Abgasuntersuchung für Motorräder: Ablauf und wichtige Informationen

In letzter Zeit rückte das Thema „Abgaswerte“ immer mehr in das Zentrum des Interesses. Das Kfz negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sind dabei keine neue Erkenntnis. Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung bei Kraftfahrzeugen.

Damit soll gewährleistet werden, dass die Abgaswerte von zugelassenen Kfz auch weiterhin unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Eine entsprechende Kontrolle existiert in Deutschland bereits seit 1985, damals unter der Bezeichnung „Abgas-Sonderuntersuchung“ (ASU). Diese war ausschließlich für Kfz mit Ottomotor vorgeschrieben. Seit 01.

Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.

Gesetzliche Grundlagen und Intervalle

Der Gesetzgeber schreibt eine entsprechende Überprüfung seit April 2006 alle zwei Jahre für Krafträder vor, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h verfügen. In der Regel müssen Pkw und Motorräder alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Allerdings gilt für Pkw nach der Erstzulassung eine Besonderheit, denn in diesem Fall ist die erste Untersuchung erst nach drei Jahren vorgeschrieben.

Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.

Ablauf der Abgasuntersuchung beim Motorrad

Was wird bei der Abgasuntersuchung gemacht? Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, anschließend werden die Schadstoffwerte gemessen. Bei einer Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Gase und Schadstoffe gemessen, die das Kfz über den Auspuff ausstößt. Bevor es allerdings zur Messung der Schadstoffe kommt, erfolgt eine Sichtprüfung.

Mit dieser sollen etwaige Schäden an Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter erkannt werden. Erst im Anschluss daran überprüft der Sachverständige die Einstellungen und Werte des Motors. Für diese Messung muss der Motor zunächst auf Betriebstemperatur gebracht werden. In vielen Fällen beträgt die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Motortemperatur ca. 80 °C.

Messung der Abgaswerte

Im Zuge der Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) werden die Motortemperatur, die Motordrehzahl und der Gehalt von Kohlenstoffmonoxid im Abgas gemessen. Darüber hinaus überprüfen die Werkstätten, ob die Bauteile der Gemischaufbereitung und der Abgasanlage den Vorschriften entsprechen bzw. Seit dem 01.

Bei der Abgasuntersuchung wird grundsätzlich unterschieden, ob das Kraftrad über einen geregelten, ungeregelten oder gar keinen Katalysator verfügt.

  • Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator: max.
  • Krafträdern mit geregeltem Katalysator: max.

Die AU Motorrad ist seit einigen Jahren ein fester Bestandteil der TÜV Vorbereitung Motorrad, kann aber auch separat in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden. Den Schnorchel des Prüfinstruments im Auspuff, darf der jeweilige Grenzwert der Motorrad Abgasnorm, nach der das Bike zugelassen ist, nicht überschritten werden. Dieser Punkt lässt sich vorab leider nicht prüfen - ist für ein normal laufendes Motorrad ohne Tuning im Ansaug- oder Abgasbereich aber normal auch kein Problem.

Grenzwerte für Benziner mit Otto-Motor

Welche Grenzwerte von Benzinern mit Otto-Motor einzuhalten sind, hängt vor allem vom eingebauten Katalysator ab.

  • Benziner mit geregeltem Katalysator:
    • Messung mit erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,2 Prozent
    • Messung mit Leerlaufdrehzahl: 0,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw.

Besonderheiten bei Oldtimern

Oldtimer genießen als „kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter“ einen besonderen Status. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind, größtenteils dem Originalzustand entsprechen und einen guten Erhaltungszustand aufweisen. Damit diese Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen diese allerdings keine erkennbaren Mängel aufweisen.

Daher ist auch für Oldtimer eine regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend. So entfällt die Teiluntersuchung zum Abgas, wenn bei einem Benziner die Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969 bzw. bei einem Diesel vor dem 01. Wichtig! Auch wenn bei der Abgasuntersuchung von einem Oldtimer die Grenzwerte für eine grüne Plakette überschritten sind, dürfen diese in der Umweltzone verkehren.

Kosten und Gültigkeit

Wer sein Auto für die Hauptuntersuchung zur Prüfstelle bringt, lässt dabei in der Regel auch gleichzeitig die Abgasuntersuchung durchführen. Denn häufig werden diese als Gesamtpaket angeboten. Für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung müssen Sie je nach Fahrzeug zwischen 69 und 120 Euro einplanen.

Beachten Sie allerdings, dass die als Nachweis für eine bestandene Abgasuntersuchung ausgestellte Bescheinigung nur einen Monat gültig ist. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist die restliche Hauptuntersuchung durchführen lassen und dabei die Bescheinigung vorlegen müssen.

Versäumnis der Abgasuntersuchung

Was kommt auf mich zu, wenn ich den Termin für die Abgasuntersuchung verpasse? Das Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit liegt bei 15 bis 60 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Dieser sieht eine Staffelung vor, sodass längere Versäumnisse härter geahndet werden.

Wichtig! Versäumen Fahranfänger in der Probezeit die Abgasuntersuchung für mehr als 8 Monate, sieht der Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen vor. Denn in diesem Fall liegt zusätzlich ein B-Verstoß vor. Sammelt ein Führerscheinneuling zwei B-Verstöße, sind diese wie ein A-Verstoß zu werten und führen dazu, dass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert.

Tabelle: Fristen für die Hauptuntersuchung (HU)

Fahrzeugtyp Erste Untersuchung Folgende Untersuchungen
Krafträder und Pkw nach 24 Monaten alle 24 Monate
Pkw nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile bis 3.500 kg zGG nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile über 3.500 bis 7.500 kg zGG nach 24 Monaten alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate

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