Der alte Führerschein Klasse 3 und das Motorradfahren

Besitzen Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3? Das bedeutet, dass der Führerschein bis 1999 ausgestellt wurde. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Was dürfen Sie mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorrad bis 125 ccm sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den zulässigen Fahrzeugen.

  • Motorrad bis 125 ccm (bei Ausstellung des Führerscheins vor dem 1. April 1980)
  • PKW
  • LKW bis 7,5 t

Der Führerschein der Klasse 3 galt als Universaltalent, da in dieser Fahrerlaubnis die unterschiedlichsten Fahrzeuge inbegriffen waren. Wichtig bei dieser Frage ist, wann und wo die Fahrerlaubnis und der Führerschein ausgestellt wurden.

Kleinkrafträder

In diesem Fall dürfen Kleinkrafträder gefahren werden. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 (bis 1999 ausgestellt) dürfen Sie Kleinkrafträder fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS) haben. Motorräder dürfen eine Geschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten.

Falls Sie noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen (bis 1999 ausgestellt), dürfen Sie ebenfalls Kleinkrafträder fahren. Diese dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren, haben maximal 50 cm³ Hubraum und eine Leistung von bis zu 4 kW (ca. 5,5 PS).

Wenn Ihr Führerschein vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, haben Sie automatisch auch die Klasse A1 erworben. Dieser Führerschein ermöglicht Ihnen zudem das Fahren von Krafträdern der heutigen Klassen AM, A1, A2 und A, wenn er vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde.

Neue Führerschein-Regelung für 125er

Wer den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis besitzt, darf bereits jetzt auch Zweiräder fahren. Allerdings darf nicht jeder alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autogahrer auch 125er pilotieren dürfen - unter Auflagen.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben.

Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Mit der jetzt erteilten Zustimmung des Bundesrats ist die Umsetzung in geltendes Recht nur noch eine Formalie.

Klasse AM und A2

Jeder Klasse-B-Mobilist darf schon jetzt Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Darunter fallen die leichten zweirädrigen Kleinkrafträder der Klasse L1e-B ebenso wie dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Deren Gemeinsamkeiten: Eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, ein Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).

Wer vor dem 1. April 1980 einen Führerschein der Klasse 3 erworben hat und diesen bis heute ohne zwischenzeitlichen Entzug noch besitzt, hat weitere Privilegien: Er kann seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS fahren. Einzige Voraussetzung ist eine 40-minütige praktische Motorradfahrprüfung. In der Praxis wird aber kaum eine Fahrschule ihren Schüler ohne die ein oder andere Fahrstunde zur Prüfung vorstellen.

Ist diese Hürde aber genommen, dürfen mit der erworbenen A2-Lizenz Motorräder bis 35 kW (48 PS) mit einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bewegt werden. Nach zwei Jahren mit dem Führerschein A2 kann der Aufstieg in die unbegrenzte A-Klasse angegangen werden. Auch hierzu ist wieder nur eine praktische Prüfung vorgesehen.

Drosselung von Motorrädern

Viele Modelle lassen sich nachträglich drosseln. Die Motorradhersteller haben auf die damalige Neuerung reagiert und zusätzliche Modelle ins Programm genommen, die den gesetzlichen 48-PS-Vorgaben entsprechen. Eine weitere Möglichkeit: Bestandsmodelle können per Drosselung auf die neuen Regeln angepasst werden.

In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um zur Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nach EU-Recht nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Deutschland hat diesen Passus aber nicht übernommen. Hierzulande darf also jedes 48-PS-konforme Modelle gedrosselt werden, egal welche Leistung es ursprünglich gehabt hat.

Umschreibung des Führerscheins Klasse 3

Muss ich meinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lassen? Die alten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4 und 5) sind weiterhin gültig. Allerdings nicht mehr unbegrenzt, denn bis zum Jahr 2033 müssen sie in einen EU-Führerschein und somit in neue Führerscheinklassen umgetauscht werden. Einen Überblick zu den wichtigen Fristen erhalten Sie hier.

Was heißt es jetzt, den Führerschein der Klasse 3 zu haben? In welche neuen Führerscheinklassen die Klasse 3 umgeschrieben wird, hängt vom Erteilungs- oder Ausstellungsdatum ab und davon, ob die Fahrerlaubnis in der BRD oder in der DDR erlangt wurde. Darüber hinaus spielen auch Schlüsselzahlen eine Rolle. Mehr zu den Entsprechungen haben wir hier zusammengefasst.

Mit der Ausstellung war ein Führerschein der Klasse 3 zunächst unbegrenzt lang gültig. Das änderte sich durch das Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie und der 2013 beschlossenen damit einhergehenden Vereinheitlichung der Gültigkeit für Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union. Denn EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, welche nach 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig.

Bis Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Die Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein dokumentiert wird, bleibt von der Beschränkung auf 15 Jahre unberührt. Sie ist in der Regel weiterhin unbegrenzt lang gültig. Allerdings sollten Sie beachten, dass dies nur zutrifft, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis generell einschränken. Als Beispiel wären hier die Vorschriften für die Fahrerlaubnis bei Bus und LKW zu nennen, die ab dem 50. Lebensjahr gelten.

Das Umschreiben ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort möglich. Sie benötigen beim Termin ihren alten Führerschein, ein neues biometrisches Passbild und einen Ausweis oder Reisepass. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf etwa 25 Euro.

Wie bereits erwähnt, kann die alte Klasse 3 unterschiedliche Berechtigungen zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz beinhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, wann und wo der Führerschein der Klasse 3 ausgestellt und wann die Berechtigung zum Führen erworben wurde.

Die gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Umschreibung alter Führerscheinklassen bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - konkret die Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV. In dieser Anlage ist eine Übersicht zu allen alten Klassen aus BRD und DDR sowie deren heutigen Entsprechungen zu finden.

Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt. Achten Sie darauf, dass sich beim DDR-Führerschein die Bezeichnungen änderten und später die Klasse 3 nur noch für Traktoren gültig war. Daher wird für diese Führerscheine aus dem betreffenden Erteilungs- und Ausstellungszeitraum beim Umschreiben die Klasse B nicht erteilt.

Schlüsselzahlen

Die Schlüsselzahlen können die Berechtigungen einer Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Um den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erfolgt bei der Umschreibung alter Führerscheinklassen auf die neuen oftmals die Eintragung bestimmter Schlüsselzahlen.

Einige Beispiele:

  • 171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max.
  • 174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max.

In vollem Umfang beinhaltet die Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen oder Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen. Wollen Inhaber von einem alten Führerschein der Klasse 3 weiterhin diese LKW fahren, ist ein Antrag auf das Umschreiben der Klasse CE erforderlich. Diese wird dann nur beschränkt mit der Schlüsselzahl 79 erteilt und ist bis zum 50. Lebensjahr befristet.

Achtung: Sie dürfen mit einem neuen Führerschein der Klasse CE 79 weiterhin nur Kombinationen oder Züge von über 12 Tonnen fahren. Die erteilte Klasse CE wird beim Umschreiben durch die Schlüsselnummer 79 beschränkt. Sie dürfen mit dieser Klasse dreiachsige Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger fahren. Ebenfalls möglich sind dreiachsige Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Bei diesen Kombinationen darf ein dreiachsiger Zug mehr als 12 Tonnen wiegen. Wichtig ist, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 Tonnen und ein einachsiger Anhänger nicht mehr als 11 Tonnen auf die Waagen bringen dürfen. Sattelzüge mit insgesamt mehr als 7,5 Tonnen sind von den Berechtigungen allerdings ausgenommen.

Lassen Sie beim Führerschein die alte Klasse 3 umschreiben, wird Ihnen in der Regel auch die Klasse BE eingetragen. Diese erlaubt es ihnen mit einem PKW von bis zu 3,5 Tonnen einen Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu ziehen.

Achten Sie also nach der Umschreibung auch auf die Schlüsselzahlen. Sie dürfen nach dem Umschreiben zudem weiterhin Motorrad fahren. Mit der Klasse 3 geht eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 ccm einher. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 01.12.1954 erteilt, ist sogar die Klasse A2 inbegriffen.

Umtausch des alten Führerscheins

Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen.

Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen. Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen.

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Juristinnen und Juristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Fristen für den Umtausch

Der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die grauen und rosa Papier-Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026 Als nächstes müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

Nachteile durch den Umtausch?

Nein. Es sind weder ärztliche Untersuchungen erforderlich noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab - nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst. Führerscheininhaber, die noch den alten rosa oder grauen Führerschein besitzen, haben also durch den Umtausch keinerlei Nachteil.

Welche Klassen werden eingetragen?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie nicht nur die Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E, sowie AM und L. Die Zweirad-Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben.

Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Befristung der Klasse 3

Ein Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Sie ist deshalb befristet auf das 50. Lebensjahr. Im Führerschein steht sie als CE mit der Schlüsselziffer 79. Umfasst sind hiervon Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse).

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie den Führerschein tauschen oder nicht.

Wer auch diese schweren Gespanne weiterhin fahren möchte, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und nach dem 50. Geburtstag außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt und unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese berechtigen zum Führen von Kfz bis 7,5 Tonnen und Gespannen von bis zu 12 Tonnen zGM. Obwohl sie heute den Lkw-Klassen zugeordnet sind, sind sie nicht befristet. Es fällt auch keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

Klasse T

Die Klasse T gibt es erst seit 1999. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T erhalten Sie nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag. In dem Antrag müssen Sie darlegen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Wenn Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt haben, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich.

Motorradführerschein machen

Irgendwann entscheidet man sich für ein Motorrad. Doch bevor die Spritztour losgeht, sollte man sich auch die Frage stellen, welchen Führerschein für welches Motorrad man benötigt. Es gibt unterschiedliche Motorradführerschein-Klassen.

Führerscheinklassen für Motorräder

Um ein Mofa zu fahren, brauchen Sie keinen speziellen Führerschein für Motorräder. Ein Mofa ist ein kleines Kraftrad, das höchstens 25 km/h schnell fährt. Stattdessen erhalten Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung vom TÜV. Dafür müssen Sie in einer Fahrschule sechs Doppelstunden Theorie und eine Doppelstunde Praxis nachweisen. Die theoretische Prüfung muss natürlich bestanden werden.

  • Klasse AM: Mit dem Führerschein der Klasse AM dürfen Sie kleine Krafträder fahren. Dazu zählen Roller, Mopeds, Mokicks und auch E-Bikes. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Elektromotorleistung haben und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie können diesen Führerschein ab 16 Jahren machen.
  • Klasse A1: Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie kleine Motorräder fahren. Das umfasst zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 kW. Diese Maschinen erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Wichtige Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Den Führerschein können Sie ab 16 Jahren machen. Neben den Fahrstunden müssen Sie zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht absolvieren.
  • Klasse A2: Der Führerschein der Klasse A2 erlaubt es Ihnen, größere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Diesen Führerschein können Sie ab 18 Jahren machen. Falls Sie bereits die Klasse A1 besitzen, reicht eine praktische Prüfung auf einem leistungsstärkeren Motorrad aus, um die A2 zu erhalten. Für Neueinsteiger gibt es einen Theorieunterricht mit 16 Doppelstunden. Zusätzlich müssen Sie zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten absolvieren.
  • Klasse A: Die Führerscheinklasse A ist für alle, die große Motorräder fahren möchten. Dafür müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie aber bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzen, können Sie den A-Führerschein bereits ab 20 Jahren erwerben. Mit dem Führerschein der Klasse A dürfen Sie Motorräder aller Größen und Leistungen fahren.

Pkw-Führerschein Klasse B

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kleinkrafträder fahren. Diese haben einen Hubraum von maximal 50 cm³. Zudem können Sie mit Ihrem Führerschein Trikes, also dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW, steuern - jedoch nur, wenn Sie Ihren Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18.

Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Sie seit Januar 2020 die B196-Erweiterung machen. In einem speziellen Kurs lernen Sie, Krafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren. Dieser Kurs ist günstiger und kürzer als die reguläre Ausbildung für den A1-Führerschein. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Pkw-Führerschein besitzen.

Vorteil: Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung. Nachteil: Der B196 gilt nicht als vollständiger Motorradführerschein und wird im Ausland nicht anerkannt.

Fahrstunden

Zunächst müssen Sie die theoretische Ausbildung abschließen. Parallel dazu beginnt die praktische Ausbildung. Viele fragen sich, wie viele Fahrstunden sie brauchen. Die Anzahl der Übungsstunden variiert je nach Fahrschüler und Lerngeschwindigkeit. Jeder braucht unterschiedlich viel Zeit, um sicher Motorrad zu fahren. Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden und zwölf Sonderfahrten.

Insgesamt sollten Sie mit 20 bis 30 Fahrstunden rechnen. In Städten mit starkem Verkehr sind mehr Fahrstunden nötig als auf ruhigeren Landstraßen.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.

  • Mofa-Prüfbescheinigung - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse AM - Kosten: mind.
  • Führerscheinklasse A1 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A2 - Kosten: ca.
  • Führerscheinklasse A - Kosten: ca.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum.

Sonderregelungen und Ausnahmen

Der Motorradführerschein der Klasse 1a, der seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird, bleibt weiterhin gültig. Zusätzlich können Sie mit der Kennziffer L landwirtschaftliche Geräte steuern. Die genauen Berechtigungen hängen davon ab, ob Ihr Führerschein vor oder nach dem 1. Januar 1989 ausgestellt wurde.

Falls Sie einen 1a-Führerschein besitzen, bleibt dieser bis 2033 gültig. Danach müssen Sie ihn gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. Nein, die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Weitere Informationen

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die Regelungen rund um den alten Führerschein der Klasse 3 und das Fahren von Motorrädern besser zu verstehen. Es ist ratsam, sich beiUnklarheiten direkt an eine Fahrschule oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Dabei müssen z.B. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. Ja. Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

* Bis zum 01.04.1980 durften Inhaber der Klasse 3 oder 4 alle Kleinkrafträder ohne Begrenzung der bbH, z.B. Hercules KS 50 oder Kreidler Florett, fahren. Kleinkrafträder mit einer bbH von mehr als 40 km/h wurden ab dem 01.04.1980 der damals neu eingeführten Führerscheinklasse 1b zugeordnet. Mit dieser Neuordnung sollte die hohe Unfallbelastung der Fahrer dieser Fahrzeuge eingedämmt werden. Inhaber einer vor diesem Stichtag erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 behielten natürlich ihre Rechte und durften diese Krafträder auch weiterhin fahren.

** Bis zum 18.01.2013 durften mit der Klasse B dreirädrige Kraftfahrzeuge gefahren werden. Ab dem 19.01.2013 wurden diese den Klassen A1 (bis 15 kW) und A (mehr als 15 kW) zugeordnet. Deshalb bekommt man beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B, erteilt vor dem 19.01.2013 die Klasse A bzw. A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zugeteilt. Zum Führen von Leichkrafträdern bzw.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Führerschein der Klasse 3 trotz zahlreicher Gesetzesänderungen und Reformen nach wie vor eine bedeutende Rolle spielt. Seine historische Bedeutung sollte nicht unterschätzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die individuellen Regelungen je nach Ort und Datum der Ausstellung des Führerscheins variieren können.

Neue Führerscheininhaber haben klarere und einheitlichere Einschränkungen, während für alte Führerscheininhaber bestimmte Privilegien bestehen.

Tabelle der Führerscheinklassen beim Umtausch

Die folgende Tabelle zeigt, welche Klassen Sie beim Umtausch Ihres alten Führerscheins der Klasse 3 erhalten, abhängig vom Erteilungsdatum:

Klasse alt Erteilungsdatum Klasse neu Schlüsselzahlen
3 vor dem 1.4.1980 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06
3 nach dem 31.12.1988 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

*Die Klasse T erfolgt nur auf Antrag und wird nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

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