BAFA Förderung für Elektroroller: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Die Förderung von Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Förderung von Elektrorollern, insbesondere durch die THG-Quote und das BAFA, erläutert.

Förderprogramme und -voraussetzungen

Es gibt verschiedene Förderprogramme für Elektromobilität, sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Ebene. Hier ein Überblick:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt umfangreiche Fördermittel bereit, insbesondere im Bereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Umweltbonus

Der Umweltbonus wurde zum 18. Dezember 2023 beendet. Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden entsprechend der gültigen Richtlinie bearbeitet und bewilligt, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

THG-Quote (Treibhausgas-Quote)

Die THG Quote bzw. THG Prämie für Elektroroller ist eine Förderung des Bundes zum Kauf eines Elektrorollers. Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte zu kompensieren. Dem gegenüber stehen Halter von Elektrofahrzeugen, die ihr eingespartes Treibhausgas an die Konzerne „verkaufen“ können. Relevant für die Zertifizierung der THG Quote ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 eurer Zulassungsbescheinigung.

Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität. Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt aktuell bei rund 230,- bis 350,- Euro pro Jahr. Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung im Fahrzeugschein in Zeile J die Klasse L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B vermerkt ist, dann seit Ihr zum Erhalt der Prämie berechtigt. Ab dem 29.07.2025 sind lediglich zulassungsfreie Fahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen. Das gilt auch für 2025! (Stand 18.01.2025).

Wie beantrage ich die THG-Quote?

Am besten beantragt ihr die THG-Quote über einen Anbieter wie Elektrovorteil.de. Zuerst müsst ihr euch auf deren Webseite registrieren, dann wird euch in dem Anmeldeprozess erklärt, welche Angaben für eine erfolgreiche Auszahlung benötigt werden. Ein unerlässliches Dokument sind Vorder- und Rückseite von eurem Fahrzeugschein. Im zweiten Schritt werden eure Eingaben strukturiert und geprüft. Nachdem sie beim Umweltbundesamt als Sammelantrag eingereicht worden sind, werden sie dort erneut geprüft.

Ist das Ergebnis positiv, werden die erfolgreich zertifizierten THG Quoten an die Mineralölgesellschaften vermarktet, die ihre Emissionen reduzieren müssen. Zwischen dem Hochladen von eurem Fahrzeugscheins und der Auszahlung der THG-Prämie können mehrere Wochen ins Land ziehen. Ihr müsst insgesamt mit einer Dauer von 10 bis 12 Wochen rechnen. Im letzten Schritt bekommt ihr eine Prämie. Und zwar unabhängig davon, wie viele Kilometer ihr mit eurem E Fahrzeug unterwegs seid. Elektrovorteil.de behält davon einen geringen Anteil, meist sind das 15 %. Euch wird ein Betrag in Höhe von mindestens 350 Euro ausgezahlt. Bei steigendem Quotenpreis erhöht sich eure Prämienauszahlung. Und das beste: Die Prämie gibt es jährlich für euch!

Um die THG Förderung für Elektrorollerr direkt beim Bundesamt zu beantragen, musst Du ein wenig Bürokratie über Dich ergehen lassen. Schwierig ist es nicht, aber auch nicht ganz einfach, wenn man sich da neu einarbeiten will. Ein einfacherer Weg, um in den Genuss der Prämie zu kommen ist der Übliche Verkauf der THG Quote. Die wird sozusagen an eine Dritte Partei abgetreten, die dann den Antrag stellt. Das ist ein einfacher und sicherer Weg.

Kommunale Förderprogramme (Beispiel München)

Der Münchner Stadtrat hat das Ende des Förderprogramms "Klimaneutrale Antriebe" zum 2. Juli 2025 beschlossen. Bereits bewilligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen.

Förderfähig sind Fahrradanhänger, Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e.

Nicht gefördert werden normale Pedelecs und E-Bikes. Auch E-Kleinstfahrzeuge, die gemäß Hersteller zur Fahrzeugklasse L1e gehören, werden nicht gefördert.

Die Förderungen in München sehen wie folgt aus:

  • Fahrradanhänger mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 250 Euro
  • Lastenrad mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 500 Euro
  • Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge (L1e bis L4e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
  • Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro

Für Inhaber*innen des München Passes verdoppelten sich die Förderquote sowie die maximalen Fördersätze.

Weitere Förderbeispiele

  • Wallboxen werden mit 100 Euro gefördert.
  • Der Zuschuss ist beträgt 200 Euro je Fahrzeug.

Wichtige Hinweise und Bedingungen

  • Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
  • Wenn die Fördermittel, die von der Stadt München zur Verfügung gestellt werden, verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
  • Für jedes geförderte Fahrzeuge ist eine Haltedauer von drei Jahren (36 Monaten) zwingend vorgeschrieben. Die Haltedauer beginnt mit der Auszahlung des Förderbetrags.
  • Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge müssen mit Ökostrom betrieben werden.

Antragstellung und Bearbeitung

Eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt. Eine Anzahlung im Rahmen eines Crowdfundings zählt ebenfalls als Beginn der Beschaffung.

Nach der Anschaffung des E-Lastenfahrrades oder E-Lastenfahrradanhängers müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis führen. Dazu stellt das BAFA ein elektronisches Formular bereit.

Falls bei der Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt wird, dass Unterlagen fehlen, werden diese maximal zwei Mal nachgefordert. Sollten wiederholt angeforderte Unterlagen/ Nachweise dann nicht vorliegen, ist eine Förderung nicht möglich.

Mit der Statusabfrage können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Antrags verfolgen.

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