Ab wann ist die HU und AU für Motorräder Pflicht?

So wie wir Menschen regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt müssen, haben auch Autos ihren regelmäßigen Termin zum Sicherheits-Check. Die Hauptuntersuchung ist Pflicht. Der Sinn des Ganzen: Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.

Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Definiert ist sie als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO beurteilt wird.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.

Prüfintervalle für Motorräder

Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt auch für neu angemeldete Bikes. Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AUK fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette (HU-Prüfplakette) auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z.B. 2021) der nächsten Hauptuntersuchung und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z.B. Dezember).

Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Vorführfrist überzogen ist. Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6).

Nutzen Sie unsere TÜV NORD HU-Terminerinnerung: Damit verpassen Sie keinen Hauptuntersuchungstermin mehr.

Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)

Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Zusätzlich müssen alle ab Januar 1989 erstzugelassenen Modelle im Rahmen der HU die Abgasuntersuchung Krafträder (AU) bestehen.

Haben Sie bereits eine Abgasuntersuchung machen lassen, darf diese Prüfung maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden.

Abgasuntersuchung – so funktioniert sie :Motorräder müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung künftig auch eine Abgasuntersuchung bestehen.

Ausnahmen von der AU-Pflicht

  • Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
  • Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motor: Mit weniger als vier Räder oder einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
  • Motor- und Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen (L3e, L4e), Trikes (L5e) und Quads (L7e): Mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989

Was wird bei der HU geprüft?

Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.

Die GTÜ führt die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO für Ihr Motorrad durch. Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit.

Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen. Doch einige Punkte können Sie vor dem Besuch bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS selbst überprüfen.

Hierauf schauen Prüforganisation wie TÜV und GTÜ nach eigenen Angaben bei Motorrädern:

  1. Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I/Ihren Fahrzeugschein und ggf. weitere Unterlagen griffbereit (z.B. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.)
  2. Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile? Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?

Mängelklassen bei der HU

Die "HU-Richtlinie" definiert den Rahmen für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und gibt die Mängelklassen vor, in die das untersuchte Fahrzeug einzustufen ist.

Achtung: Der Weiterbetrieb eines Fahrzeuges mit nicht behobenen Mängeln (verkehrsunsichere, gefährliche, erhebliche und auch geringe) verstößt gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO!

Überblick über die Mängelklassen

EinstufungDefinition
HW - HinweiseHinweise sind selbst keine Mängel, sondern weisen auf zukünftige Mängel wie Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hin, die sich schon abzeichnen. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
GM - Geringe MängelHierbei ist zum Zeitpunkt der Feststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden,wenn mit unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu rechnen ist.
EM - Erhebliche MängelMängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung führen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM - Gefährliche MängelErhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen. Alle Mängel sind unverzüglich zu beheben. Keine Zuteilung einer Prüfplakette. Eine Nachprüfung ist erforderlich.Keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.
VU - VerkehrsunsicherGefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und zum unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen führen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen, die Zulassungsbehörde wird informiert. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Was passiert bei Mängeln?

Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen.

Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.

Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!

Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.

Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung versäumt, werden die Prüfer bei der nächsten in der Regel viel strenger sein und somit erhöht sich zum einen die Kosten, zum anderen ist es auch möglich, dass Sie durchfallen.

Kosten der HU und AU

Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.

Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen.

Was tun bei einer Kontrolle mit abgelaufener HU?

Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.

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