Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Der Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen. Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, dem Versicherungskennzeichen aus Blech. Bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form. Die Schilderfarbe wechselt jährlich.
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März
Alle Jahre wieder müssen Sie zum 1. März das neue Kennzeichen an Ihr Moped, Mofa oder ein anderes Kleinkraftrad anbringen. Mit dem Schild weisen Sie nach, dass Mofa, Moped & Co. haftpflichtversichert sind.
Am 1. März muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Das aktuelle Versicherungskennzeichen bekommen Zweiradfahrer entweder direkt bei den Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern. Das Kennzeichen kann bei manchen Versicherungen auch online beantragt werden. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Für welche Fahrzeuge gilt das neue Versicherungskennzeichen?
Folgende Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Fahrzeuge wie E-Scooter oder Segways, sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, bekommen kein Versicherungskennzeichen aus Blech, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette.
Auch diese ist immer von 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig und hat dieselbe Farbe wie die Mofa-Kennzeichen.
Warum ist ein aktuelles Versicherungskennzeichen so wichtig?
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen.
Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.
Das Versicherungskennzeichen zeigt zwei Zeilen, wobei in der ersten drei Ziffern und in der zweiten drei Buchstaben zu lesen sind. Mithilfe der Buchstabenkombination lässt sich die zuständige Versicherungsgesellschaft ermitteln, wohingegen die Zahlenkombination zur Unterscheidung der Versicherungsnehmer dient. Zudem ist auf dem Versicherungskennzeichen das Jahr vermerkt, in welchem dieses gültig ist. Zudem findet sich die Prägung „GDV“, welche für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft steht.
Wie muss ich mein Mofa / Moped / Roller versichern?
Hier gilt: Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist ein Muss, eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Die Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden.
Wer sehr an seinem Fahrzeug hängt, sollte eine Teilkaskoversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung leistet unter anderem bei Wildschäden, Feuer, Überschwemmung oder Diebstahl. Vor allem E-Scooter verschwinden statistisch betrachtet sehr häufig: Von 10.000 dieser Fahrzeuge werden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000 Fahrzeugen.
Für Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum reicht das Versicherungskennzeichen nicht aus. Sie benötigen ein amtliches Kennzeichen und eine Mopedversicherung. Zudem müssen die Halter Kfz-Steuern bezahlen und ihr Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorzeigen.
Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht feststellen - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.
Was passiert, wenn ich mein Mofa / Moped tune?
Wer sein Mofa, Moped oder Roller frisiert, dem drohen unangenehme Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und - je nach Konstellation - Geldstrafen für das Fahren ohne Führerschein kann es nach einem Unfall teuer werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird zwar die Schäden des Gegners zunächst übernehmen.
Kennzeichen für Moped und Mofa - die Versicherungspflicht
Moped, Mofa, Roller und andere Kleinfahrzeuge können ebenso in Verkehrsunfälle verwickelt werden wie Pkws - mit kostspieligen Folgen, wenn Dritte zu Schaden kommen. Deshalb muss auch für Moped, Mofa & Co. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden: Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, wenn Sie mit dem Zweirad einen Unfall verschulden.
Als Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes dient ein quadratisches Kennzeichen, das an der Rückseite des Kleinkraftrads angebracht werden muss. Drei Ziffern in der ersten Zeile stehen für den Versicherungsanbieter, drei Buchstaben in der zweiten für den Fahrzeughalter. Wie das Autokennzeichen auch, ermöglicht das Versicherungskennzeichen also die Ermittlung des Besitzers.
Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Unter die Haftpflichtversicherungspflicht fallen alle zulassungsfreien Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, für ältere Modelle bis 60 km/h.
Darunter fallen:
- Mofas
- Mopeds
- Motorroller
- E-Scooter
- Segways
- S-Pedelecs
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Quads und Trikes mit obigen Eigenschaften
Warum ändern sich die Kennzeichen für Moped und Mofa jedes Jahr?
Damit der aktuelle Versicherungsstand der Fahrzeuge für die Polizei und Ordnungsämter, aber auch für Kunden von beispielsweise Leih-E-Scootern sofort erkennbar ist, gelten Mofa- und Mopedkennzeichen immer nur für ein Jahr - verdeutlicht durch einen Farbcode, der sich alle drei Jahre wiederholt.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen. Zwar gab es Pläne der Ampelregierung, den Versicherungsnachweis zu digitalisieren oder das Wechselintervall zu verlängern - sie wurden aber nicht umgesetzt.
Ab wann gilt das neue Kennzeichen für Mofa, Moped & Co.?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Braucht man für Moped oder Mofas auch eine Zulassung?
Nein, Sie brauchen keine Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie ein Moped, Mofa oder andere Kleinkrafträder fahren. Stattdessen genügt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Ohne diese Dokumente bekommen Sie kein Mofa-, Moped-, Roller- oder E-Scooter-Kennzeichen.
Kennzeichen für Mofa & Moped - so läuft die Anmeldung
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag.
Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone.
Bei Vertragsverlängerungen brauchen Sie online nur die Versicherungsnummer und das bisherige Versicherungskennzeichen einzugeben - alle anderen Daten sind ja bereits erfasst. Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen.
Die Kosten für ein Moped-Kennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro. Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden.
Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend. Melden Sie das Kleinkraftrad beispielsweise erst zum 1. Mai und nicht 1. März an, zahlen Sie anteilig für zwei Monate weniger - statt 42 Euro zum Beispiel 35 Euro.
Spartipp: Viele Versicherer bieten Fahrern ab 23 Jahren einen vergünstigten Tarif an.
Je nach Wert des Fahrzeugs kann sich auch der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung lohnen. Eine solche „Mopedversicherung“ übernimmt auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Kleinkraftrad sowie Schäden durch Naturgewalten oder den Verlust nach Diebstahl.
Wie lange darf man mit dem alten Kennzeichen fahren?
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette. Die Polizei drückt hier kein Auge zu - selbst wenn Sie die Haftpflicht abgeschlossen und das neue Kennzeichen schon dabei, aber noch nicht montiert haben.
Die Versicherer gewähren meistens noch eine Nachhaftung: Sie decken Schäden an Dritten bei Unfällen noch für einen Monat nach Ablauf des Versicherungskennzeichens. Die Zahlungen werden allerdings vom Versicherungsnehmer zurückgefordert.
Was passiert, wenn ich mit dem alten Moped-Kennzeichen kontrolliert werde?
Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.
Fahren Sie ohne Haftpflichtschutz, verstoßen Sie außerdem gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Allerdings muss dann eine Strafanzeige gegen Sie vorliegen, ein Prozess stattfinden und ein Richter die Strafe anordnen. Dazu kommt es in den allermeisten Fällen nicht.
Auf die leichte Schulter sollten Sie unversicherte Fahrten aber trotzdem nicht nehmen. Bauen Sie einen Unfall, müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen. Das kann Ihr ganzes Leben ruinieren, wenn andere Menschen durch Sie schwer verletzt werden.
Verkehrsrechtsschutzversicherung - auch für Mofafahrer sinnvoll
Rechtsstreitigkeiten nach Verkehrsunfällen drohen Ihnen auch, wenn Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind - egal, ob Sie als Geschädigter Ihr gutes Recht einklagen müssen oder sich gegen überzogene Strafen nach Mofa-Kennzeichenverstößen wehren müssen. Schließen Sie eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ab, deckt diese Ihre Anwaltskosten. Der günstige Mehrfahrzeugschutz erstreckt sich auch auf Zweiräder.
Kennzeichen für Moped & Co. - Tipps zum korrekten Anbringen
Bei einer Verkehrskontrolle prüft die Polizei auch die richtige Befestigung des Kennzeichens an Mofa, Moped, Roller und Co. Hier sind präzise Vorgaben einzuhalten. So muss das quadratische Schild unterhalb des Rücklichts mit mindestens 20 cm Abstand von der Unterkante bis zur Fahrbahn fest angebracht sein. Es darf in Fahrtrichtung um höchstens 30 Grad geneigt sein und muss seitlich jeweils in einem Winkel von 45 Grad lesbar sein.
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Moped-Kennzeichen - jährlichen Wechsel nicht vergessen
Kleinkraftfahrzeuge sind ein günstiges Fortbewegungsmittel und gerade in Städten mit Parkplatzmangel praktisch. Da sie keine Kfz-Zulassung und keinen TÜV brauchen, hält sich auch der Unterhaltsaufwand in Grenzen. Einzig eine Haftpflicht ist erforderlich, die durch das Kennzeichen am Moped nachgewiesen wird. Diese jährlich zum 1. März anfallende Formalität sollten Sie als Moped- oder Rollerfahrer immer auf dem Schirm haben.
Sanktionen für das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht.
Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht.
- So droht zum Beispiel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro, wenn der Fahrzeugführer die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitführt. Ohne diese Papiere besteht aber weiterhin ein Versicherungsschutz.
- Wohingegen das Fehlen eines gültigen Versicherungskennzeichens gemäß Bußgeldkatalog 40 Euro kostet. Allerdings können in einem solchen Fall noch weitere Sanktionen drohen, denn gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wichtig! Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
Tabelle: Sanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Sie händigten bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen aus. | Verwarngeld |
| Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl dieses über kein Versicherungskennzeichen verfügte | Verwarngeld |
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