Welchen Führerschein braucht man für ein Trike?
Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 Kilo und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.
Überblick über Führerscheinklassen für Pkw
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE sind die klassischen Auto-Führerscheinklassen.Führerscheinklassen im Detail
Führerscheinklasse B¹/ B17²/B197²Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Führerscheinklasse B96²Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
Führerscheinklasse B196²Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
Führerscheinklasse BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
¹ Anmerkung: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man in Deutschland, sofern man sie seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch Fahrzeuge fahren, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Mit B196 darf man Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein fahren.
Führerscheinklassen für Zweiräder
Führerscheinklasse A1Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Führerscheinklasse A2Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Führerscheinklasse AAlle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Führerscheinklasse AMLeichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
¹ Anmerkung: Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Überblick Dreirad-Roller in Deutschland
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motorradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.Gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen
Zum 19. Januar 2013 änderte der Gesetzgeber im Zuge der "Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie" die Bestimmungen so, dass die Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet wurden. Eine abermalige Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 28. Dezember 2016 ermöglichte in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.Vorteile der Dreiradroller
Wie bereits erwähnt, einen extra Führerschein oder eine Erweiterung braucht’s dafür nicht. Der Trick: Die Spurbreite und eine fußbetätigte Zweikreis-Bremse führen dazu, dass die Dreiradroller nicht als Motorräder definiert werden.
- In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
- Auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen. Nur wer nach dem 19. Januar 2013 den Autoführerschein gemacht hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein - aber auch nur, wenn der Dreiradroller mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung hat.
- Außerdem bieten die Dreiradroller durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit. Das kann vor allem für Pendler interessant sein, die so viel wie möglich aufs Auto verzichten möchten.
Nachteile der Dreiradroller
Die Nachteile hat nicht jeder auf dem Schirm, sie betreffen aber auch nicht alle Fahrer oder Fahrerinnen.
- Wer vor allem deshalb vom Auto auf den Roller umsteigen möchte, um im Pendelverkehr zwischen den Autos durchzuschlängeln, sollte sich für ein zweirädriges Gefährt entscheiden. Punkt. Die Dreiradroller sind definitiv zu breit. Und schwerer sind sie auch.
- Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind. Mit 278 Kubik und circa 7.300 Euro markiert der Piaggio MP3 300 den niedrigsten Preis und kleinsten Hubraum. Bei den 125ern kann man schon einige Tausend Euro günstiger fündig werden.
- Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß. Aktuell gibt es 3 Hersteller, die Dreiradroller in Deutschland anbieten, insgesamt sind es 5 Modelle.
In Deutschland erhältliche Dreiradroller
Hier eine Übersicht der aktuell in Deutschland erhältlichen Dreiradroller (Preise können abweichen):
- Peugeot Metropolis: 399 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 26,2 kW/35,6 PS, 135 km/h, 280 kg, ab 9.355 Euro ohne NK.
- Piaggio MP3 300/Sport: 278 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 19 kW/25,8 PS, 120 km/h, 225 kg, 7.290/7.490 Euro inkl. NK.
- Piaggio MP3 400/Sport: 399 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 26 kW/35 PS, 135 km/h, 257 kg, 9.590/9.590 Euro inkl. NK.
- Piaggio MP3 500 Sport Advanced: 493 Kubik, DOHC, 4 Ventile, 32 kW/44 PS, 145 km/h, 282 kg, 11.590 Euro inkl. NK.
- Yamaha Tricity 300: 292 Kubik, OHC, 4 Ventile, 20,6 kW/28 PS, k. A., 239 kg, ab 8.699 Euro inkl. NK.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
Der Nachteil der B196-Option lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig. Dafür gibt es Voraussetzungen und ein paar wenige Hürden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in der Theorie und 5 in der Praxis. Kosten: je nach Region ca. 700 - 900 Euro.
- Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren, also alles, was bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Leistung aufweist. In Sachen Hubraum und Leistung sind also strikte Grenzen gesetzt.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
Die Vorteile für Autofahrer oder Autofahrerinnen sind bei der Führerschein-Erweiterung um Schlüsselzahl B196:
- Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst. Hinzu kommt die deutlich leichtere oder oft ganz entfallende Parkplatzsuche.
- Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig. Ob schickes Retro-Bike oder praktischer Alltagsroller - der Neufahrzeug-, aber auch der Gebrauchtmarkt bieten eine große Auswahl.
Empfehlungen der 1000PS Redaktion
Die 1000PS Redaktion hat den Peugeot Metropolis 400 zum besten Dreirad-Roller mit B-Führerschein gekürt. Weitere Empfehlungen sind der Piaggio MP3 und der Yamaha Tricity 300.
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.
- Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV.
- Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes.
- Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW.
- Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren.
- Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten.
Fahren von Trikes mit Pkw-Führerschein
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren.
Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen.
Ausblick auf die nächste Tour
Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern.
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