Betrunken E-Bike fahren: Welche Strafen drohen?

Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Aber auch mit dem Fahrrad darf man nicht betrunken fahren. Viele tauschen das Auto gegen den Drahtesel aus, daher ist es wichtig zu wissen, wo die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder liegen und ab wie viel Promille auf dem Fahrrad Strafen drohen.

Promillegrenzen auf dem Fahrrad und E-Bike

Wie beim Autofahren gelten auch auf dem Zweirad bestimmte Regeln beim Alkoholkonsum: Ab 1,6 Promille darf man auf keinen Fall mehr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. Für Fahrradfahrer gilt auch noch die relative Fahruntauglichkeit ab einer Promillegrenze von 0,3 Promille.

Die Promillegrenzen für E-Bikes und antriebslose Fahrräder sind unterschiedlich. Für Elektroräder und Pkws gelten gleiche Regeln. Für Pedelecs und Fahrräder gelten aber andere Grenzwerte.

E-Bikes und Pedelecs: Die Unterschiede

Meist wird von einem E-Bike gesprochen, wenn eigentlich ein Pedelec gemeint ist. Mit dem E-Bike kannst du wie mit einem Mofa fahren, auch wenn du nicht in die Pedale trittst. Beim Pedelec musst du treten, damit dich der Elektromotor unterstützt. Mit dem Pedelec erreichst du mit Hilfsmotor Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h. Die Räder gelten rechtlich als Fahrrad, das gilt auch für die Promillegrenze auf Pedelecs.

Für das Pedelec brauchst du zwingend weder Führerschein noch Helm, auf dem E-Bike besteht Helmpflicht. E-Bikes sind Kleinkraftfahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h. Ein E-Bike darfst du ab 16 Jahren mit mindestens der Fahrerlaubnis AM fahren. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.

Gut zu wissen: Mit dem Pedelec musst du gekennzeichnete Radwege benutzen. E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen fahren!

Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat. Bußgelder von mehreren Hundert Euro, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU sind die Folge. Die Regeln gelten auch für E-Scooter.

Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige.

Schon gewusst: Die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder innerhalb Europas sind unterschiedlich. In vielen Ländern gelten strengere Regeln als in Deutschland. Die Alkoholgrenze für Fahrräder liegt meist bei 0,5 Promille.

Strafen bei Überschreitung der Promillegrenze

Bei auffälliger Fahrweise, Gefährdung anderer oder einem Unfall darf die Polizei deinen Alkoholspiegel kontrollieren. Hast du die Promillegrenze überschritten, drohen dir hohe Strafen.

Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2025):

  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • beim ersten Mal: 3 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • beim zweiten Mal: 3 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • beim dritten Mal: 3 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Eine von der normalen Regelung abweichende Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit gibt es nicht.

Promillegrenze auf dem Fahrrad

Nach einem Abend mit ein paar Gläsern Wein oder mehreren Bieren verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Aber Achtung: Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig.

Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls.

Was droht ab 1,6 Promille?

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Da bei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt, soll eine Überprüfung durch die MPU stattfinden.

Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.

Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird.

Das Fahrrad betrunken schieben?

Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.

Fahrzeugtyp Promillegrenze Konsequenzen bei Überschreitung
Fahrrad und Pedelec (bis 25 km/h) 1,6 Promille Geldstrafe, Punkte in Flensburg, MPU, evtl. Fahrverbot
E-Bike und S-Pedelec (bis 45 km/h) 0,5 Promille Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot
E-Bike und S-Pedelec (bis 45 km/h) 1,1 Promille Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0