Der Traum vom selbst kreierten Custombike ist schon an mancher TÜV-Hürde gnadenlos gescheitert. Doch es gibt auf der anderen Seite auch viele Prüfer, die Umbauprojekte tatsächlich mit Herz und Verstand begleiten können.
Rechtliche Grundlagen für Motorrad-UmbautenDie aktuelle Retro-Welle bringt nicht nur wunderschöne Motorräder im klassischen Look zurück, sondern wird auch von einer wahren Flut von neuen Trends begleitet. Vor allem individuell gestylte Maschinen sind schwer in Mode, doch professionelle Umbauten sind oft nicht nur richtig gut, sondern häufig auch richtig teuer. Da der Zubehörmarkt und besonders der Internethandel viele Bauteile liefern kann, wächst bei manchen Bikern der verständliche Wunsch, selbst Hand anzulegen, um dem Bike eine ganz persönliche Note zu verleihen.
Auch wer sich für einen der vielen Youngtimer erwärmen kann, die sich oft zu günstigen Preisen erwerben lassen, kommt aus technischen Gründen nicht an den Vorgaben des TÜV vorbei, falls relevante Baugruppen aufgrund von Verschleiß (z. B. Bremsen, Federbeine, Auspuffanlagen etc.) gewechselt werden müssen. Und selbst bei leichten Modifikationen wie schicken Blinkern oder Spiegeln sowie beim Tausch von Lenkern gilt es einiges zu beachten, damit es keine bösen Überraschungen bei der nächsten Hauptuntersuchung gibt.
Was ist überhaupt erlaubt?
Nun die Frage: Was ist denn überhaupt erlaubt? Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und E-Prüfzeichen
Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich.
Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.
Teilegutachten
Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen.
Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.
Vorbesprechung vor Einzelabnahme
Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte.
Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro). Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist.
Baujahr des Motorrads
Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben. Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
Auspuff und Ansaugtrakt
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben.
Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht.
Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.
Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Vor allem die Optimierung vom Sound des Fahrzeuges ist Ziel beim Auspuff-Tuning. Aber nicht alles ist erlaubt. Änderungen am Auspuff fürs Sound-Tuning können schnell zu folgenschweren Sanktionen führen.
Ein Tuning ist grundsätzlich an den Schalldämpfern, am Endrohr und am Katalysator möglich.
Darf ich den dB-Killer ausbauen?
Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist.
Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben.
Besonders bei Motorrädern ist zudem ein sogenannter Dezibel- bzw. dB-Killer - auch dB-Eater oder -Absorber - im Sportschalldämpfer verbaut. Sie sind austauschbar, dürfen jedoch nicht komplett ausgebaut werden.
Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern
Das Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern ist im deutschen Straßenverkehr verpflichtend. Grund hierfür ist vor allem der Lärmschutz.
Allerdings sollten Sie bei diesen Maßnahmen stets darauf achten, dass Sie die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten. Andernfalls können Sie die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren.
Modifikationen am Fahrzeug
Modifikationen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze - abhängig von der jeweiligen Zielführung. Veränderungen sind an den Schalldämpfern, dem Endrohr oder auch dem Katalysator möglich. Doch was ist erlaubt?
Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert. Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich.
Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt. In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen.
Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten. Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde.
Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen. Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Besonders auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz muss mittels eines Prüfzeugnisses nachgewiesen sein.
Sportauspuff
Wenn im Tuning von einem Sportauspuff die Rede ist, dann ist zumeist nur der Endtopf gemeint. Der Sportauspuff ist beim Tuning besonders beliebt. Er garantiert einen satteren Sound und soll gar die Leistung des Fahrzeuges steigern.
Die Fahrzeughersteller haben diese nämliche zumeist auf die jeweiligen Motoren angepasst und dahingehend optimiert. Der Sportauspuff sollte daher im Ganzen neu montiert werden.
Der Umstieg auf den Sportauspuff (i. S. v. Endtopf) ist in der Regel unkompliziert. Solange die notwendigen Belege - vor allem ABE und Teilegutachten - beigefügt sind, dürfen Sie die Vorrichtung montieren.
Manipulationen am Auspuff
Doch seien Sie gewarnt: Derartige Veränderung sind illegal. Sowohl Manipulationen an zulässigen Bauteilen als auch selbstgebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zulässig.
Katalysator
Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen.
Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.
Schalldämpfer-Tuning
Im Vordergrund des Schalldämpfer-Tunings steht insbesondere die akustische Anpassung des Fahrzeuges. Der Sound soll sportlicher, voller und satter werden. Durch die Verminderung des Luftwiderstands durch schalldurchlässigere Dämpfermodelle verringert sich auch die aufzubringende Kraft der Kolben beim Einpressen der Abgase in das Auspuffleitsystem.
Lärmschutz
Im Jahre 2013 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die Geräusch-Grenzwerte innerhalb der Europäischen Union schrittweise zu drosseln. Bis zum Jahre 2028 sollen dann nur noch Neufahrzeuge mit einem Lärmausstoß von maximal 68 Dezibel zugelassen werden können. Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen jedoch nur die Neuwagenproduktion. Heutzutage liegt der deutschlandweite Grenzwert des Lärmausstoßes durch Kraftfahrzeuge bei 74 Dezibel.
Motorrad Tuning am Auspuff
Der Auspuff erfüllt an einem Fahrzeug gleich mehrere Funktionen. Er reduziert den Lärm, der durch den Verbrennungsmotor entsteht. Seine Hauptaufgabe ist es, die dadurch entstehenden Abgase sicher aus dem Fahrzeug leiten. Des Weiteren ist er wichtig, um die Abgastemperatur zu regulieren und so den Motor vor Überhitzung zu schützen. Der Auspuff ist auch Sitz des Katalysators, der dazu dient, schädliche Abgase zu reduzieren. Und natürlich ist er auch ein wichtiges Designelement am Motorrad.
Der sogenannte Sportauspuff begeistert nicht nur mit einem phänomenalen Sound. Vorrangig zielt er aber darauf ab, die Motorleistung zu steigern. Im Rahmen der Umbauten am Auspuff sind verschiedene Maßnahmen möglich:
- Austausch der Auspuffblende: Das Endrohr wird damit optisch verändert. Diese Arbeiten sind sehr einfach und schnell erledigt.
- Etwas mehr Aufwand und handwerkliches Können erfordert das Anschweißen eines anderen Austauschrohrs.
- Einbau eines Sportauspuffs: Soundoptimierung und Leistungssteigerung
- Nicht empfehlenswert: Für mehr Lautstärke: Anbohren des Endrohrs
Achtung beim Motorrad Tuning verboten!
- Entfernung des Katalysators und Ersatz durch eine Attrappe
Hinweis
Bevor du dich zu einer dieser Maßnahmen im Rahmen von dem Motorrad Tuning entscheidest, informiere dich unbedingt vorab, was beim Motorrad Tuning wirklich erlaubt ist. Verwende für deinen Umbau ausschließlich Komponenten mit einem Teilegutachten. Baust du deine Maschine in Eigenregie und ohne Abnahme um, riskierst du den Verlust der Betriebserlaubnis und es drohen entsprechende Bußgelder. Das gilt auch für die beliebte Entfernung des „db-Eaters“.
Tabelle: Bußgelder und Strafen
| Verstoß | Bußgeld | Weitere Konsequenzen |
|---|---|---|
| Fahren ohne Betriebserlaubnis (z.B. durch unzulässiges Auspuff-Tuning) | Mindestens 50 Euro | Stilllegung des Fahrzeugs möglich |
| Verstoß gegen Lärmschutz (z.B. durch Fahren ohne dB-Killer) | Ca. 10 Euro zusätzlich | Nutzungsuntersagung möglich |
| Fehlen der ABE oder des Teilegutachtens | 10 Euro Verwarnungsgeld | Verlust der Fahrzeugzulassung möglich |
| Beeinträchtigung der Umwelt (z.B. durch erhöhten Schadstoffausstoß) | Bis zu 90 Euro oder mehr | |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (z.B. nach Entdrosselung) | Individuell (empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafe) | Straftat |
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