HU, AU, TÜV… Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend. Die Hauptuntersuchung (HU) ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Durch die Hauptuntersuchung (HU) - im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Mit der regelmäßigen Prüfung Ihres Motorrads durch TÜV Rheinland gewinnen Sie das Plus an Sicherheit und leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Hauptuntersuchung und die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (bekannt als Abgasuntersuchung Kraftrad, abgekürzt AUK) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§29 StVZO) vorschreibt.
Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?
Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens. Die Regierung hat die Abgasuntersuchung schon mehrmals abgewandelt. Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung - kurz ASU - eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung. Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette. Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen. Zwischenzeitlich haben die Tester, statt mit Sonde im Auspuff zu messen, die Abgasuntersuchung per OBD-Schnittstelle durchgeführt - also mit dem On-Board-Diagnosesystem.
Abgasuntersuchung für Motorräder (AUK)
Die Abgasuntersuchung für Krafträder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine Abgasuntersuchung machen lassen, darf diese Prüfung maximal zwei Monate vor dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung stattfindet, durchgeführt worden sein. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden.
Abgasuntersuchung so funktioniert sie :Motorräder müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung künftig auch eine Abgasuntersuchung bestehen. Im Februar hat der Gesetzgeber für alle Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 verbindliche Grenzwerte für das Abgasverhalten festgeschrieben. Bläst ein Bike mehr hinten raus, gilt das als erheblicher Mangel, folglich gibts von TÜV, Dekra oder den anderen Prüforganisationen keine neue HU-Plakette.
Für welche Motorräder gilt die AUK-Pflicht?
Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung. Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
Zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- bzw. Dieselmotor, also alle Pkw, Lkw, Motor- und Leichtkrafträder, Trikes, Quads usw. Aber es gibt innerhalb dieser Gruppen Ausnahmen:
- Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
- Kraftfahrzeuge mit Diesel-Motor: Mit weniger als vier Räder oder einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977
- Motor- und Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen (L3e, L4e), Trikes (L5e) und Quads (L7e): Mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989
Wie oft müssen Motorräder zur HU/AUK?
Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. HU und AU müssen alle 24 Monate durchgeführt werden. Das gilt auch für ganz neue Bikes.
Wie oft Sie zur Abgasuntersuchung müssen, hängt vom Alter und Typ Ihres Fahrzeugs ab. Die meisten anderen Fahrzeuge haben alle zwei Jahre einen Termin beim TÜV oder anderen Prüfstellen. Neuwagen sind nach drei Jahren erstmalig zu Gast bei der AU.
Sie sind nicht sicher, ob Sie die HU für Ihr Motorrad überzogen haben? Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AUK fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette (HU-Prüfplakette) auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (z.B. 2021) der nächsten Hauptuntersuchung und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (z.B. Dezember).
Fristen bei Saisonkennzeichen
Bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen - z. B. von April bis Oktober -, bei denen die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, geht die Fälligkeit automatisch in den ersten Monat des Betriebszeitraums über (StVZO Anlage VIII, Punkt 2.6). Fällt Ihr nächster Termin für eine Hauptuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, können Sie die Untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben.
Was wird bei der HU/AUK geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge. Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft. Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) - geprüft.
Welche Dokumente werden benötigt?
Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) Ihres Krads mit zur Hauptuntersuchung. Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor: Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung, eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Ist Ihr Motorrad noch verkehrssicher, in einem vorschriftsmäßigen Zustand und umweltverträglich unterwegs? Im Detail zeigt das meist erst eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU) bei einer der anerkannten Prüforganisationen.
Sind Teile wie Lenker, Auspuff, Bremsen, Verkleidung, Reifen Originalteile? Falls nicht, sind sie in den Fahrzeugpapieren eingetragen bzw. ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden?
Was kostet die HU/AUK für Motorräder?
Die Kosten für die Hauptuntersuchung eines Motorrads inklusive Abgasuntersuchung liegen je nach Prüfstelle und Bundesland zwischen rund 75 und 100 Euro. Ein Vergleich lohnt sich also. Wer noch einmal zum TÜV-Termin muss, um die Plakette im zweiten Anlauf abzuholen, sollte je nach Anbieter und Ort bis zu etwa 40 Euro für die Nachuntersuchung einkalkulieren.
Was passiert bei Mängeln?
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben. Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
Es kommt vor, dass die Fachleute der Prüfstelle etwas beanstanden und deshalb zunächst keine Plakette vergeben. Anschließend ist der Halter verpflichtet, die festgestellten Mängel beseitigen zu lassen. Die Nachuntersuchung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen HU erfolgen. Andernfalls muss das Motorrad erneut die komplette Hauptuntersuchung absolvieren und Sie müssen noch einmal die vollen Kosten dafür zahlen. Außerdem droht ein Verwarngeld.
Überziehung der HU/AUK - Welche Strafen drohen?
Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
Ist der HU-Termin mehr als zwei Monate überschritten, darf die Prüforganisation rund 20 Prozent mehr für einen vertieften Check verlangen. Und die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld verhängen.
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