Für Motorradfahrer ist eine gute Sichtbarkeit überlebenswichtig. Dafür sorgen auch besonders strikte Beleuchtungs-Vorschriften. Doch was ist beim Motorrad in Sachen Beleuchtung überhaupt erlaubt? Welchen Spielraum lässt die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) zu? Sprich: Wie lauten die beim Motorrad und dessen Beleuchtung einzuhaltenden Vorschriften?
Aktuelle Änderungen bei Begrenzungsleuchten
Neu: Neben den bereits zugelassenen weißen Begrenzungsleuchten sind nun auch gelbe zugelassen. Zur Demonstration hat auf der Motorrad-Messe Intermot in Köln der TÜV Rheinland an einer umgerüsteten Yamaha-Maschine diese aktuelle Änderungen demonstriert.
Die Bedeutung von Tagfahrleuchten
Aufgrund ihrer schmalen Silhouette werden Biker leicht übersehen, vor allem tagsüber. Daher spielen für zweirädrige Kraftfahrzeuge Tagfahrleuchten eine wichtige Rolle.
„Aktuell sind nach der europäischen Richtlinie 2013/60/EG für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen bei Motorrädern statt der weißen Begrenzungsleuchten alternativ auch gelbe zugelassen“, erklärt Gunnar Pflug, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit bei TÜV Rheinland.
Einbauvorschriften für gelbe Standlichter
Der Einbau solcher gelben Standlichter sei jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen sie paarweise, also eine Leuchte pro Seite, und symmetrisch zur Mitte montiert werden. Auch können sie in den jeweiligen Blinker integriert sein.
Doch aufgepasst: Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung: sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger wie auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls dürfe ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden, warnt der TÜV. Da müsse schon eine aufwändigere Technik am Werk sein.
Allgemeine Beleuchtungsvorschriften für Motorräder
Für Motorradfahrer gilt schon lange die Vorschrift, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Alternativ zum wattstarken Scheinwerfer hält der Markt auch energiesparende Tagfahrtlichter bereit, die ebenfalls zugelassen sind.
Pferdefuß an der Sache: Sobald diese Leuchten in Betrieb sind, müssen die seitlichen Begrenzungsleuchten laut Gesetzgebung ausgeschaltet sein. Die einfachste Lösung: eingeschalteter Normal-Scheinwerfer plus eingeschaltete Begrenzungsleuchten.
Diese Kombination bietet bei Tag wie bei Nacht eine gute Erkennbarkeit. Dabei haben die neuen gelben Begrenzungsleuchten den zusätzlichen Vorteil, dass sie den Motorradfahrer auch als solchen identifizierbar machen.
In den USA seien die gelben Begrenzungsleuchten schon lange Usus, sagt Fabian Stahl, Leiter der Berliner TÜV Fahrzeug-Lichttechnik. „Sind sämtliche Einbauvorschriften erfüllt, gibt es auch keine Probleme bei der Hauptuntersuchung“, betont der Licht-Experte.
Welche Vorschriften gelten für Begrenzungsleuchten?
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich zahlreiche Vorschriften und Rahmenbedingungen, die im Hinblick auf die Einrichtungen zur Beleuchtung an Fahrzeugen erfüllt sein müssen. In Paragraph 51 StVZO sind die Richtlinien zu den Begrenzungsleuchten angezeigt. Doch an welchen Fahrzeugen müssen Begrenzungsleuchten angebracht sein? Und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die allgemeinen Bestimmungen zu den Begrenzungsleuchten?
„Kraftfahrzeuge […] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.“ (§ 51 Absatz 1 StVZO)
Begrenzungsleuchten sollen Frontalzusammenstöße bei Dunkelheit aufgrund zu geringer Seitenabstände verhindern. Es handelt sich damit um obligatorische Beleuchtung, die für Lkw, Sattelzug, Auto und Co. Pflicht sind. Vor allem die mehrspurigen Kraftfahrzeuge müssen mit Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein.
Die Leuchten sollen andere Verkehrsteilnehmer auch bei Dunkelheit auf die Breite der Fahrzeuge hinweisen. Insbesondere größere Kraftfahrzeuge wie Lkw und Sattelzug können mitunter die gesamte Breite der Fahrbahn abdecken.
Entgegenkommende Fahrer können dann im Dunklen nicht immer allein von dem Abstand der Scheinwerfer auf die tatsächliche Breite der Fahrzeuge schließen. Beim Vorbeifahren an entgegenkommenden Fahrzeugen gilt jedoch ebenfalls: Ein seitlicher Mindestabstand muss eingehalten werden, um die anderen Verkehrsteilnehmer und sich selbst nicht zu gefährden.
Damit der einem Lkw entgegenkommende Fahrer diesen Seitenabstand genauer abschätzen kann, muss er rechtzeitig auf die tatsächliche Breite der Fahrzeuge hingewiesen werden. Hierzu dienen die Begrenzungsleuchten an Lkw, Auto und Co. Nur auf diese Weise können entgegenkommende Fahrzeugführer auch in Dunkelheit ohne Problem abschätzen, wie breit das sich nähernde Fahrzeug ist und ob sie gegebenenfalls etwas weiter rechts in ihrer Spur fahren sollten.
Das Begrenzungslicht an Auto und anderen Kraftfahrzeugen muss dabei immer leuchten, sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist. Und auch beim Aufblenden mit dem Fernlicht müssen die Begrenzungsleuchten stets mitleuchten.
Die Farbwahl der Begrenzungsleuchten an Pkw und Co. folgt den allgemeinen Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen in § 49a StVZO. Diese bestimmen, dass nach vorne nur weißes, zur Seite nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht abstrahlen darf. Ausnahmen bilden hier lediglich die Rückfahrscheinwerfer und die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker).
FAQ: § 51 StVZO (Begrenzungsleuchten)
- Wozu dienen Begrenzungsleuchten? Begrenzungsleuchten sollen im Dunkeln die Breite eines Fahrzeugs anzeigen, damit andere Fahrzeuge beim Vorbeifahren den notwendigen Abstand einhalten können.
- Welche Farbe dürfen die Begrenzungsleuchten haben? Gemäß der StVZO müssen die vorderen Begrenzungsleuchten weiß und die hinteren rot strahlen.
- Für welche Fahrzeuge sind Begrenzungsleuchten vorgeschrieben? Laut § 51 StVZO müssen sowohl Pkw, Krafträder mit Beiwagen, Lkw und Anhänger über Begrenzungsleuchten verfügen.
Motorradbeleuchtung: Was ist Pflicht?
Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Zudem erhöht die Beleuchtung am Motorrad die Sichtbarkeit, ohne dass dabei andere Kraftfahrer geblendet werden.
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen. Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind. Wird eine bestimmte Lichttechnik nicht im Gesetz genannt, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise auch für den LED-Tannenbaum zu Weihnachten.
Zusätzliche Aspekte der Motorradbeleuchtung
Neben der guten Sichtbarkeit der Motorräder auf den Straßen hat der TÜV Rheinland aktuell auch die Billiganbieter von Federbeinen im Visier: Die Organisation warnt vor ungeprüften Bauteilen zu Dumpingpreisen, wie sie vor allem im Internet oft angeboten werden. Sie sehen aus wie die Originale, können aber schneller brechen - mit katastrophalen Folgen.
„Bei zugelassenen Federbeinen mit Typprüfung muss beispielsweise der Stahl so beschaffen sein, dass er rund zwei Millionen Lastwechsel aushält“, betont Experte Gunnar Pflug. Anbieter von lebensgefährlichen Plagiaten hingegen sparen sich solche aufwändigen und kostenintensiven Prüfungen.
ECE-Prüfzeichen und EG-Prüfzeichen
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. „ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt. Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind.
Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen. Das gilt auch bei der Beleuchtung am Motorrad. Im Internet gibt es häufig Produkte aus Fernost, welche die europäischen Bestimmungen nicht erfüllen. Werden solche Bauteile montiert, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen, außerdem gibt es häufig Probleme mit der Versicherung, wenn es zu einem Unfall kam. Nur mittels Teile- bzw.
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