und welche Kosten kommen auf mich zu? Der Umgang mit einem solchen Kraftrad will aber gelernt sein, weshalb der Gesetzgeber verschiedene sogenannte Motorradführerscheine vorsieht.
Als Einsteigermodell für die Welt der richtigen Biker gilt dabei nicht selten der A1-Führerschein. Doch was dürfen Personen fahren, die die Klasse A1 im Führerschein verzeichnet haben? Wie viele Fahrstunden sind für den Erwerb vorgeschrieben? Was kann der Führerschein der Klasse A1 kosten? Und gibt es eine Möglichkeit, die Klasse A1 mit dem Autoführerschein zu erwerben?
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Welchen Führerschein für welches Kraftrad?
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern. Welche Motorradführerscheine gibt es?
Überblick über die Motorradführerscheinklassen
Hier ist ein Überblick über die verschiedenen Motorradführerscheinklassen und die damit verbundenen Berechtigungen:
- A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
- A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Hier eine Übersicht über das Mindestalter für die verschiedenen Führerscheinklassen:
- AM¹: 16 Jahre. In einigen Bundesländern ist der Erwerb bereits ab 15 Jahren möglich.
- A1: 16 Jahre
- A2: 18 Jahre
- A: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Was bedeutet Direkteinstieg?
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Motorradführerschein: Wie lange gültig?
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
Der A1-Führerschein: Details und Voraussetzungen
Ab 16 Jahren dürft ihr den Klasse AM Führerschein ablegen, der für Zweiräder mit bis zu 4 kW, einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt. Mit dem Führerschein A1, auch 125er Führerschein genannt, dürft ihr Motorräder und Roller bis zu einer Motorleistung von 11 kW und einem Hubraum bis 125 ccm fahren.
Dabei darf das Leistungsgewicht von 0,1 kW je Kilogramm der Leermasse in der Führerscheinklasse A1 nicht überschritten werden. Auch Dreiräder, sogenannte Trikes, mit bis zu 15 kW können mit dem Motorradführerschein A1 gefahren werden. Allerdings ist es nicht richtig, die Klasse A1 nur als Motorradführerschein zu bezeichnen, denn sie berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Trikes).
Verfügen diese über einen Verbrennungsmotor, muss der Hubraum mindestens 50 ccm umfassen oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bei einer Leistung von bis zu 15 kW erreichen. Der A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Krafträdern, die über einen Hubraum von maximal 125 ccm und eine Motorleistung von höchstens 11 kW verfügen.
Zusätzlich dazu schreibt der Gesetzgeber ein Verhältnis von Leistung und Leermasse vor, welches 0,1 kW je Kilogramm nicht überschreiten darf. Aufgrund der Hubraumbeschränkung wird diese Fahrerlaubnis im allgemeinen Sprachgebrauch auch als 125er-Führerschein bezeichnet. Beim Führerschein der Klasse A1 liegt die Höchstgeschwindigkeit der Motorräder meist bauartbedingt bei 110 km/h. Alle Besitzer eines A1-Führerscheins können mit einem 125ccm-Motorrad nun bis zu 110 km/h schnell fahren.
Ausbildungsinhalte für den A1-Führerschein
Um ein Trike oder Motorrad der Klasse A1 führen zu dürfen, muss die entsprechende Fahrerlaubnis erworben werden. Hierfür gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So verlangt der Gesetzgeber beim A1-Führerschein ein Alter von mindestens 16 Jahren.
Darüber hinaus ist ein Besuch der Fahrschule vorgeschrieben, bei dem sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen geschaffen werden. Welche Ausbildungsinhalte dabei vorgeschrieben sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Darüber hinaus sind beim Führerschein A1 reguläre Fahrstunden vorgeschrieben, allerdings gibt es keine konkreten Vorgaben bei der Anzahl. Diese hängt somit vor allem von den Fähigkeiten des Fahrschülers und dessen Lernfortschritten ab.
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Die praktische Prüfung für den A1-Führerschein dauert mindestens 45 Minuten.
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, sind 12 Führerschein-Pflichtstunden mit Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- oder Nachtfahrten vorgeschrieben. Außerdem müsst ihr 10 bis 20 Übungsstunden absolvieren. Diese Zahl ist abhängig davon, wie begabt ihr seid und wie schnell ihr euer Motorrad sicher fahren könnt.
Kosten für den A1-Führerschein
Müssen Sie, um die Kosten für den A1-Führerschein zu stemmen, Ihr Sparschwein schlachten? Der Führerschein für 125-ccm-Motorräder geht mit Kosten einher. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hierbei sind insbesondere die regionalen Preisunterschiede und das Können des Fahrschülers ausschlaggebend.
Für die Ausbildung in der Fahrschule und die damit einhergehenden Kosten bietet die nachfolgende Übersicht eine grobe Orientierung:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
Darüber hinaus schlägt bei der Fahrerlaubnis der Klasse A1 die Prüfung der theoretischen Kenntnisse mit 22,49 Euro zu Buche, für die praktische Prüfung fallen zudem 91,75 Euro an. Diese Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Legt euch also einen finanziellen Puffer von insgesamt ca. 1.250-1.550 Euro an.
Aber beachtet: Diese Kosten sind auch abhängig davon, ob ihr die Prüfungen sofort besteht und wie viele Übungsfahrstunden ihr benötigt. Natürlich kommen, je nach Führerschein, auch diverse Kosten auf euch zu. Bedenken Sie darüber hinaus, dass zusätzlich zu den Kosten für den A1-Führerschein auch generelle Ausgaben anfallen.
Hierzu gehören unter anderem der Sehtest, der Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins. All diese Ausgaben läppern sich, sodass Sie grundsätzlich mit 1.300 Euro oder auch mehr für die Fahrerlaubnis kalkulieren sollten.
Alternativen und Erweiterungen
Vielleicht besitzt ihr bereits einen Autoführerschein und wollt jetzt auch die Welt auf zwei Rädern erkunden? Außerdem dürfen alle Autofahrer Kleinkrafträder mit 50 ccm Hubraum fahren, ohne eine extra Prüfung ablegen zu müssen. Für Autofahrer, die bis zum 18. Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, ist die Führerscheinklasse AM bereits enthalten, sodass Roller und Trikes bis 15 kw und 20 PS genutzt werden dürfen.
Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 abgelegt haben, dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ohne extra Prüfung fahren. Für Autofahrer, die gerne Krafträder fahren wollen, die normalerweise dem A1-Führerschein unterliegen, gibt es seit dem 01. Januar 2020 eine neue Option.
Denn wenn diese seit mindestens fünf Jahren den B-Führerschein besitzen und 25 Jahre oder älter sind, können sie die Schlüsselzahl 196 erwerben. Hierfür ist eine Fahrerschulung von mindestens vier Stunden Theorie und fünf Stunden Praxis vorgeschrieben, eine Prüfung erfolgt hingegen nicht. Dadurch ist der 125-ccm-Führerschein für alle Autofahrer leichter und kostengünstiger zu erlangen.
Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen.
Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre. Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.
Theoriestunden und praktische Ausbildung
Wie viele Theoriestunden beim Neuerwerb des Motorradführerscheins absolviert werden müssen, bevor ihr eure Theorieprüfung ablegen könnt, ist festgeschrieben. Diese umfassen 12 Grundstunden und vier Sonderstunden zur Theorie des Zweirads. Besitzt ihr allerdings bereits einen Führerschein für ein Motorrad und wollt von Klasse A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen, entfallen erneute Motorradführerschein Theoriestunden.
Die nächsthöheren Führerscheinklassen
Die nächsthöhere Führerscheinklasse ist der A2 Führerschein, der als beschränkte Version des „großen“ Motorradführerscheins A gilt. Diesen könnt ihr ab 18 Jahren ablegen. Mit dem Führerschein A2 ist es euch erlaubt, Motorräder bis zu 35 kW und 48 PS zu fahren.
Das Leistungsgewicht darf bei der Führerscheinklasse A2 0,2 kW je Kilogramm der Leermasse nicht überschreiten.
Kleidung für die Motorradprüfung
Ihr habt euch für einen Motorradführerschein entschieden? Dann solltet ihr auch darauf achten, passend für die Prüfung gekleidet zu sein. Mit dieser Kleidung seid ihr richtig gerüstet für die Prüfung und die nachfolgende Zeit als Motorradfahrer. Alles was ihr braucht, findet ihr beispielsweise in unserem Shop auf helmexpress.com.
Zulassung und Versicherung von 125ccm-Motorrädern
Einige Zweiräder bis zu einer bestimmten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und bis zu einem bestimmten Hubraum müssen nicht beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden, sondern benötigen nur ein Versicherungskennzeichen. Bei einem Motorrad bis zu 125 ccm Hubraum ist es allerdings nicht ganz so einfach, denn dieses muss bei der Zulassungsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Wie für jedes Kraftfahrzeug in Deutschland, ist auch für ein Leichtkraftrad zumindest eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Höhe des Versicherungsbeitrags können Versicherer selbst festlegen. Es kann sich also lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Anbieter miteinander zu vergleichen.
Entscheiden Sie sich dabei nicht einfach für den günstigsten Tarif. Achten Sie dabei auf das Preis-Leistungsverhältnis und die genauen Versicherungskonditionen. Ein Leichtkraftrad verursacht aber grundsätzlich geringere Versicherungskosten als ein Motorrad mit höherer Leistung. Auch Faktoren wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und das Alter des Versicherten spielen dabei eine Rolle.
Kfz-Steuern für 125ccm-Motorrad
Für Krafträder zahlen Sie grundsätzlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro je 25 ccm Hubraum.
Zusammenfassung der Mindestalter für Motorradführerscheine
Hier ist eine Tabelle, die die Mindestalter für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen zusammenfasst:
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM | 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 Jahre) |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) |
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