Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein wichtiger Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und dient dazu, Schadstoffe zu verringern und die Umwelt zu schonen. Doch wann genau ist eine Abgasuntersuchung für Motorräder Pflicht, und welche Baujahre sind betroffen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Regelungen zur Abgasuntersuchung bei Motorrädern in Deutschland.
Haupt- und Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen: Ab wann sind sie Pflicht?
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 1.7.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.
Abgasuntersuchung beim Motorrad: Ab wann ist sie Pflicht?
Lange Zeit waren Motorradfahrer von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung.
- Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung.
- Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
- Eine gesonderte Abgasuntersuchung findet beim Motorrad nicht statt.
Ab welchem Baujahr zur Abgasuntersuchung?
- Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.
- Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU.
- Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag.
Fristen für die Abgasuntersuchung
In der Regel müssen Autos, Motorräder und Wohnmobile alle 2 Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung auch zur Abgasuntersuchung. Neuwagen müssen allerdings erst 36 Monate nach der Erstzulassung zur Abgasuntersuchung. Anschließend gilt für sie ebenfalls die 2-Jahres-Frist. Für Wohnmobile und Motorräder gilt diese Ausnahme übrigens nicht. Diese Kfz müssen schon früher untersucht werden.
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Anders sieht es beim Saisonkennzeichen aus: Fällt die Untersuchung in den "Ruhezeitraum", ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachzuholen.
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024). Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Wie oft müssen Sie zur Abgasuntersuchung?
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen.
Pkw müssen alle zwei Jahre, Kfz über 3,5 Tonnen sogar jährlich zur AU.
HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes.
Technische Details der Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung erfolgt bei allen Krafträdern mit einem 2- und 4-Takt Fremdzündung mit einem Hubraub über 50 ccm sowie einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Neben den üblichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung I und der Fahrzeugschein muss ein gut lesbares Kennzeichen befestigt sein und der Tacho sowie elektrische Leitungen keine Beschädigungen aufweisen. Alle Leuchten, Kontrollleuchten und sämtliche Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht beanstandet werden. Die Reifengröße und die Bezeichnung müssen die gleichen Daten wie in den Fahrzeugpapieren aufweisen. Der Motor und das Getriebe nebst Federbeine und Gabelrohre müssen dicht sein. Keine Beschädigungen der Felgen und Reifen sowie die erforderliche Profiltiefe müssen vorliegen. Kette, Kettenrad und Ritzel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
Grenzwerte für den CO-Wert
Folgende Werte dürfen beim CO Wert nicht überschritten werden:
- Fahrzeuge, die über einen ungeregelten oder keinen Katalysator verfügen, sind es 4,5% vol., bzw. die Angabe des Herstellers.
- Für Krafträder mit geregeltem Katalysator gelten 0,3% vol. oder die Herstellerangabe.
Konsequenzen bei Versäumnis der Abgasuntersuchung
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Bei Überziehung der Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor.
Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.
Tabelle: Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchungen
| Fahrzeugtyp | Erste Untersuchung | Folgende Untersuchungen |
|---|---|---|
| Krafträder und Pkw | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile bis 3.500 kg zGG | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile über 3.500 bis 7.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
| Wohnmobile über 7.500 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
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