Die Sonne lacht endlich wieder, und die Kinder möchten transportiert werden. Morgens zur Schule, nachmittags zum Sport oder zu Freunden - gerade im urbanen Bereich bieten sich Moped, Roller und Motorrad an, um durch die Stadt zu cruisen. Doch was ist erlaubt und was nicht, besonders bei der Mitnahme von Kindern?
Gesetzliche Bestimmungen und Altersgrenzen
Prinzipiell kennt die Straßenverkehrsordnung bei der Frage, ab welchem Alter man ein Kind auf dem Motorrad mitnehmen darf, keine eindeutige Antwort. Vielmehr richtet sie sich nach dem physischen Reifegrad eures Schützlings. Die Kids müssen dazu in der Lage sein, sich ausreichend festhalten zu können. Außerdem müssen die Füße die Fußrasten erreichen.
In den meisten Fällen sind die Kleinen im Alter zwischen acht und zehn Jahren weit genug entwickelt, um gemeinsam mit Papa oder Mama auf Tour zu gehen. Auf Mopeds dürfen Kinder ab acht Jahren mitfahren, sind sie jünger, benötigen sie einen passenden Kindersitz.
Kinder dürfen auf Fahrzeugen mit dem „weißen Taferl“ erst ab 12 Jahren mitfahren und auch nur dann, wenn sie mit den Füßen die Fußrasten erreichen. Unter 12 Jahren ist die Mitnahme nicht erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wie viele glauben, nur für große Motorräder.
Motorrad-Kindersitz: Wann ist er Pflicht?
Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert werden darf, müssen mit einem Soziussitz, Fußstützen sowie mit Festhaltemöglichkeiten ausgestattet sein. Kleinere Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz für das Motorrad. Außerdem musst du dafür sorgen, dass die Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades geraten können.
Laut § 26 KFG 1967 müssen Sitze für Kinder unter acht Jahren auf Motorfahrrädern mit dem Fahrzeug fest und sicher verbunden sein. Die meisten im Zubehörhandel erhältlichen Kindersitze werden mit Spanngurten am Motorradsitz oder am Rahmen befestigt.
Sicherheitsaspekte und Ausrüstung
Für verantwortungsbewusste Eltern steht vor allem eine Frage im Raum: Bin ich bereit, das erhöhte Risiko beim Roller- oder Motorradfahren mit meinem Kind in Kauf zu nehmen? Übertriebener Ehrgeiz hat hier nichts verloren. Noch wichtiger: Dein Kind muss es auch selbst wollen. Der Nachwuchs muss sowohl körperlich als auch geistig bereit dafür sein.
Besonders entscheidend ist die Körpergröße: Mach unbedingt eine Sitzprobe auf dem Fahrzeug. So kannst du prüfen, ob dein Kind die Fußrasten sicher erreicht und sich jederzeit gut festhalten kann.
Die richtige Schutzausrüstung
Das Tragen eines Motorradhelmes ist natürlich auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar und Pflicht. Auch wenn es eigentlich keine Frage sein sollte, sei dennoch erwähnt, dass auch am Moped ein Fahrradhelm nicht reicht. Diese bieten im Ernstfall keinen Schutz.
Im Fachhandel findest du speziell für Kinder entwickelte Motorradhelme. Sie sind deutlich leichter als Modelle für Erwachsene - das schont den empfindlichen Nacken- und Schulterbereich. Die Helmschale fällt bei Kinderhelmen allerdings kleiner aus, was den Schutz etwas reduziert.
Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe.
Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.
Kommunikation und Vorbereitung
Bevor ihr gemeinsam losfahrt, ist ein ausführliches Gespräch Pflicht: Erkläre deinem Kind, welche Bewegungen es auf dem Roller oder Motorrad spüren wird und wie es in bestimmten Situationen - wie etwa bei Kurven - reagieren sollte.
Praktisch ist es außerdem, einfache Klopfzeichen auszumachen - so kann dein Kind dir signalisieren, wenn es eine Pause braucht. Auch eine gute Möglichkeit, in Verbindung zu bleiben: eine Gegensprechanlage via Bluetooth.
Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.
Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.
Regelungen im Ausland
Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte sich erkundigen: Gelten hier andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen? In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.
Bußgelder bei Verstößen
Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Halten sich die Fahrzeugführer, die Kinder auf einem Roller mitnehmen, nicht an die geltenden Vorschriften zur Personenbeförderung, können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen drohen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht zieht zum Beispiel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Zusammenfassung
Mit dem Roller oder Motorrad durch die Stadt zu düsen oder auch eine kleine Ausfahrt am Wochenende, kann auch mit Kindern an Bord ein tolles Erlebnis sein; wenn du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst und für die nötige Sicherheit sorgst.
Motorradfahren birgt immer gewisse Risiken. Schlussendlich müssen die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind dem erhöhten Unfallrisiko aussetzen wollen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sowohl die Kommunikation als auch die Schutzausrüstung stimmen.
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