Alkohol am Steuer ist ein No-Go - das weiß eigentlich jeder. Doch wie sieht es aus, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad zu tief ins Glas geschaut hat? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen.
Promillegrenze für Motorradfahrer
Wie auch für Pkw-Fahrer liegt die Promillegrenze für Motorradfahrer in Deutschland bei 0,5. Das Überschreiten der 0,5-Promillegrenze stellt zunächst eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Ab 1,1 Promille handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat.
Die Regelung für Fahranfänger entspricht ebenfalls der für Pkw-Fahrer. Während der Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Es ist durchaus sinnvoll, nach einem Unterschied zwischen Motorradfahrern und Autofahrern zu fragen, denn manchmal unterscheidet auch das deutsche Recht. Trotzdem behandelt der Gesetzgeber in Deutschland Motorradfahrer und Autofahrer bei dem Verkehrsdelikt „Alkohol am Steuer“ gleich.
Sanktionen für betrunkene Motorradfahrer
Die Sanktionen sind die gleichen wie für Autofahrer. Sie können Sie mit unserem Bußgeldrechner oben ermitteln. Wer jenseits dieser Promillegrenze auf dem Motorrad erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen, kassiert Punkte in Flensburg und riskiert in der Regel auch seinen Führerschein.
Fahranfängern drohen ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre.
Der betrunkene Beifahrer
Grundsätzlich ist es erst einmal nicht strafbar, wenn der Beifahrer betrunken ist. Das gilt jedoch nur dann, wenn man sich als betrunkener Beifahrer nicht aktiv in die Autofahrt einmischt. Eine solche Einmischung könnte beispielsweise ein Griff ins Lenkrad sein. Wenn der Fahrer aufgrund dieser Aktion beispielsweise einen Unfall baut, könnte der Beifahrer dafür strafrechtlich belangt werden. Das ist aber tatsächlich sehr stark vom individuellen Einzelfall abhängig.
Generell verbietet kein Gesetz, dass ein Betrunkener als Beifahrer von Ihnen gefahren wird. Sie müssen nur sicherstellen, dass sich daraus nicht spontane Probleme ergeben können. So kann ein betrunkener Beifahrer auf die Rückbank gesetzt werden. So kann auch ein lebhafter Mitfahrer nicht so leicht mit dem Fahrer kollidieren. Doch sollten Sie auch bedenken, dass auch von der Rückbank aus massive Störungen stattfinden können.
Wichtig: Bei Alkohol am Steuer trägt der Beifahrer eventuell eine Mitschuld, auch wenn er nüchtern ist. Es kann sogar sein, dass ihm ein höheres Mitverschulden angelastet wird als dem betrunkenen Fahrer selbst.
Besonderheiten für Motorradfahrer
Für Motorradfahrer und ihre Beifahrer gelten im Prinzip die gleichen Spielregeln wie für Autofahrer. Das heißt: Beifahrer dürfen grundsätzlich alkoholisiert sein, wenn sie den Fahrer nicht behindern oder aktiv ins Fahren eingreifen. Eine Promillegrenze gibt es für Beifahrer nicht - nur dann, wenn es sich um begleitetes Fahren handelt und der Motorradfahrer dementsprechend erst 17 Jahre alt ist.
Begleitetes Fahren mit 17
Ist der Beifahrer betrunken, obwohl er als Begleitperson für den Führerschein ab 17 eingetragen ist und dadurch eine Mit-Verantwortung für das Fahren des Anfängers trägt, muss er mit harten Sanktionen rechnen. Für den Beifahrer gilt dann die übliche 0,5-Promille-Grenze, die auch für Autofahrer gilt.
Und nicht nur das: Ist der Beifahrer beim begleiteten Fahren betrunken, muss auch der Minderjährige in der Probezeit mit Strafen rechnen. Ein alkoholisierter Beifahrer wird in diesem Fall rechtlich so angesehen, als wäre der 17-Jährige gänzlich ohne Begleitung unterwegs gewesen - und das ist nicht erlaubt.
Wer als Begleitperson beim Führerschein mit 17 fungiert, muss sich wiederum auch als Beifahrer an die Alkoholgrenze von 0,5 halten. Ansonsten drohen die gleichen Sanktionen, die bei Alkohol am Steuer als Fahrer fällig geworden wären.
Beim Führerschein ab 17 mit einem betrunkenen Beifahrer unterwegs zu sein, hat die gleichen Auswirkungen, als wäre gar keine Begleitperson dabei gewesen. In dem Fall würden ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Haftung bei Unfällen
Wer mit einem alkoholisierten Fahrer im Auto sitzt und sich ein Unfall ereignet, haftet auch - sollte er von der Trunkenheit gewusst haben. Komplizierter wird es, wenn er zudem als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.
Es gehört zu den Sorgfaltspflichten des Beifahrers, sich zu erkundigen, ob der Fahrer fahrtüchtig ist. „Kann ein Beifahrer erkennen, dass der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, etwa durch Alkohol, sollte er nicht in dessen Fahrzeug einsteigen“, sagt Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV).
Tut er es nicht und kommt es zu einem Unfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, kann sich nach den Umständen sein Anspruch auf Personenschaden, beispielsweise das Schmerzensgeld, reduzieren. Sollte der Beifahrer gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sein, drohen zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen, denn die Halterhaftung bleibt bestehen. Das kann in der Kaskoversicherung bis hin zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Übrigens: Bei der Frage nach einer möglichen Mitfahrerhaftung spielt eine untergeordnete Rolle, ob die Mitfahrer ihrerseits betrunken waren. Das ist nicht verboten. „Entscheidend ist, inwieweit der Beifahrer erkennen kann, dass der Fahrer nicht fahrtüchtig ist“, so Verkehrsrechtsexperte Eilers. Gegebenenfalls könne in diesem Fall sogar ein höheres Mitverschulden bei einem nüchternen Mitfahrer gesehen werden.
Die Sorgfaltspflicht des Beifahrers
Ist der Fahrer betrunken, kann es zum Beispiel passieren, dass beim Beifahrer der Führerschein weg ist - denn es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Beifahrers, sich nach der Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu erkundigen. Bemerkt der Beifahrer Fahrauffälligkeiten erst während der Fahrt, sollte er versuchen, die Weiterfahrt zu stoppen.
„Kann ein Beifahrer erkennen, dass der Fahrer in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, etwa durch Alkohol, sollte er nicht in dessen Fahrzeug einsteigen“, sagt Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wenn der Mitfahrer Unsicherheiten im Fahrverhalten erst während der Fahrt bemerkt, sollte er eine Weiterfahrt unterbinden. Tut er es nicht und kommt es zu einem Unfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, kann sich nach den Umständen sein Anspruch auf Personenschaden, beispielsweise das Schmerzensgeld, reduzieren.
Zusammenfassung
Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte:
- Promillegrenze: 0,5 Promille für Motorradfahrer (wie PKW-Fahrer).
- Fahranfänger: Null-Promille-Grenze während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr.
- Betrunkener Beifahrer: Grundsätzlich nicht strafbar, solange er den Fahrer nicht behindert.
- Begleitetes Fahren: 0,5 Promille-Grenze für Begleitpersonen.
- Haftung: Beifahrer kann bei Unfällen mithaften, wenn er von der Trunkenheit des Fahrers wusste.
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