Ab wann Motorrad Führerschein Altersgrenze

Für die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, LKW, PKW, KRAD gibt es in Deutschland unterschiedliche Führerscheinklassen. Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.

Hier ist eine Übersicht der Motorradführerscheinklassen:

  • A: Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • A2: Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
  • AM: Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Außerdem:

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Mindestalter für die Motorradführerscheinklassen

Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse sie erwerben möchten, müssen Anwärter gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem ein bestimmtes Mindestalter.

§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält die Vorschriften dazu fest, welches Mindestalter bei welchem Führerschein maßgeblich ist. Außerdem definiert der genannte Paragraph spezielle Auflagen, die teilweise ebenfalls Beachtung finden müssen.

Die folgende Tabelle zeigt die Mindestalter für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen:

Führerscheinklasse Mindestalter Besonderheiten
AM 15 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 24 Jahre (21 Jahre bei Vorbesitz von A2 seit mind. 2 Jahren)

Weitere Informationen zu den einzelnen Klassen

Klasse AM

  • Mindestalter: 16 Jahre. Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
  • Fahrten ins Ausland erst ab dem 16. Geburtstag erlaubt.
  • Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
  • Was darf man mit AM fahren?: Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
  • Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
    • zweirädrige Krafträder
    • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
    • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)
  • Außerdem dürfen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR (z. B. Simson Schwalbe) die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse AM gefahren werden (§ 76 Nr. 4).

Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein: AM
  • Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.
  • Besonderheit: Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren.

Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Was darf man mit A2 fahren?: gültig für Krafträder mit Leistung bis maximal 35 kW.

Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre.
  • Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?: Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.
  • Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.
  • Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen.

Direkteinstieg oder Stufenführerschein

Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Was bedeutet Direkteinstieg? Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren.

Was bedeutet Stufenführerschein? Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren.

Erweiterung der Klasse B auf A1 (B196)

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.

Gültigkeit der Motorradführerscheine

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

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