Seit Juni 1999 gelten in der Europäischen Union einheitliche Grenzwerte (Euro 1) für die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickstoffoxide (NOx) für motorisierte Zweiräder. Diese Grenzwerte werden in der EU-Richtlinie 97/24/EC festgelegt. Im Juni 2002 trat für die Typgenehmigung von Kleinkrafträdern die zweite Grenzwertstufe (Euro 2) nach der gleichen Richtlinie in Kraft. Für die Typgenehmigung von Krafträdern gilt die Stufe Euro 2 seit April 2003. Die Grenzwerte sind in der EU-Richtlinie 2002/51/EC festgelegt.
Während bei Euro 1 noch eine Differenzierung der Abgasgrenzwerte für Krafträder nach Motorart in Zweitakt- und Viertaktmodelle erfolgte, ist diese Trennung ab Euro 2 zugunsten einer Differenzierung nach Hubraum aufgehoben.
Seit Januar 2006 gilt für die Typgenehmigung von Krafträdern die Grenzwertstufe Euro 3, mit der eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte festgelegt wurde. Außerdem enthält sie eine Änderung der Testzyklen, die nun auch die Emissionen in der Startphase und beim Warmlaufen des Motors in die Abgasmessung mit einbeziehen, was eine weitere HC- und CO-Reduktion notwendig macht.
Mit EU-Richtlinie 2006/72/EC sind die Messungen der Schadstoffe nach Euro 3 auch optional im weltweit harmonisierten Testzyklus „Worldwide harmonized Motorcycle Test Cycle“ (WMTC) möglich. Der WMTC spiegelt eine motorradtypische Fahrweise wieder, mit der nahezu alle Motorradklassen weltweit erfasst werden können. Er gilt jedoch nicht für Mopeds und Quads.
Mit der Richtlinie 2013/60/EU der Kommission vom 27. November 2013 zur Anpassung von Richtlinie 97/24/EG wurde der Kaltstart für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einbezogen. Ab Januar 2016 gilt die neue EU-Verordnung 168/2013. Sie enthält sehr ambitionierte Emissionsstandards unter anderem für Motorräder und Mopeds bis zu Emissionsstufe Euro 5. Hier sind bis zum Jahr 2020 Grenzwerte für Verdunstungsemissionen (HC), Onbord-Diagnose (OBD), Lärm und Dauerhaltbarkeitsanforderungen in Bezug auf die Emission mindernden Bauteile vorgeschrieben.
Für Motorräder der Klasse L3e gelten die Abgasgrenzwerte der Stufe Euro 4 ab dem 1.1.2016, die Grenzwerte der Euro 5 ab dem 1.1.2020. Mit der Verordnung (EU) Nr. 134/2014 vom 16. Dezember 2013 wurden die Durchführungsbestimmungen zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit festgelegt.
Für den Kraftstoffverbrauch beziehungsweise für die CO2-Emissionen existieren für motorisierte Zweiräder keine Emissionsanforderungen. Gemäß Artikel 24 der EU-Verordnung 168/2013 werden die im Rahmen der Typgenehmigung der dann gültigen Norm Euro 4 ermittelten Emissions- und Verbrauchswerte im WMTC ab dem Jahr 2016 jedoch ermittelt und dokumentiert.
Euro 5+ Abgasnorm: Was ändert sich ab 2025?
Liebe Kunden, ab dem 01.01.2025 wirkt die neue Euro 5+ Abgasnorm, die die bisherige Euro 5 Norm in wesentlichen Punkten verschärft und eine Übergangsregelung zur zukünftigen Euro 6-Norm darstellt. Konkret bedeutet dies: Neue Motorräder, Roller und andere leichte Fahrzeuge, die nur der bisherigen Euro 5 Norm entsprechen, können ab dem 01.01.2025 nicht mehr neu zugelassen werden. Neufahrzeuge müssen also der neuen Euro 5+ Abgasnorm entsprechen.
Es ist allerdings dabei zu beachten, dass die Motorrad- und Rollerhersteller für eine gewisse Anzahl an Modellen Ausnahmegenehmigungen erhalten, die es den Kunden erlaubt, die Fahrzeuge auch über den 31.12.2024 hinaus neu zuzulassen.
So werden wir voraussichtlich für unsere Neufahrzeuge der Marken Beta, Zontes, Voge, Rieju und Voge Ausnahmegigungen erhalten, sodass diese auch im kommenden Jahr neu zugelassen werden können.
1. Was ist die Euro 5+ Norm?
Die Euro 5+ Norm sieht Verschärfungen der Euro 5-Abgasvorschriften vor, wodurch die Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx), Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub weiter reduziert werden sollen. Während die Euro 5-Norm seit 2020 gilt, wird Euro 5+ ab 2025 für neu zugelassene Modelle zur Pflicht. Für bestehende Euro 5-Fahrzeuge bleibt die Regelung vorerst unverändert, allerdings könnten zukünftige Städte- und Umweltzonen die Anforderungen der Euro 5+ oder Euro 6 Normen als Voraussetzung einführen.
2. Was ändert sich mit der Euro 5+ Norm?
Die Euro 5+ Norm bringt einige zentrale Änderungen:
- Strengere Emissionsgrenzen
- Tests im Straßenverkehr (Real Driving Emissions, RDE): Die Euro 5+ Norm verlangt, dass die Emissionswerte der Fahrzeuge nicht nur im Labor, sondern auch unter realen Straßenbedingungen eingehalten werden. Diese „Real Driving Emissions“-Tests (RDE) sorgen dafür, dass die Grenzwerte auch im Alltag und unter verschiedenen Fahrbedingungen nicht überschritten werden.
- On-Board-Diagnose (OBD) der neuesten Generation: Euro 5+ verlangt eine verbesserte Überwachung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge durch modernste On-Board-Diagnose (OBD) Systeme. Diese Systeme erkennen Probleme im Abgasreinigungssystem frühzeitig und weisen den Fahrer darauf hin, um eine schnelle Reparatur zu ermöglichen.
- Langlebigkeit und Stabilität der Abgasreinigung: Die Euro 5+ Norm stellt höhere Anforderungen an die Haltbarkeit der Abgasreinigungssysteme. Katalysatoren, Partikelfilter und andere emissionssenkende Systeme müssen länger einwandfrei funktionieren, um die Emissionen dauerhaft niedrig zu halten.
3. Die Zukunft: Was bringt Euro 6?
Die Euro 5+ Norm ist ein Schritt in Richtung der Euro 6 Norm, die in den nächsten Jahren erwartet wird. Euro 6 wird voraussichtlich noch strengere Emissionsgrenzen und Anforderungen einführen.
Euro 5 Fahrzeuge können nur noch mit Ausnahmegenehmigung zugelassen werden!
Achten Sie daher darauf, dass Sie Euro 5 Neufahrzeuge zwingend vor dem 31.12.2024 neu zulassen. Halten Sie ggf.
Herausforderungen und Anpassungen für Motorradhersteller
Mit der Abgasnorm Euro 5 kam eine Flut neuer Anforderungen auf die Motorradhersteller zu. Da die Norm Euro 5 auf Autos zugeschnitten war, signalisierte die EU schon früh, dass für die Anwendung aufs Zweirad Anpassungen zu erwarten seien. Für viele Experten unerwartet war zudem der Bereich, in dem die EU Zugeständnisse machen wollte: ausgerechnet das Abgas. Das hätten nach dem Riesen-Halligalli um Volkswagens Abgas-Skandal nur wenige erwartet.
Gleichzeitig gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Vorschriften zur Geräuschmessung, nämlich die nach UNECE R41.05. Auch darin ändern sich die Grenzwerte im Vergleich zur vorher angewendeten R41.04 nicht, aber sie müssen unter wesentlich mehr Betriebszuständen erreicht werden.
Wir unterhielten uns mit Dr. Frank Schwarz, der bei BMW Motorrad in der Antriebstechnik den Bereich Thermodynamik/Funktion/Emissionen leitet.
Bei der seit 2020 gültigen Norm Euro 5 (ohne Plus) durften die Hersteller die Dauerhaltbarkeit noch durch ein relativ einfaches Verfahren belegen. Bei Motorradmodellen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 130 km/h fuhr ein Homologationsmodell 3500 km, also 10 Prozent der für Motorräder von der EU als "Dauerhaltbarkeit" vorgesehenen Strecke von 35.000 km.
Neu ist für Euro 5+, dass diese Extrapolation nicht mehr reicht. Es muss ein stärkerer Nachweis über die Dauerhaltbarkeit erbracht werden. Hersteller können dazu zum Beispiel die kompletten 35.000 km auf einem Prüfstand in einem vorgegebenen Messzyklus absolvieren und die Ergebnisse messen. Sie dürfen jedoch auch die Hälfte der Strecke messen und die zweite Hälfte aus den Messergebnissen ableiten.
Da der Katalysator primär thermisch altert, können die Hersteller alternativ auf die gleichen Methoden der thermischen Alterung des Kats zurückgreifen, wie sie im Pkw-Bereich üblich sind. Der auf diese Weise künstlich gealterte Kat wird ins Testfahrzeug gebaut, das vermessen wird.
Zu den Onboard-Diagnose- und Protokollierungspflichten kam bei Euro 5+ ebenfalls der Kat hinzu. Um die Funktion des Katalysators im laufenden Betrieb zu überprüfen, kommen zwei Lambdasonden zum Einsatz, eine vor dem Kat und eine danach.
Da so lange nicht bekannt war, was genau nun vertagt wird aus dem Satz der Vorgaben von Euro 5 und um welche Umfänge es gehen würde, gab es schon 2020 viele Modelle mit zwei Sonden. Bei BMW Motorrad waren das zum Beispiel das Flaggschiff GS und die Vierzylindermodelle.
Bei der Kat-Diagnose überwachen die zwei Lambdasonden den Sauerstoffgehalt des Abgases im Kontext verschiedener Motor-Betriebszustände. Der Katalysator speichert Sauerstoff. Läuft der Motor fett, also mit Treibstoff-Überschuss und zu wenig Sauerstoff, gibt der Kat Sauerstoff frei. Läuft der Motor mager, also mit Luftüberschuss, lagert der Kat Sauerstoff ein. Die zwei Sonden messen die Werte vor und nach dem Kat. Zusammen mit Daten zum Abgasstrom berechnet die Motorsteuerung daraus das Sauerstoff-Verhalten des Katalysators.
Die KTM 1390 Super Duke R wurde bereits für Euro 5+ homologiert. Auf der linken Fahrzeugseite ist die zweite Lambdasonde zu erkennen, die hinter dem Kat den Sauerstoffgehalt des Abgases misst.
Fehler im laufenden Betrieb erfährt der User im Sattel primär über die Motor-Warnleuchte.
Zwar bleiben die Abgas-Grenzwerte für Euro 5+ grundsätzlich die gleichen wie für Euro 5. Die Onboard-Diagnose muss jedoch bei deutlich geringeren Abweichungen im Betrieb die Motor-Warnleuchte anschalten. Das betrifft die Werte von unverbrannten Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Stickoxiden.
"Die Kunden sollten bei den nach Euro 5+ zugelassenen Fahrzeugen natürlich nicht häufiger die Warnleuchte sehen als bei früheren Modellen", sagt Dr. Frank Schwarz.
Die zu den funktionalen Diagnosen erhobenen Daten protokolliert das Motorsteuergerät. Die Werkstatt liest sie beim Service aus und die Hersteller übermitteln die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Neue Regelungen für Geräuschemissionen (UNECE R41.05)
Gleichzeitig mit Euro 5+ fürs Abgas gilt die Regelung UNECE R41.05 für Geräuschemissionen. Sie löst die 2016 mit Euro 4 eingeführte UNECE R41.04 ab. Auch hier ändern sich die Grenzwerte nicht.
Warum keine strengeren Grenzwerte? Der Motorradverband ACEM antwortete auf diese Frage in Form einer Messung mit einer BMW R 1250 GS. Wenn die Maschine komplett gekapselt ist, also nur noch Abrollgeräusche an die Mikrofone dringen, ist das in der Vorbeifahrt bei 50 km/h schon fast so laut wie dieselbe Maschine mit Motorgeräusch - und wir haben es hier mit einem Kardan-Motorrad zu tun. Energicas E-Motorräder zeigen, wie laut alleine die Antriebskette sein kann.
Es ist also wie bei anderen Fahrzeugen auch: Der Hauptlärm kommt irgendwann vom Rollen.
Stattdessen werden mehr Betriebszustände überprüft innerhalb der "zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen" (Additional Sound Emission Provisions, ASEP). Sie wurden mit der R41.04 eingeführt für Neuzulassungen ab 2016 und gelten für rund 80 Prozent der in Deutschland zugelassenen Motorräder (Klasse III). Die R41.05 erweitert die ASEP erheblich.
Ab 2025 müssen die ASEP-Grenzwertkurven bis hinauf zu 80 Prozent der maximalen Drehzahl und im Geschwindigkeitsbereich 10 bis 100 km/h eingehalten werden.
"In den Betriebszuständen, in denen schon vorher gemessen wurde, verändert sich nichts", antwortet Frank Schwarz. "In den Bereichen dagegen, in denen vorher nicht gemessen wurde, werden die meisten Motorräder leiser. Die R41.03 konzentrierte sich noch sehr auf das Szenario 'Beschleunigen am Ortsausgang'; die R41.04 stark auf Szenarien im innerstädtischen Bereich. Das neue Verfahren deckt weitere Teile, wie zum Beispiel einen Großteil aller Fahrbereiche im Landstraßenbetrieb ab."
Der Aufwand steigt damit erheblich. Es gibt etwa drei- bis viermal so viele Messpunkte wie vorher. Frank Schwarz sieht auf seinem Laptop nach: "Bei dieser Messung hatten wir zum Beispiel vorher fünf Messpunkte.
Ein weiterer Nachteil der R41.04 war, dass die Hersteller sich bis November 2019 selbst maßen und die Korrektheit bescheinigten. Die Behörden sollten hier eine Stichprobe aus der laufenden Produktion nachmessen. Seit November 2019 misst ein unabhängiger technischer Dienstleister (in Deutschland also TÜV oder Dekra) bereits zur Homologation. Dieser Prozess bleibt in der R41.05 erhalten.
Die neuen Lautstärkeregelungen werden also in den üblichen Landstraßenbereichen für geringere Motorgeräuschemissionen sorgen.
Sowohl der Verband als auch die Hersteller haben sich um eine nachhaltige, soziale Lösung bemüht.
Euro 5+ ab 1. Januar 2025: Was bedeutet das für Verbraucher?
Ab wann gilt Euro 5+ für Motorräder? Und was hat das für Konsequenzen? Gibt es für Verbraucher etwas Spezielles zu beachten? Und wann kommt Euro 6 für Motorräder? Wir klären auf.
Gefühlt ist’s alle paar Jahre dasselbe: Weil zum Jahresende eine neue Euro-Homologationsnorm in Kraft tritt, müssen all jene Motorradmodelle, die sie nicht erfüllen, abverkauft oder zumindest als Vorführmodelle erstmals zugelassen werden.
2017 Euro 4, 2021 Euro 5, 2025 Euro 5+
2017 wurde Euro 4 verbindlich, 2021 kam Euro 5. Und ab 1. Januar 2025 kann kein Motorrad unterhalb von Euro 5+ mehr erstmals neu zugelassen werden.
Ausnahmen für "auslaufende Serien" gibt es; sie müssen aber vom Hersteller, vom Händler oder einer Privatperson beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt werden und umfassen nur sehr begrenzte Stückzahlen, die dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden können.
2. Jahreshälfte für Euro 5-Schnäppchenjäger interessant
In der zweiten Jahreshälfte von 2024 könnte es für Schnäppchenjäger interessant werden. Denn der Motorradhandel kommt dann in Zugzwang: Euro 5-Modelle ohne +-Zusatz (ersichtlich aus Punkt 14 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der für die Erstzulassung wichtigen Konformitätserklärung CoC) müssen vom Hof. Was zum Beispiel durch Rabattaktionen oder eben durch vermehrt angebotene Tageszulassungen beschleunigt werden kann.
Modelle, bei denen sich die Nachrüstung und Neu-Homologierung nach der neuen Norm nicht mehr lohnt, lassen die Hersteller bei der Gelegenheit auslaufen. Sie werden dann schlicht nicht mehr erhältlich sein.
Modelle, die die Euro 5+-Norm bereits erfüllen, sind äußerlich an den 2 Lambdasonden erkennbar - eine vor und eine nach dem Katalysator.
Was beinhaltet die Euro 5+ eigentlich?
Per Onboard-Diagnose-System (OBD) II müssen alle abgasrelevanten Faktoren neuer Motorräder elektronisch überwacht und hinterlegt werden. Sie können dann im Falle einer Fehlfunktion, angezeigt durch Aufleuchten der Motorkontrolle, über eine normierte Schnittstelle ausgelesen werden - wichtig für die Werkstatt.
Woran erkenne ich, ob ein Motorrad Euro 5+ erfüllt?
Modelle, die die Euro 5+-Norm bereits erfüllen, sind unter anderem äußerlich an den 2 Lambdasonden erkennbar - eine vor und eine nach dem Katalysator, da ein defekter Kat vom Diagnosesystem erkannt werden muss.
Realistischere Fahrgeräuschmessung ab Euro 5+
Euro 5+ schreibt das per UN-Verordnung bereits 2023 geänderte Prüfverfahren bei der Bestimmung des maximalen Fahrgeräusches vor. Dessen zulassungsrelavantes Limit bleibt zwar 77 dB(A). Deren tatsächliche Einhaltung wird aber durch das noch realistischer gewordene Prüfverfahren ASEP 2.0, das wir euch hier erläutern, weitaus besser überwacht.
Wann kommt Euro 6 für Motorräder?
Und ab wann und womit kommt Euro 6? Das steht tatsächlich bisher nicht wirklich fest. 2028 könnte es so weit sein. Und zwar mit einer ABS-Pflicht für Leichtkrafträder und einer Absenkung des Fahrgeräuschgrenzwerts neuer Motorräder.
Was sollten Motorradfahrer beachten?
Am 1. Januar 2024 tritt die Norm Euro 5+ für Motorräder in Kraft. Für Motorradfahrer ändert sich so gut wie nichts. Für die Hersteller war es jedoch eine echte Herausforderung, die neuen Regeln bei Geräuschmessung und Eigendiagnose des Fahrzeugs erfüllen zu können.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Euro 5+ Norm in Kraft, die neue Vorgaben für Motorräder festlegt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, möchten wir dich dringend bitten, dein Euro 5 Motorrad noch in diesem Jahr zuzulassen. So stellst du sicher, dass dein Fahrzeug ohne Probleme zugelassen wird und keine Verzögerungen auftreten. Ab 2025 sind diese Fahrzeuge nicht mehr zulassungsfähig*.
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ist kein Handlungsbedarf nötig. Du findest die Info zur Abgasnorm im KFZ-Schein (ZLB Teil I) unter dem Punkt 14 (zugelassene Fahrzeuge). Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen steht diese Information unter dem Punkt 4.0.1 im COC (Certificate of Conformity). Sollte dort Euro 5 vermerkt sein, muss gehandelt werden.
Achtung: Bei Fahrzeugen, die schon länger produziert wurden, kann es zusätzlich erforderlich sein, dass die Zulassungsbehörde eine neue HU verlangt (in der Regel ab 18 Monaten nach Ausstellung des COC).
Falls dein Fahrzeug betroffen ist oder du weitere Informationen benötigst, stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Unser Team hilft dir bei allen Fragen rund um die Euro 5 Norm und die Zulassung.
WICHTIGER HINWEIS: Wir können und dürfen keine Rechtsberatung machen. Bitte macht Euch also selbst ein Bild und informiert euch. Irrtümer vorbehalten.
Ausblick
In der Debatte um den Klimaschutz ist in Sachen Verkehr vor allem von Autos die Rede. Für Motorradfahrer tritt ab 1. Januar 2020 die neue Euro-5-Norm für neue Motorräder bis 125 cm³ in Kraft.
Das größte Problem: die möglichen Lösungsansätze müssen zum einen so kompakt sein, dass sie sich auch bei einem Motorrad umsetzen lassen. Zum anderen ist es jedoch auch wichtig, dass das Ganze bezahlbar bleibt. Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass Motorräder in Zukunft ebenfalls ihren Beitrag zur Senkung der Abgaswerte beitragen müssen.
Auch wenn die Vorschriften der Euro 5-Norm nicht so einschneidend sind wie bei der Umstellung auf die Euro 4, stehen Konstrukteure trotzdem vor großen Herausforderungen.
Anfang 2020 gelten die neuen Abgasvorschriften zunächst für alle neuen Typenklassen bis runter zur 125er, wohingegen die Euro 5-Norm ab 2021 für alle neu zugelassenen Motorräder zur Pflicht wird.
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