Motorrad verkaufen: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Motorradkauf ist für viele Motorrad-Enthusiasten eine spannende Angelegenheit, die sorgfältige Vorbereitung erfordert. Besonders wichtig ist der Kaufvertrag, der sowohl den Käufer als auch den Verkäufer vor rechtlichen Fallstricken schützt.

Die Bedeutung des Motorrad-Kaufvertrags

Der Kaufvertrag für ein Motorrad ist das zentrale Dokument, das den Verkauf rechtlich absichert. Er regelt die Übergabe des Fahrzeugs, listet den Zustand und den Kaufpreis auf und stellt sicher, dass alle wichtigen Details zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten werden.

Ein gut formulierter Kaufvertrag ist sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich unerlässlich. Besonders bei privaten Verkäufen, bei denen der Käufer keine gesetzliche Gewährleistung erwarten kann, bietet der Motorrad Kaufvertrag Schutz vor Missverständnissen und späteren Rechtsstreitigkeiten.

Warum ein Kaufvertrag auch bei Privatkäufen unerlässlich ist

Ein Motorradkauf unter Privatleuten erfolgt häufig ohne die Gewährleistung, die man beim Kauf eines Motorrads bei einem Händler erwarten kann. Diese Verkäufe unterliegen nicht dem Verbraucherschutz, was bedeutet, dass es hier besonders wichtig ist, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, insbesondere dann, wenn der Verkauf „gekauft wie gesehen“ oder „ohne Garantie“ erfolgt.

Der Kaufvertrag schützt beide Parteien: Den Verkäufer, indem er klarstellt, dass das Motorrad ohne weitere Verpflichtungen übergeben wird, und den Käufer, indem er sichert, dass alle relevanten Informationen zum Fahrzeug offengelegt wurden.

Der richtige Kaufvertrag für Privatpersonen: Worauf müssen Sie achten?

Wenn Sie privat ein Motorrad kaufen oder verkaufen, stehen Ihnen verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Einige davon sind auf die Bedürfnisse von Privatverkäufen zugeschnitten, da sie spezifische Klauseln enthalten, die in diesem Kontext wichtig sind.

Kaufvertrag Motorrad privat

Dieser Kaufvertrag dient als Standardformular für Privatverkäufe. Er enthält alle wichtigen Angaben wie die Fahrzeugdaten, den Kaufpreis und die Daten von Käufer und Verkäufer. Er dokumentiert zudem den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verkaufs. Besonders wichtig ist es, dass in diesem Kaufvertrag Angaben über den Kilometerstand, eventuell bekannte Mängel und die Anzahl der Vorbesitzer gemacht werden. Der Vertrag kann so formuliert werden, dass beide Parteien auf diese Details ausdrücklich hinweisen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Kaufvertrag Motorrad privat ohne Garantie

Dieser Vertragstypus ist speziell auf Verkäufe ohne Garantie zugeschnitten. Privatverkäufer sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, eine Garantie auf das verkaufte Motorrad zu geben, und der Kaufvertrag sollte dies ausdrücklich festhalten. Eine gängige Formulierung in diesem Fall ist: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie.“ Dieser Passus schützt den Verkäufer, wenn nach dem Verkauf Mängel auftreten, die nicht vorhersehbar waren. Als Käufer sollten Sie jedoch genau auf die Beschreibung des Fahrzeugs achten und gegebenenfalls auf eine Probefahrt bestehen, um sich selbst von dessen Zustand zu überzeugen.

Kaufvertrag Motorrad „gekauft wie gesehen“

Wenn der Verkauf unter der Bedingung „gekauft wie gesehen“ erfolgt, bedeutet das, dass der Käufer das Motorrad in dem Zustand akzeptiert, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses befindet. Dies schließt sichtbare Mängel mit ein, die vom Käufer erkannt wurden oder hätten erkannt werden können. Diese Klausel ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem völligen Verzicht auf Gewährleistung: Verdeckte Mängel, also Schäden, die dem Verkäufer bekannt waren, aber dem Käufer nicht offengelegt wurden, sind hiervon ausgenommen. Der Motorrad Kaufvertrag sollte also eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs und aller bekannten Mängel enthalten.

Einfacher Kaufvertrag Motorrad

Ein einfacher Kaufvertrag beschränkt sich auf die wesentlichen Angaben: Daten zum Fahrzeug (Marke, Modell, Kilometerstand), Kaufpreis, Daten der Vertragsparteien und das Datum der Übergabe. Solche Verträge sind meist für unproblematische Verkäufe geeignet, bei denen keine speziellen Vereinbarungen wie eine Garantie oder Haftungsausschluss nötig sind. Dieser Kaufvertrag kann als Basis für individuelle Anpassungen dienen, etwa durch das Hinzufügen von Klauseln, die die Haftung des Verkäufers einschränken oder bestimmte Zusicherungen des Käufers beinhalten.

Online ausfüllen oder downloaden: Was ist für Sie das Richtige?

Viele der hier vorgestellten Motorrad Musterverträge bieten die Möglichkeit, sie online auszufüllen oder als Dokument herunterzuladen. Welche Option für Sie die richtige ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Wenn Sie den Motorrad Kaufvertrag direkt vor Ort beim Kauf des Motorrads abschließen wollen, ist es sinnvoll, ein vorbereitetes Dokument mitzubringen, das Sie nur noch ausfüllen müssen. In diesem Fall bietet sich der Download im Word- oder PDF-Format an.

Möchten Sie den Kaufvertrag hingegen im Voraus vorbereiten und dabei flexibel bleiben, empfiehlt sich die Online-Option. Hier können Sie alle relevanten Daten in Ruhe eingeben, eventuelle Fehler korrigieren und den Vertrag dann in der finalen Version speichern. Der Vorteil ist, dass Sie sich sicher sein können, alle notwendigen Angaben gemacht zu haben, ohne wichtige Felder zu übersehen.

Probefahrt: Das A und O beim Motorradkauf

Ob im Gebraucht- oder Neuzustand: Vor dem Zweiradkauf ist eine Probefahrt unbedingt ratsam. Denn nur so bekommen Sie ein Gefühl für die Maschine und können eventuelle Mängel erkennen. Was Sie dabei beachten müssen.

Grundsätzliches zur Probefahrt

Hat das Wunschmodell bei der Detailprüfung im Stand überzeugt, sollten Sie zusätzlich eine Probefahrt durchführen. Diese dient dazu, das Fahrverhalten kennenzulernen, versteckte Mängel zu erkennen und die eigene Kompatibilität sicherzustellen.

Vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Probefahrt. Mindestens 30 Minuten sollten Sie dafür einplanen.

In den meisten Fällen ist es ausreichend, vor der Fahrt den Personalausweis zu hinterlegen. Stellen Sie sich trotzdem darauf ein, dass der Verkäufer Ihnen das Motorrad nur überlässt, wenn Sie einen dem Wert des Motorrads entsprechenden Pfand abgeben. Dies ist oft eine Folge von Berichten, wonach Kaufinteressenten Probefahrzeuge unterschlagen haben.

So holen Sie das Beste aus der Probefahrt heraus!

Um das Startverhalten beurteilen zu können, sollten Sie das Motorrad kalt starten. Überprüfen Sie außerdem Lichter, Bremsen, Kupplung sowie den Ölstand, den Reifendruck und sämtliche Kontrolllampen.

  • Kfz-Schein und andere Fahrzeugpapiere aushändigen lassen: Prüfen Sie die Fahrzeugpapiere aufmerksam: Stimmen die Daten der Maschine mit den Angaben in den Papieren überein?
  • Probefahrt in Begleitung durchführen: Wenn möglich, sollten Sie die Probefahrt in Begleitung absolvieren. Im Idealfall handelt es sich dabei um fachkundige Motorradkenner oder Experten aus der Kfz-Branche. Sie können auch den Verkäufer bitten, Sie zu begleiten. Der Vorteil: Fragen, die während der Fahrt aufkommen, können direkt beantwortet werden.
  • Probefahrt abwechslungsreich gestalten: Da Sie sich mit der neuen Maschine erst vertraut machen müssen, empfehlen wir, die Probefahrt auf abgelegenen Straßen oder Parkplätzen zu beginnen. Danach können Sie die Maschine im normalen Straßenverkehr testen. Wichtig dabei: Berufsverkehr meiden und Streckenabschnitte mit höherem Tempo in die Route einplanen.
  • Pausen einplanen: Gönnen Sie sich und dem Motorrad im Rahmen der Probefahrt auch eine Pause. So können Sie die neue Maschine ungestört inspizieren und nochmals einzelne wichtige Details begutachten.

Rechtslage während der Probefahrt

Eine Probefahrt muss der Versicherung nicht gemeldet werden. Klären Sie aber vor der Probefahrt unbedingt, wie das Motorrad versichert ist.

Beim Kauf vom Händler darf der Probefahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass das Motorrad vollkaskoversichert ist. Fragen Sie aber nach der Höhe der Selbstbeteiligung. Nach der überwiegenden Rechtsprechung haftet der Probefahrer nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Grob fahrlässiges Verhalten kann z.B. vorliegen bei:

  • stark überhöhter Geschwindigkeit
  • Bremsprobe auf viel befahrener Straße
  • Rotlichtmissachtung

Für Schäden, die bei der Probefahrt leicht fahrlässig verursacht werden, haftet der Probefahrer nicht.

Beim Kauf von Privat darf der Probefahrer nicht darauf vertrauen, dass es für das Motorrad eine Vollkaskoversicherung gibt. Fragen Sie daher vor der Probefahrt, wer im Schadensfall die Haftung übernehmen muss, und vereinbaren Sie dies schriftlich. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, haftet der Kaufinteressent für einen von ihm verschuldeten Schaden in vollem Umfang!

Für grob fahrlässiges Verhalten haftet der Probefahrer auch dann, wenn es eine Vollkaskoversicherung gibt. Auch bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung sollten sich Käufer und Verkäufer vor der Probefahrt darüber einig sein, wer z.B. die Kosten der Selbstbeteiligung tragen muss.

Untersuchen Sie das Motorrad vor der Probefahrt zusammen mit dem Verkäufer auf vorhandene Schäden. Damit vermeiden Sie Streit darüber, ob ein Schaden am Fahrzeug bereits vor der Probefahrt vorhanden war.

Lassen Sie sich als Verkäufer vor der Probefahrt den erforderlichen Führerschein des Probefahrers zeigen und behalten Sie während der Probefahrt ein Pfand.

Checkliste: Darauf sollten Sie achten

  • Anlassen des Motors: Springt der Motor schnell und zuverlässig an? Achten Sie auf die Anlassergeräusche und Kontrollleuchten. Erlischt die Öldruck- und ggf. Batteriekontrollleuchte beim Anlassen sofort?
  • Motor, Kupplung und Getriebe: Lässt sich die Kupplung leicht betätigen und dosieren? Rutscht die Kupplung durch? Lassen sich die Gänge leicht einlegen und wechseln? Dreht der Motor auch in hohen Gängen gleichmäßig ohne Ruckeln und Vibrationen aus niedrigen Drehzahlen hoch?
  • Ketten- und Kardanantrieb: Auf Kettenschwingungen und -geräusche beim Fahren mit konstanten Geschwindigkeiten achten. Lastwechselreaktion bei Kardanantrieb: Achten Sie auf die Antriebsgeräusche und Fahrzeugbewegung beim Lastwechsel.
  • Fahrwerk: Sind die Lenkkopflager in Ordnung? Geradeauslauf prüfen. Lenkerflattern? Feder-Dämpfer-Verhalten: Beobachten Sie die Reaktionen des Fahrwerks auf unebener Straße und prüfen Sie das Ansprechverhalten der Federelemente.
  • Bremsen: Wirksamkeit der Bremse: Laufen die Bremsen frei? Ist kein Quietschen zu hören? Verändert sich die Bremscharakteristik bei mehreren Bremsungen? Ist ein deutlicher Druckpunkt zu spüren? Funktioniert das ABS?
  • Sonstiges: Undichtigkeit nach der Probefahrt: Untersuchen Sie nach der Probefahrt den Motor erneut auf Flüssigkeitsverluste. Funktionieren die Kupplungs- und Seitenständerzündschalter? Funktion der Instrumente. Elektriktest.

ADAC Musterkaufvertrag verwenden

Wer sich für ein gebrauchtes Motorrad entscheidet, sollte unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Nichts vergessen: ADAC Musterkaufvertrag verwenden. Privater Kauf: Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig. Erst prüfen, dann unterschreiben: Wichtiges zum Kaufvertrag.

Hier steht für Sie der ADAC Musterkaufvertrag speziell für den Motorradkauf bzw. -verkauf bereit:

Hinweis: Dieser Vertrag gilt nur für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern. Private Verkäuferinnen und Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung durch den Vertrag ausschließen. Beim Verkauf von Unternehmer oder Unternehmerin an Verbraucher bzw. Verbraucherin ist ein Haftungsausschluss unwirksam.

Tipps für Motorrad-Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat, wenn er bzw. sie eine Probefahrt machen will. Lassen Sie sich für die Dauer der Probefahrt ein Pfand geben.
  • Teilen Sie dem Käufer oder der Käuferin alle Ihnen bekannte Mängel an dem Motorrad mit und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
  • Vereinbaren Sie Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe. Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen.
  • Händigen Sie dem Käufer bzw. der Käuferin die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer bzw. die Käuferin das Motorrad nicht um, haften Sie weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer bzw. der Käuferin zur Zulassungsstelle und melden das Motorrad sofort um. Oder setzen Sie es vor Übergabe außer Betrieb.

Motorrad privat kaufen: Tipps für Käufer

  • Lassen Sie das Motorrad vor Unterschrift zum Beispiel in einem ADAC Prüfzentrum checken.
  • Machen Sie eine Probefahrt, notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten.
  • Sind Fahrzeugteile nicht mehr im Originalzustand (Umrüstung von Auspuffanlage, Beleuchtung etc.), prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt werden.
  • Fragen Sie den Verkäufer bzw. die Verkäuferin nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Gesamtfahrleistung und die Zahl der Vorbesitzer sollten im Vertrag stehen.
  • Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf und den Ausweis des oder der Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift des oder der Bevollmächtigten mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen.
  • Die auf das Motorrad abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko) gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
  • Melden Sie das Motorrad unverzüglich um. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle (Hauptwohnsitz).

Kaufvertrag richtig ausfüllen

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und lesen Sie sich den Kaufvertrag aufmerksam durch. Sollten Teile des Vertrags schon vorab ausgefüllt sein, prüfen Sie die Angaben und ergänzen Sie diese bei Bedarf. Stimmen die Daten mit den Fahrzeugpapieren überein? Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Besonders wichtig sind folgende Angaben:

  • Vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten)
  • Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien
  • Fahrzeugidentifikationsnummer des Motorrads
  • Kaufpreis
  • Mögliche Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen bzw. Mängel
  • Zusatzausstattung und Zubehör vollständig aufgeführt und beschrieben

Die Übergabe des Motorrads

Das Motorrad sollte erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben werden. Achten Sie darauf, dass dabei auch folgende Dinge den Besitzer bzw. Wer einen Gebrauchtwagen privat kaufen oder verkaufen will, sollte einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Was Sie beachten sollten und wie Sie den Kaufvertrag richtig ausfüllen.

ADAC Musterkaufvertrag als Download

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren, wenn nichts anderes vereinbart ist. Als Privatperson können Sie diese Haftung vertraglich ausschließen, wenn Sie Ihr gebrauchtes Fahrzeug verkaufen wollen.

Mit einer entsprechenden Ausschlussklausel haften Sie nicht für Mängel an dem Fahrzeug, die Sie nicht kannten. Der ADAC Kaufvertrag enthält einen Ausschluss der Sachmängelhaftung und steht hier zum Download bereit:

Wichtige Tipps für Verkäufer

  • Achten Sie darauf, dass der Käufer oder die Käuferin volljährig ist bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer oder die Käuferin den erforderlichen Führerschein hat. Verlangen Sie ein Pfand für die Probefahrt und klären Sie die Haftungsfrage. Mit einem Untersuchungsprotokoll ist das Auto besser verkäuflich. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.
  • Vereinbaren Sie, dass der volle Kaufpreis bei der Übergabe in bar zu zahlen ist, denn Stundungen und Ratenzahlungen können zu Problemen führen. Hier finden Sie Tipps zur sicheren Bezahlung und Hinweise zu den häufigsten Betrugsmaschen beim Autokauf.
  • Möchten Sie vorhandenes Zubehör vor dem Verkauf noch entfernen oder nicht mit verkaufen, können Sie das im Vertrag vermerken.
  • Händigen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Bewahren Sie davon Kopien auf. Meldet der Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie weiter für Steuer und Versicherungsprämie. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab. Alternativ können Sie das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.

Wichtige Tipps für Käufer

  • Lassen Sie den Gebrauchten vor Unterschrift technisch überprüfen. Dazu können Sie zum Beispiel eine Gebrauchtwagenuntersuchung beim ADAC durchführen lassen.
  • Machen Sie eine Probefahrt und notieren Sie sich dabei Auffälligkeiten. Vor der Probefahrt sollten Sie klären, wer im Schadensfall haftet. Ohne besondere Vereinbarung haftet der Probefahrer bei eigenem Verschulden voll. Käufer und Verkäufer sollten festlegen, wer etwa die Selbstbeteiligung trägt - auch bei Vollkasko.
  • Fragen Sie nach möglichen Unfallschäden und lassen Sie diese in den Vertrag aufnehmen. Auch die Zahl der Vorbesitzer sollte im Vertrag stehen.
  • Überprüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und fragen Sie nach dem Baujahr. Es kann von der Erstzulassung abweichen. Achten Sie auch auf das Alter der Reifen und prüfen Sie die Profiltiefe.
  • Sind Teile des Fahrzeugs nicht mehr im Originalzustand, prüfen Sie die Eintragung in den Zulassungspapieren oder lassen Sie sich die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattung vollständig aufgeführt ist.
  • Prüfen Sie, ob Bremsen und Licht funktionieren. Lassen Sie sich die Bedienungsanleitungen und die Allgemeine Betriebserlaubnis zu Anbauteilen aushändigen.
  • Achten Sie auf eine gültige HU Plakette. Wenn Sie nicht mit dem Eigentümer selbst verhandeln, lassen Sie sich eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten zeigen. Nehmen Sie die Daten und die Anschrift mit in den Vertrag auf.
  • Lassen Sie sich alle Schlüssel aushändigen. Fragen Sie bei Schlüsselkopien nach dem Verbleib der Originale.
  • Die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Sie können die bestehenden Versicherungen aber kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
  • Melden Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich um.

Erst prüfen, dann unterschreiben

Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

ADAC Kaufvertrag richtig ausfüllen

Die ADAC Juristen und Juristinnen haben wichtige Tipps für das Ausfüllen des Kaufvertrages.

  • Nehmen Sie sich Zeit, den Kaufvertrag durchzulesen. Prüfen Sie dabei auch vorausgefüllte Teile des Vertrages und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Füllen Sie den Vertrag und die Verkaufsmeldungen am besten gemeinsam vollständig aus. Achten Sie auf vollständige Namen und Adressen der Vertragsparteien (bzw. Bevollmächtigten). Nehmen Sie die Ausweis- bzw. Passnummern beider Vertragsparteien auf. Bei der Anzahl der Vorbesitzer ist der Verkäufer mit anzugeben.
  • Achten Sie darauf, dass der ausgehandelte Kaufpreis korrekt im Vertrag steht und denken Sie daran, das Häkchen bei "keinen Unfallschaden" zu setzen, wenn Ihnen die Unfallfreiheit zugesichert wurde.
  • Prüfen Sie, ob Unfallschäden, sonstige Beschädigungen oder Mängel im Vertrag stehen und Zusatzausstattung oder Zubehör vollständig aufgeführt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie keine Angaben ins Blaue. Kreuzen Sie "keine Angaben" an.

Vollmachten für Kauf und Verkauf

Wollen Sie jemanden mit dem Kauf oder Verkauf beauftragen, können Sie die ADAC Mustervollmacht verwenden:

So läuft die Übergabe

Die Übergabe findet im Idealfall erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises statt. Bei einer Anzahlung besteht die Gefahr, dass man dem Geld hinterherläuft. Achten Sie darauf, nicht nur das Auto, sondern auch folgende Dinge zu übergeben:

  • Originalschlüssel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Bescheinigung (bei Einfuhrfahrzeugen) und Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft, Betriebsanleitungen und Zubehör

Daher rät der ADAC, dass beide Parteien des Kaufvertrags gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden. Alternativ kann man das Auto dort vor der Übergabe außer Betrieb setzen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Mit den entstempelten Kennzeichen kann der Käufer bis zum Ende des Tages noch auf direktem Weg nach Hause fahren, wenn die bisherige Kfz-Versicherung diese Fahrt noch abdeckt. Wer unsicher ist, fragt vorsichtshalber bei der Versicherung nach. Wird ein abgemeldetes Auto verkauft, braucht der Käufer für die Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Ein abgemeldetes Auto darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung für Mängel und Unfallschäden

Der ADAC Musterkaufvertrag enthält einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Diese Klausel schützt den privaten Verkäufer davor, dass der Käufer Ansprüche für unbekannte Mängel stellen kann.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn es durch äußere Einwirkung beschädigt wurde. Das Ausmaß des Schadens ist dafür nicht entscheidend. Geringfügige Lackkratzer, übliche Gebrauchsspuren und kleine Schönheitsfehler gelten nicht als Unfallschaden.

Wichtig für Verkäufer

Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer alle bekannten Mängel und (auch geringfügige) Unfallschäden ungefragt mitteilen. Wenn Sie nicht der Erstbesitzer sind und unsicher sind, ob das Fahrzeug vor Ihrer Besitzzeit Unfallschäden oder Mängel erlitten hat, kreuzen Sie im Vertrag "keine Angaben" an. Kreuzen Sie "soweit bekannt" an, heißt das, Sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit haften Sie nicht, es sei denn, Sie verschweigen arglistig einen Mangel.

Kauf und Verkauf gebrauchter E-Autos

Beim privaten Kauf oder Verkauf gebrauchter E-Autos ist der Zustand der Antriebsbatterien wichtig. Mit einem Protokoll über einen Batterietest lässt sich der Gebrauchte meist besser verkaufen.

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