Die Geschwindigkeit von 35 kW Motorrädern

Ein Motorrad ist ein ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.

Der A2-Führerschein und seine Beschränkungen

Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. 35 kW. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie ein Motorrad mit maximal 35 kW Motorleistung führen, wenn das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg entspricht. Zudem darf bei einer Leistungsableitung das Kraftrad über maximal 70 kW verfügen.

Durch die begrenzte Motorleistung auf maximal 35 kW, erreichen die Krafträder beim A2-Führerschein rund 48 PS. Wollen Sie diese vollständig in Anspruch nehmen, muss das Motorrad aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses von Leistung und Gewicht mindestens 175 kg auf die Waage bringen.

Die Leistungsableitung ist vor allem für alldiejenigen relevant, die sich aktuell mit dem A2-Motorradführerschein zufriedengeben, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen. Denn der Gesetzgeber erlaubt damit die Drosselung einer 70-kW-Maschine. Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Typische Geschwindigkeiten von 35 kW Motorrädern

Realistisch ist bei einer 125er mit 11 kW die Reisegeschwindigkeit zwischen 90 und 100 km/h. Bei einer 500er oder 600er mit 35 kW (durch Drosselung) bist du mit 130 bis 140 km/h gut unterwegs. Vmax ist eigentlich irrelevant da die Maschine dann »am Limit« betrieben wird.

Honda gibt für die nicht gedrosselte Version der aktuellen NC750X (43 kw) 173 km/h an (Schalter) - würde roundabout 160 bis 165 km/h für die gedrosselte bedeuten.

Hallo Kees, wenn Du die Daten der NC700X mit Schaltgetriebe heranziehst, die ja 35KW hat, dann sind es 158-160 km/h und lt. Die Zeitschrift MOTORRAD (Heft 10/12, S. 24) hat damals im Test der S auch nur die von Honda angegebene Höchstgeschwindigkeit, also 160km/h, gewertet. Der letzte Gang reicht laut Diagramm bis 193km/h. Im Text steht, dass man mit viel Anlauf "Tacho deutlich über 170km/h" schaffen würde.

Die Motorrad-News haben (Heft 08/12, S. 18) die Höchstgeschwindigkeit so wie sonst auch im normalen Testbetrieb gemessen. Vmax 173km/h!!!, entsprechend Tachoanzeige 183). Die RC72 wurde auf einem französischen Leistungsprüfstand mit 63,8 PS und 71 Nm gemessen.

Beispiele für Motorräder und ihre Geschwindigkeiten

Hier sind einige Beispiele für Motorräder und ihre maximalen Geschwindigkeiten, abhängig von der Führerscheinklasse:

  • Honda CB125R (A1): ca. 120 km/h
  • Honda PCX125 (Roller, A1): ca. 100 km/h
  • Honda CB500F (A2): ca. 180 km/h
  • Honda CB650R (A): ca. 210 km/h
  • Honda CMX1100 Rebel (A): ca. 170 km/h

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre. Die Theorie umfasst 16 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden vermitteln zusätzliche Inhalte zum Kraftrad.

Nach dem Unterricht folgt die Theorieprüfung. Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung regelt die Prüfungsinhalte. Diese können beispielsweise Überholen, die richtige Geschwindigkeit oder Gefahrensituationen umfassen. Wie beim Auto-Führerschein muss der Fahrschüler 30 Fragen beantworten. Zulässig sind 10 Fehlerpunkte, wobei der Schüler nicht zwei Fragen mit einer Wertigkeit von jeweils 5 Punkten falsch beantworten darf.

Jedoch muss der Fahrschüler 12 Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren. Wer nach zweijährigem Vorbesitz von A1 zu A2 erweitern möchte, benötigt keine praktische Ausbildung.

Kosten für den A2-Führerschein

Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass auch der A2-Führerschein mit Kosten einhergeht. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden und somit vom Können des Fahrschülers ab. Darüber hinaus variieren die Ausgaben meist regional, weshalb sich ein Preisvergleich der Fahrschulen lohnen kann.

Wie sich die Kosten für dene A2-Führerschein zusammensetzen und welche Summen dabei im Durchschnitt anfallen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Anmeldung in der Fahrschule: 150 - 350 Euro
  • Fahrstunde: je 35 - 65 Euro
  • Sonderfahrt: je 40 - 70 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 - 100 Euro
  • Theoretische Prüfung: 22,49 Euro
  • Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 - 200 Euro
  • Praktische Prüfung: 121,38 Euro

Sie möchten zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnisklasse A erwerben? Dann lassen sich ggf. durch den Stufenführerschein Kosten einsparen. Der Führerschein der Klasse A2 kann nämlich nach zwei Jahren und Absolvierung einer praktischen Prüfung, die nur 80,92 Euro kostet, auf die Klasse A hochgestuft werden. Eine Theorieprüfung entfällt in diesem Fall. Diese Option besteht auch beim Wechsel vom Führerschein A1 auf A2.

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