Die Vielzahl an Abkürzungen im Verkehrsbereich ist gerade für Fahranfänger und frisch gebackene Fahrzeughalter oft verwirrend: HU, AU, TÜV.
Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?
Wie der Name verrät, kontrollieren Prüfer vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen bei der Abgasuntersuchung (AU) die Emissionen des Wagens. Die Abgasuntersuchung gehört seit 2010 zur Hauptuntersuchung (HU). Sie können beide Prüfungen aber auch separat durchführen lassen.
Die Regierung hat die Abgasuntersuchung schon mehrmals abgewandelt. Ursprünglich hat sie diese Prüfung in den 1980ern unter dem Namen Abgassonderuntersuchung - kurz ASU - eingeführt. Allerdings nur für Benziner. Etwa zehn Jahre später wurde daraus die Abgasuntersuchung. Bis 2009 gab es nach bestandener Prüfung noch eine eigene AU-Plakette. Erst seit Anfang 2010 ist die AU fest in die Hauptuntersuchung integriert.
Abgasuntersuchung beim Motorrad: Ab wann ist sie Pflicht?
Motorräder müssen wie Pkw alle 2 Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Das gilt aber nur für Modelle, die seit dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Krafträder, die zuvor zugelassen wurden, müssen nicht zur Abgasuntersuchung.
Lange Zeit waren Motorradfahrer aber von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit, doch seit April 2006 müssen auch Motorräder zu einer Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Dies gilt für Fahrzeuge, die mehr als 50 ccm Hubraum haben, schneller als 45 km/h fahren und ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden.
Eine Ausnahme von der AUK besteht überdies auch für Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.
Welche Motorräder werden getestet?
- Alle zulassungspflichtigen Zweiräder mit Zwei- oder Viertaktmotor (Leichtkrafträder, Krafträder, Kraftroller und Quads/ATVs) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1989.
Welche Grenzwerte gelten?
Hintergrund: Im Februar hat der Gesetzgeber für alle Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 verbindliche Grenzwerte für das Abgasverhalten festgeschrieben. Bläst ein Bike mehr hinten raus, gilt das als erheblicher Mangel, folglich gibts von TÜV, Dekra oder den anderen Prüforganisationen keine neue HU-Plakette.
- Maschinen mit G-Kat: maximal 0,3 Vol.% CO, gemessen bei erhöhtem Standgas (2000 bis 3000/min), anders als beim Auto darf sich der Prüfer am Motorrad-Drehzahlmesser orientieren. Bisher ist nicht exakt definiert, wie mit Motorrädern umzugehen ist, die zwar serienmäßig einen G-Kat haben, der aber bei Ersatz des Serienschalldämpfers durch ein Kat-loses Zubehörteil entfernt worden ist. Eine Grauzone, da dies nur bei Motorrädern, die der Abgasnorm Euro 3 entsprechen, eindeutig nicht erlaubt ist.
- Maschinen ohne G-Kat: maximal 4,5 Vol.% CO, gemessen bei Standgas. Den Motorradherstellern steht es jedoch frei, eigene Grenzwerte anzugeben. Diese können sogar über den gesetzlich festgeschriebenen liegen. So hat BMW bereits für die große Mehrheit seiner Modelle (u. a. R 1100, 1150 GS und F 650 GS) den Grenzwert auf 1,0 Vol.% CO heraufgesetzt, und Kawasaki gibt für die G-Kat bestückte KLV 1000 (baugleich mit Suzuki V-Strom 1000) sogar 4,5 Vol.% an.
Wer darf messen?
- Die amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder speziell zertifizierte Fachwerkstätten.
Wie wird gemessen?
- Motorräder mit einem Endtopf: Mess-Sonde wird 30 Zentimeter tief in den Endtopf eingeführt.
- Motorräder mit mehreren Endtöpfen: Falls keine Verbindung zwischen den Krümmern besteht (zum Beispiel Interferenzrohr oder Sammler), muss jeder Endtopf einzeln gemessen werden, daraus wird der Mittelwert errechnet. Falls eine Verbindung zwischen den Krümmern besteht, genügt laut TÜV die Messung an einem Endtopf.
Die Messung dauert fünf Sekunden.
Anstandslos verpasst ihr der Prüfer denn auch die Plakette, der ausgedruckte AU-Bericht muss künftig als Nachweis mit den Fahrzeug- papieren mitgeführt werden.
Was wird bei der Abgasuntersuchung gemacht?
Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, anschließend werden die Schadstoffwerte gemessen. In der Regel geht die Abgasuntersuchung mit der Hauptuntersuchung (HU) einher.
Bei einer Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Gase und Schadstoffe gemessen, die das Kfz über den Auspuff ausstößt. Bei Benzinern handelt es sich dabei vor allem um Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Sauerstoff (O2) und Stichoxide (NOx). Bevor es allerdings zur Messung der Schadstoffe kommt, erfolgt eine Sichtprüfung. Mit dieser sollen etwaige Schäden an Auspuff, Einspritzanlage und Luftfilter erkannt werden. Erst im Anschluss daran überprüft der Sachverständige die Einstellungen und Werte des Motors.
Bei der Abgasuntersuchung mit einem Diesel ist der Trübungswert des Abgases (k-Wert) durch Ruß entscheidend. Der gesetzliche Grenzwert liegt dabei bei 2,5 m-1. Welche Grenzwerte von Benzinern mit Otto-Motor einzuhalten sind, hängt vor allem vom eingebauten Katalysator ab.
Benziner mit geregeltem Katalysator: Messung mit erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw. bei Euro-4-Norm 0,2 Prozent; Messung mit Leerlaufdrehzahl: 0,5 Prozent Kohlenstoffmonoxid bzw.
Ab wann müssen Oldtimer zur Abgasuntersuchung?
Oldtimer, die ab dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden, müssen zur Abgasuntersuchung. Stichtag für Diesel-Oldtimer ist der 1. Januar 1977.
Oldtimer mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals zugelassen wurden, müssen nicht zur AU. Gleiches gilt für Oldtimer mit Dieselmotor, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 lag. Motorräder müssen nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Januar 1989 das erste Mal zugelassen wurden oder sie einen Kompressionszündungsmotor (Diesel) besitzen.
Oldtimer gelten als wertvolles Kulturgut und sind deshalb unter bestimmten Umständen von der Abgasuntersuchung befreit. Zwar müssen alle Oldtimer regelmäßig zur HU, die AU entfällt aber für Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 und Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977.
Hauptuntersuchung (HU) für Oldtimer-Motorräder
Auch historische Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen und Youngtimer, die als Klassiker diesen Status und die 30-Jahre-Altersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden. Dazu gehören die Vorführung zur Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU).
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für den Abschluss einer Versicherung für Oldtimer-Motorräder das Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen. Dieses sollten Sie daher rechtzeitig beim TÜV oder der DEKRA durchführen lassen.
Der Prüfumfang von HU und AU für Oldtimer
Zusätzlich zur technischen Untersuchung prüfen unsere Kraftfahrzeugsachverständigen dabei, ob das Fahrzeug weiterhin die Bedingungen zur Anerkennung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ erfüllt.
Besonderheiten und Ausnahmen
Für Fahrzeuge, die ein rotes Oldtimer-Kennzeichen - ein sogenanntes 07er-Kennzeichen - führen, ist keine regelmäßige Hauptuntersuchung notwendig. Diese muss jedoch als Verkehrssicherheitsnachweis im Rahmen des Gutachtens für die Ausstellung eines roten Oldtimer Kennzeichens durchgeführt werden.
Was tun, wenn die Abgasuntersuchung versäumt wurde?
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung, sollten Sie diesen unbedingt einhalten. Das Ziel der Abgasuntersuchung ist schließlich, Schadstoffe zu verringern und die Umwelt zu schonen. Bei Überziehung der Abgasuntersuchung riskieren Sie, dass die Abgasreinigung Ihres Autos nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit die Umwelt belastet. Aus diesem Grund sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung hohe Sanktionen für die Überziehung der Abgasuntersuchung vor.
Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, müssen Sie zunächst mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Überziehen Sie den Termin aber über einen langen Zeitraum, droht ein Bußgeld mit Punkten.
Haben Sie einen Termin zur Abgasuntersuchung versäumt, werden die Prüfer bei der nächsten in der Regel viel strenger sein und somit erhöht sich zum einen die Kosten, zum anderen ist es auch möglich, dass Sie durchfallen.
Kosten der Abgasuntersuchung
Die Kosten für die Abgasuntersuchung hängen von der Art und dem Gewicht Ihres Fahrzeugs ab. Außerdem variieren sie leicht je nach Prüforganisation und Bundesland. Die reinen Kosten für die AU belaufen sich auf rund 30 €.
Für Pkw bis 3,5 Tonnen müssen Sie für die HU inklusive AU ca. 100 € einplanen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen schlagen mit ca. 110 € zu Buche.
Wie lässt sich bei der Abgasuntersuchung Geld sparen?
Die AU wird nicht nur von den gängigen Prüfinstitutionen, sondern auch von zertifizierten Werkstätten durchgeführt. Eine Frage, die sich aufdrängt: Welche Alternative kostet mich weniger? Hier gilt wie so oft: Es kommt darauf an. Wenn Sie die AU zusammen mit der HU machen lassen und der Abgastest positiv ausfällt, handelt es sich bei dieser Option wahrscheinlich um die günstigere Variante. Stellen die Prüfer allerdings Defekte am Abgassystem fest, müssen Sie diese zunächst beheben und Ihren Wagen anschließend erneut vorstellen.
Achtung: Lassen Sie sich unbedingt eine Prüfbescheinigung ausstellen, falls Sie die Abgasuntersuchung bei einer Werkstatt durchführen lassen. Diese müssen Sie bei der HU nämlich vorlegen. Beachten Sie auch, dass die AU zum Zeitpunkt der HU nicht mehr als zwei Monate zurückliegen darf.
Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung
Gehen Sie zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung einfach die kostenlose GTÜ-Checkliste „Prüfpunkte für Motorräder zur Hauptuntersuchung“ durch. Drucken Sie die Liste am besten aus und legen Sie sie auf den Sattel des Bikes; so ist der Check schnell erledigt. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, wird Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur machen. Bei der HU geht es in erster Linie um die Verkehrssicherheit.
Lassen Sie Ihren Motor regelmäßig warten. Falls Sie mit einer Motortemperatur von nur 40 oder 50 °C zu uns kommen oder das Fahrzeug direkt vor der HU noch einmal gestanden hat, muss der Motor vor der AU zunächst erst einmal auf Betriebstemperatur gebracht werden.
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