Motorrad ohne TÜV anmelden: Voraussetzungen und was zu beachten ist

Viele Motorradfahrer kennen das Gefühl: Sobald die Sonne scheint und die Temperaturen steigen, zieht es einen wieder auf das Bike. Doch bevor es losgehen kann, steht die Anmeldung des Motorrads an. Was aber, wenn das Motorrad abgemeldet ist und keinen TÜV hat? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Motorrad wieder zuzulassen?

Wiederzulassung eines abgemeldeten Motorrads

Wer sein Motorrad zeitweise nicht benötigt, kann es außer Betrieb setzen, um Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu sparen. Die gute Nachricht: Diese Maßnahme muss nicht von Dauer sein, denn der Gesetzgeber ermöglicht eine sogenannte Wiederzulassung. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Voraussetzungen für die Wiederzulassung

Haben Sie Ihr Motorrad abgemeldet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses erneut zulassen zu lassen. Zuständig dafür ist die Zulassungsbehörde am Wohnort des Halters. Damit Ihrem Antrag stattgegeben wird, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

So dürfen die offenen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen nicht mehr als 30 Euro betragen. Zudem kann es ab Kfz-Steuerschulden von 5 Euro zu Problemen kommen.

Notwendige Unterlagen

Darüber hinaus verlangt die zuständige Behörde für die Wiederzulassung von einem Motorrad die Vorlage verschiedener Unterlagen. So ist die Wiederzulassung eines Kfz ohne Brief nicht möglich. Der Halter sollte sich daher darum bemühen, einen Ersatz für den Fahrzeugbrief bzw. die jeweilige Zulassungsbescheinigung zu organisieren. Neue Dokumente lassen sich bei der Zulassungsstelle beantragen.

Wie zuvor beschrieben, verlangt die Zulassungsstelle für die Wiederzulassung die Vorlage zahlreicher Unterlagen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • TÜV-Bescheinigung (bei älteren Motorrädern)

TÜV-Bescheinigung erforderlich?

Da sichergestellt werden muss, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erlaubt der Gesetzgeber prinzipiell keine Wiederzulassung ohne gültige TÜV-Bescheinigung.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland kein Fahrzeug, das älter als 36 Monate ist, ohne gültige TÜV-Bescheinigung anmelden. Eine Zulassung erfolgt nur, wenn das Kfz verkehrssicher ist.

Neuwagen und junge Gebrauchte bilden eine Ausnahme. Sie müssen erst drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Für junge Autos erfolgt die Kfz-Zulassung also ohne TÜV-Bescheinigung.

Fristen und Kennzeichenreservierung

Der Gesetzgeber gibt generell keine bestimmte Anzahl von Jahren vor, in der eine Wiederzulassung erfolgen muss. Allerdings sollten Fahrzeughalter beachten, dass die Betriebserlaubnis bei einer Außerbetriebssetzung nach 7 Jahren erlischt.

Haben Sie bei der Abmeldung Ihr Kennzeichen für eine mögliche Wiederzulassung reserviert? Auch in diesem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, denn in der Regel können Sie das Kennzeichen nur für maximal ein Jahr bei der Zulassungsstelle reservieren.

Ablauf der Wiederzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren.

Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Sie füllen dann ein Antragsformular aus, legen alle Unterlagen vor und bezahlen die Anmeldegebühr.

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen. Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Kosten der Wiederzulassung

Möchten Sie ein stillgelegtes Auto wiederzulassen, erhebt die zuständige Zulassungsstelle für den Vorgang Gebühren. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem vom damit einhergehenden Aufwand ab.

Die Behörde erhebt mindestens eine Gebühr in Höhe von 12,40 Euro, wobei die Ausgaben je nach Aufwand steigen können. Darüber hinaus können aber noch zusätzlich Kosten - zum Beispiel für neue Kennzeichen - anfallen.

Für die Neuzulassung musst Du ca. 26 Euro zahlen. Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ca. 11 Euro. Ein Wunschkennzeichen schlägt mit ca. 10 Euro zu Buche.

Ergänzend dazu können aber noch weitere Ausgaben anfallen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie neue Kennzeichen prägen lassen oder möglicherweise Dokumente neu beantragen müssen. Im Zuge der Wiederzulassung kann zudem auch die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung notwendig sein.

Die Kosten für die Zulassung eines Motorrads liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.

Gebühr Kosten (ca.)
Neuzulassung 26 Euro
Wiederzulassung auf gleichen Halter 11 Euro
Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro
Wunschkennzeichen 10 Euro

Motorrad ohne TÜV zur Zulassungsstelle bringen?

Wer meint, er könne einfach losdüsen, fährt auf dem Holzweg. So kommen Sie sicher ans Ziel.

  • Ohne amtliches Kennzeichen: Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Aber Sie können es huckepack nehmen. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
  • Mit Kurzzeitkennzeichen: Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine Deckungsbestätigung einer Versicherung. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
  • Mit rotem Kennzeichen: Zuverlässige Autohändler und Werkstätten haben rote Kennzeichen, die diese einsetzen können. Fragen Sie nach, ob Ihnen Ihre Werkstatt das Fahrzeug zur Begutachtung bei uns vorführt.
  • Mit entstempeltem Kennzeichen: Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren.

Weitere wichtige Aspekte

  • Saisonkennzeichen: Nutzen Sie Ihr Motorrad nur während der Sommermonate, ist ein Motorrad-Saisonkennzeichen sinnvoller als ein dauerndes Ab- und Wiederanmelden. Dabei legen Sie einen Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten im Jahr fest, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
  • Motorradversicherung: Die Motorradversicherung schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
  • Wunschkennzeichen: Legen Sie Wert auf eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenabfolge, reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen vorab - online, telefonisch oder persönlich bei der Zulassungsbehörde.
  • Verkauf im angemeldeten Zustand: Sie können Ihr Motorrad auch im angemeldeten Zustand verkaufen. In Deutschland sind Sie jedoch verpflichtet, den Verkauf anschließend umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden.

Motorrad ummelden nach Umzug

Nach einem Umzug haben Sie für die Motorrad-Ummeldung 14 Tage Zeit. Inner­halb dieser Frist gehen Sie entweder persönlich zur Kfz-Behörde, schicken eine bevoll­mächtigte Person oder beauf­tragen einen Zulassungs­dienst. Eine formlose Benach­richtigung reicht nicht aus.

Wichtig: Wer umzieht, darf das bis­herige Motorrad-Kenn­zeichen behalten - auch, wenn der neue Wohn­ort in einem anderen Zulassungs­bezirk liegt.

Motorrad abmelden

Je nach Zulassungs­stelle betragen die Motorrad-Abmelden-Kosten ab 15,90 Euro - unabhängig davon, ob das Fahrzeug kreisfremd oder kreis­zugehörig ist.

Nein. Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden, müssen Sie nicht Ihre Motorrad­versicherung kündigen. Nach Außer­betrieb­setzung informiert die Zulassungs­behörde auto­matisch Ihren Ver­si­che­rer und das zuständige Finanz­amt über die Still­legung.

Sie können Ihr Motor­rad maximal sieben Jahre außer Betrieb setzen.

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