Der 3er Führerschein und Motorrad: Was Sie wissen müssen

Der Gedanke, schnell eine Spritztour auf 2 Rädern zu unternehmen und die Freiheit zu genießen, kann sehr verlockend sein. Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden.

  • Klasse AM: Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen.
  • Klasse A1: Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren.
  • Klasse A2: Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.
  • Klasse A: Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren.

Der Pkw-Führerschein und Motorräder

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18.

Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren. Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS).

Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben.

Die B196-Erweiterung: Mit dem Autoführerschein 125er fahren

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen.

  • Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung.
  • Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

B196 Voraussetzungen

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

B196: Weitere Fragen und Antworten

  • Muss man eine Prüfung machen? Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
  • Ist B196 erweiterbar? Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
  • Darf man B196 im Ausland fahren? Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Die Fahrerschulung im Detail

Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung. Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit. Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren. Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten. Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen.

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen z.B.

  • Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr.

Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

Ungefähre Kostenübersicht:

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca.
  • Feste Kosten (z. B. Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca.
  • Übungsfahrten (z. B. Theorieprüfung (z. B.
  • Gesamt: ca.

Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Was dürfen Besitzer der Führerscheinklasse 3 fahren?

Je nach Ausstallungsdatum und Ausstellungsort kann der alte Führerschein der Klasse 3 verschiedene Fahrerlaubnisse beinhalten. Welchen Klassen der 3er-Führerschein entspricht, zeigt diese Tabelle.

Ist der Führerschein unbegrenzt gültig?

Aufgrund der Vereinheitlichung innerhalb Europas muss der Führerschein bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Genaue Informationen zu den geltenden Fristen liefert der Ratgeber „Führerschein umschreiben„.

Was droht, wenn Sie Fahrzeuge führen, zu denen die Berechtigung fehlt?

In diesem Fall geht der Gesetzgeber vom Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis aus. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

FAQ: Führerscheinklasse 3

  • Was ist ein Führerschein der Klasse 3 heute wert?
  • Aktuelle Führerscheine für die alte Führerscheinklasse 3: Tabelle
  • Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich
  • Was erlaubt der Führerschein der Klasse 3 für Anhänger?
  • Schlüsselnummern: Diese Fahrzeuge bei der Fahrerlaubnis der Klasse 3 nicht eingeschlossen
  • Die Bestimmungen der Führerscheinklasse 3 nicht eingehalten?

Besitzer alter Führerscheinklassen wissen oftmals nicht genau, welche Fahrzeuge sie mit ihrem Führerschein überhaupt führen dürfen. Mehrere Reformen rauben dem Einen oder Anderen den Überblick über aktuelle und alte Führerscheinklassen.

Ist der 3er-Führerschein heute überhaupt noch gültig? Dieser Ratgeber geht der Führerscheinklasse 3 auf den Grund. Sie erfahren unter anderem, unter welchen Umständen Sie damit Traktoren, Lkw und Quads fahren dürfen.

Ihr Führerschein der Klasse 3 mag alt sein, seine Gültigkeit ist jedoch nicht verloren. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des Führerscheinsystems kann keine Aussage per se zu den aktuellen Entsprechungen der alten Führerscheinklasse 3 getroffen werden. Unterschiede bestehen vor allem zwischen Klassen aus der DDR und aus der BRD. Auch das Bundesland Saarland bestimmte in den 1950er und 1960er Jahren für manche Führerscheine Sonderregelungen.

Die scheinbaren Überlappungen der DDR Führerscheine erklären sich wie folgt: Zum 31.03.1957 änderte sich das Führerscheinsystem. Vor diesem Stichtag galt die Führerscheinklasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder.

Dank der Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 dürfen Sie auch Busse unter 7,5 Tonnen fahren.

Nicht nur das Fahrzeug an sich ist relevant, sondern auch die „Anhängsel“. In der Regel erhalten Sie beim Umschreiben eines Führerscheins der Klasse 3 einen BE-Schein. Dieser gilt grundsätzlich für Kombinationen aus Kfz bis 3,5 Tonnen und Anhänger zwischen 0,75 und 3,5 Tonnen. Damit haben Sie die Erlaubnis, Anhänger zu ziehen, welche schwerer als das Zugfahrzeug sind. Achten Sie dabei unbedingt auf die zulässige Anhängelast Ihres Pkw. Überschreiten Sie diese, droht nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung.

Übrigens: Haben Sie einen Führerschein der alten Klasse 3, können Sie vielleicht auch einen Anhänger bis 750 Kg auch an ein Trike ankuppeln. Dies liegt an den Schlüsselnummern, welche die verschiedenen Führerscheinklassen begleiten. Beispiel: Die Klassen A1 und A erhalten Sie bei einer Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 ein einigen Fällen nur in Kombination mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.

Achten Sie beim Führerschein Kl. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Verstoßen Sie gegen die geltenden Einschränkungen für Ihren Führerschein der Klasse 3, liegt schnell der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Anders als beim Fahren ohne Führerscheindokument handelt es sich beim genannten Tatbestand um eine Straftat.

Der Umtausch des alten Führerscheins

Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen.

Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen.

In welche Führerscheinklassen Ihre Führerscheinklasse 3 aber genau umgeschrieben wird, hängt einerseits vom Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsort (BRD oder DDR) und den Schlüsselzahlen ab.

Weitere Informationen zur Klasse 3

Schlüsselnummern und Schlüsselzahlen

Bei den Schlüsselnummern handelt es sich um jene Fahrzeugklassen, die Sie zusätzlich zur Führerscheinklasse 3 erworben haben. Sie geben also darüber Aufschluss, ob Sie beispielsweise eine Zugmaschine mit drei Achsen oder Leichtkrafträder bis zur Klasse A1 führen dürfen.

Ist es zwingend, den Führerschein der Klasse 3 umschreiben zu lassen?

Alle Führerscheine der Führerscheinklasse 3 müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Bis dahin hat Ihr altes Dokument noch Gültigkeit, danach endet diese jedoch. Die Fristen für die Jahrgänge unterscheiden sich. Es kann also durchaus sein, dass Sie Ihren Führerschein 3 bereits früher umschreiben müssen. Ein Umtausch findet unkompliziert bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts statt. Neben den bereits genannten Dokumenten wie dem alten Führerschein und Ihrem Ausweis sowie einem Passbild kommen Gebühren in Höhe von ca.

Führerscheinklasse 3 und die Befristung auf das 50. Lebensjahr

Mit der Führerscheinklasse 3 sind Sie berechtigt nicht nur einen 7,5-Tonner zu fahren, sondern auch schwere Anhänger zu ziehen. Die Gespanne dürfen dabei ein Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen erreichen. Damit haben Sie mit der Führerscheinklasse 3 eine eingeschränkte Lkw-Klasse, welche beim Umtausch in CE mit der Schlüsselziffer 79 überführt wird. Allerdings ist die Klassen CE 79 befristet. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein tauschen oder ihn erst erwerben.

Möchten Sie von der Führerscheinklasse Gebrauch machen, müssen Sie ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung vorweisen.

Was Sie fahren dürfen und was beim Umtausch gilt

Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden

Die Klasse 3 beinhaltet mehrere neue Klassen

Im Umtauschformular gibt es einiges zu beachten

Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Umtausch: Rosa & grauer Führerschein?

Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Hat man Nachteile durch den Umtausch?

Nein. Es sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab - nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst. Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.

Klasse 3: Was darf man fahren?

Für große Gespanne von über zwölf bis zu 18,75 Tonnen (Züge bis 17,5 Tonnen mit Einachsanhänger bzw. 18,75 Tonnen mit Anhänger mit Tandemachse) zulässigem Gesamtgewicht müssen Sie ab Ihrem 50. Lebensjahr jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen beachten (siehe unten). Zum Vergleich: Wer heute den Pkw-Führerschein der Klasse B erwirbt, darf nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1.4.1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

Welche Klassen im Kartenführerschein?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben.

Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Klasse altErteilungsdatumKlasse neuSchlüsselzahlen

Klasse alt Erteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
3 vor dem 1.4.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T *CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T *CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T *CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Klasse 3 befristet: Was bedeutet das?

Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79.

Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht.

Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Erlaubnis für 7,5-Tonner unbefristet gültig

Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und Gespannen von bis zu 12 Tonnen zGM. Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

(Keine) Verlängerung der Klasse CE79?

Ist die Klasse CE 79 bereits seit vielen Jahren abgelaufen, dann erfolgt der Umtausch nicht in jedem Fall prüfungsfrei. Die Führerscheinstelle verlangt dann meist Nachweise über die Fahrpraxis.

Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5-Tonner fahren.

Klasse T für Land- und Forstwirtschaft

Die Klasse T gibt es erst seit 1999. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T erhalten Sie nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag. In dem Antrag müssen Sie darlegen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Wenn Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt haben, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich.

Wer durfte früher 125er fahren?

Um sogenannte Leichtkrafträder mit 125 cm³ fahren zu dürfen, war in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Wichtig: An dieser Regelung ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Für alle anderen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 1.4.1980 erworben haben, galt: Nur mit der Führerscheinklasse A1 durfte ein Motorrad gefahren werden. Die Neuregelung hat dies geändert - aber nur für das Führen der Fahrzeuge der Klasse A1 in Deutschland!

Gibt es im Ausland ähnliche Regelungen?

Auch andere Länder haben vergleichbare Regelungen, die es gestatten, dass Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auch 125er fahren. Das gilt jedoch nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes und ist teilweise auf das Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis können sich auf diese Regelungen nicht berufen.

  • Italien: Italienische Pkw-Führerscheine umfassen auch die Klasse A1
  • Belgien: Belgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt zwischen 1.1.1967 und 31.12.1988, umfassen die Klasse A
  • Luxemburg: Luxemburgische Pkw-Führerscheine, ausgestellt vor dem 1.7.1977, umfassen ebenfalls die Klasse A
  • Norwegen: Norwegische Führerscheine der Klassen 1 und 2, die vor dem 1.4.1979 ausgestellt wurden und später in das Modell N2/N3 der Klasse BE umgetauscht wurden, beinhalten die Klasse A1
  • Frankreich: Französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie zwischen 1. Januar 1955 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung, an einer 3- bis 7-stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben, vorgelegt wurde
  • Österreich: Österreichische Pkw-Führerscheine der Klasse B umfassen die Klasse A1, wenn mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B besteht und der Nachweis des praktischen Fahrunterrichts von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Automobilclub nachgewiesen wurde (Code 111)
  • Polen: Polnische Führerscheine der Klasse B berechtigen den Inhaber auch zum Führen eines Kraftrades mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg.

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