Triathlon mit Mountainbike: Regeln und Überlegungen

Als angehende/r Triathlet/in musst du einige Regeln beachten, die in der Sportordnung aufgeführt sind. Darin steht zum Beispiel, dass du beim Schwimmen keine Hilfsmittel (wie beispielsweise Flossen) benutzen darfst. Oder dass du beim Radfahren in den meisten Wettkämpfen einen Mindestabstand von zwölf Metern zum Vordermann halten musst (= Windschattenverbot). Außerdem benötigst du ein verkehrstüchtiges Rad sowie einen Helm, um teilnehmen zu dürfen.

Ein Freund möchte seinen ersten Triathlon bestreiten und hat sich dafür die OD beim Summertime-Triathlon ausgesucht. Da er sehr gut trainiert ist, sollte das auch kein Problem sein. Er hat bisher aber nur ein Mountainbike und möchte für seinen ersten Wettkampf nicht gleich ein RR oder TT kaufen. Es stellt sich die Frage, ob es grundsätzlich erlaubt ist mit einem MTB einen Triathlon zu bestreiten bzw. welcher Absatz die Nutzung eines MTB verbietet?

Allgemeine Regeln für Fahrräder im Triathlon

Grundsätzlich sind alle Disziplinen, somit auch das Radfahren, alleine und ohne die Annahme fremder Hilfe durchzuführen.

  • Die SpO regelt nicht die Art des Materials, aus dem ein Fahrrad bestehen muss. Somit sind auch Konstruktionen aus Holz zugelassen, sofern alle sonstigen Anforderungen an ein Fahrrad gem. SpO erfüllt sind.
  • Jedes Rad muss eine funktionsfähige Vorder- und Hinterradbremse haben. Dabei sind alle Arten von Bremsen erlaubt.
  • Die Sportordnung macht keine Vorgaben hinsichtlich der Schaltung.
  • Seitenständer sind grundsätzlich erlaubt, da die SpO keine Vorgaben hierzu vorsieht, solange diese ausreichend befestigt sind und eine Gefährdung von anderen Wettkampfteilnehmenden ausgeschlossen ist.

Spezifische Regeln und Ausnahmen

Es gibt spezifische Regeln, die je nach Art des Triathlons und den geltenden Windschattenbestimmungen variieren können.

Windschattenverbot

Bei Rennen mit Windschattenverbot kann gem. WT Bikelist aufgeführt und dann auch zugelassen. Außergewöhnliche Fahrräder, die nicht in o.a.

Windschattenfreigabe

Bei Rennen mit Windschattenfreigabe sind gem. SpO § 31.4 nur klassische Rennradlenker mit einer maximalen Breite von 50 cm erlaubt.

Cross-Triathlon/Duathlon

  • Bei Crosstriathlon/-duathlonveranstaltungen darf die minimale Reifenbreite gem. SpO nicht unterschritten werden.
  • Zusätzlich sind beim Crosstriathlon/-duathlon für alle Meisterschaften klassische Rennradlenker gem. SpO 70.1 verboten.

Wintertriathlon

Beim Wintertriathlon sind ausschließlich Mountainbikes gem. SpO zugelassen.

E-Bikes

Ist sichergestellt, z.B. durch Entnahme des Akku´s/ des E-Antriebes dass das Fahrrad nur durch Muskelkraft bewegt werden kann, ist die Verwendung eines ansonsten E-Bikes zulässig.

Liegeräder und Dreiräder

  • Liegeräder sind gem. SpO § 22.5 nicht zugelassen.
  • Dreiräder mit Antrieb über die Beine sind grundsätzlich verboten.
  • Dreiräder/Handbikes insgesamt werden in der SpO im Bereich Para-Triathlon behandelt. Gem. § 101.2 der SpO muss es sich bei Dreiräder um Handbikes in Liegeposition handeln. Diese sind somit erlaubt, sofern sie die Spezifikationen gem. SpO erfüllen.
  • Die Nutzung eines Tandems ohne die entsprechende Klassifizierung/körperliche Einschränkung gem. § 7.7 A. ist nicht gestattet.

Verkleidungen und Anbauten

Jegliche Formen von Verkleidungen, die zusätzlich an die Struktur des kompletten Fahrrads (inkl. Lenker, Sattelstütze usw.) angebracht werden und die geeignet sind die Aerodynamik zu beeinflussen sind, gem. § 23.2, verboten. Die Nutzung von Klebeband an allen Teilen des Fahrrads ist gem. § 23.2 verboten.

Laufräder

  • Laufräder müssen die Spezifikationen gem. § 23.15 SpO entsprechen.
  • Das Hinterrad darf grundsätzlich aus einer Scheibenkonstruktion bestehen.
  • Messerartige Speichen sind gem SpO 23.15 nicht zugelassen.
  • Gem. § 23.15 dürfen Vorderräder nicht aus Scheibenrädern bestehen.
  • Bei Rennen mit Windschattenfreigabe sind gem. SpO § 31.3 Scheibenräder verboten und gem. § 31.2 müssen beide Laufräder aus Speichenkonstruktionen bestehen.
  • Bei Crossveranstaltungen sind nur Speichenräder erlaubt, da gem. SpO 70.1 Scheibenräder nicht zulässig sind.

Lenker und Anbauten

  • Lenkeranbauten, Auflieger und Armauflagen sind gem. SpO § 23.9 nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Clip-Ons sind bei Rennen mit Windschattenverbot erlaubt. Dieses regelt § 23.17 der SpO.
  • Bei Rennen mit Windschattenfreigabe gem. SpO § 31.5 sind Lenkeraufsätze nicht erlaubt.
  • solange alle Enden/Rohrenden gem. SpO § 23.9 verschlossen sind.
  • Einschränkungen gem. SpO § 23.9 sind zu beachten.
  • Anteile des Armaufliegers dürfen über die festgelegte Maße gem. SpO § 23.9 nicht hinausragen.
  • Gem. § 23.9 dürfen die Arme nicht überdeckt werden.
  • Lenkeranbauten/- dürfen nicht über die Vorderkante des Vorderrades hinausragen.

Radflaschenhalter

Radflaschenhalter für klassische Radflaschen müssen die Voraussetzungen nach §22.1 erfüllen und entsprechend befestigt werden. Eine Befestigung an unterschiedlichen Stellen ist gemäß der Vorgaben nach § 23.2, § 23.3 und § 23.6 in Verbindung mit den u.a.

Ausnahmen:

  • Heck: Gem. § 23.6 dürfen Adapter und Radflaschenhalter etc. nicht in ihren Gesamtmaßen über einen imaginären Rahmenvon 30 x 30 cm hinausragen.
  • Oberrohr: Radflaschenhalter auf dem Oberrohr dürfen nicht breiter sein als das Oberrohr selbst und eine Höhe von 10 cm gemessenab der Oberkante des Oberrohres nicht überschreiten.
  • Lenker: Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage in Richtung des Sattels dürfen alle angebrachten Gegenstände nicht mehr als 25 cm hinausragen. Als Meßreferenz dient hierbei eine 0,75 Liter Radflasche bei Standardflaschenhaltern. Gleichzeitig darf ab der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage eine Höhe für alle angebrachten Gegenstände von 20cm nicht überschritten werden.

Radflaschen (klassisch/aerodynamisch) sind erlaubt, sofern sie aus unzerbrechlichem Material (§ 23.6) sind und eine Befestigung entsprechend § 22.1 gegeben ist. Vorgaben in Bezug auf das Volumen regelt der § 23.6.

Aero Trinksysteme die am Lenker bzw. dem Armauflieger verbaut werden sind zugelassen, sofern sie über eine geeignete Befestigung verfügen.

  • Insgesamt darf der befestigte Trinkbehälter dabei nicht breiter sein als der Abstand der Armauflieger (Außenmaß) und die Arme von oben nicht überdecken. Die Arme überdecken bedeutet, dass diese in der Länge von Ellenbogen bis zur Hand jeweils nicht mehr als die Hälfte überdeckt werden dürfen.
  • Scharfkantige Behälter/Befestigungen sind gem. SpO § 23.6 nicht erlaubt.
  • Des Weiteren müssen alle Teile gem. SpO § 23.6 sicher befestigt sein.

Aero Aufbewahrungsboxen oder Taschen die innerhalb des Fahrradrahmens verbaut werden oder angebracht sind, sind zugelassen, sofern sie über eine geeignete Befestigung verfügen.

  • Das anbringen mit Klebebändern oder -mitteln ist gem. SpO § 23.2 nicht erlaubt.
  • Scharfkantige Behälter/Befestigungen sind gem. SpO § 23.6 nicht erlaubt.
  • Des Weiteren müssen alle Teile gem. SpO § 23.6 sicher befestigt sein.

Im Rahmen integrierte Getränkesysteme dürfen insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten. Sie dürfen größer als 30 x 30 cm sein aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. Zusätzliche Anbauten (z.B. Radflaschen) gem. der Heckregelung sind nicht erlaubt.

Beleuchtung und Abstandsmessung

Beleuchtung am Fahrrad, die der StVO entspricht ist auch im Wettkampf zugelassen. Die SpO schließt die Nutzung nicht aus. Kombinierte Beleuchtung und Abstandswarner sind zugelassen. Dabei hat jegliche Art von Beleuchtung über eine geeignete Befestigung zu verfügen.

Radar-Abstandsmesser sind erlaubt, da die SpO keine Nutzungseinschränkung vorgibt solange eine Befestigung nach den Bestimmungen der SpO erfolgt. Dabei sind Systeme mit und ohne integrierte Beleuchtung zugelassen.

  • Die Form des Radargeräts und/oder die Form der Anbringung darf keine zusätzlichen aerodynamischen Effekte erzeugen.
  • Systeme mit integrierten Kameras sind nicht zugelassen bzw.

Race-Ranger

Die Nutzung des Systems Race-Ranger zur Windschattenkontrolle kann durch Veranstaltende eingesetzt werden. Dieses ist in der Ausschreibung anzukündigen und zu beschreiben. Der Race-Ranger fällt nicht unter die Regelung gem. SpO § 23.2.

Spiegel

Alle Arten von Spiegeln sind gem. SpO § 23.11 nicht zugelassen. Bei Para Wettkampfteilnehmenden mit Handbikes ist die Nutzung eines Spiegels gem. SpO § 101.11 erlaubt.

Schutzbleche und Spritzschutz

Die SpO begründet keine Nichtnutzung, somit sind Schutzbleche und Spritzschutz grundsätzlich zugelassen, wenn für eine ausreichende Befestigung gesorgt ist. Schutzbleche und Spritzschutz gelten nicht als Verkleidung gem. SpO § 23.2.

Helme

Helme sind zugelassen, solange sie gem. SpO § 24.1 den Anforderungen eines anerkannten Prüfinstitutes entsprechen.

  • Aerohelme die die o.a. Bestimmungen erfüllen, sind zugelassen.
  • Helme die die o.a. Bestimmungen zwar erfüllen, aber deren Kinnriemen sich gem. SpO § 24.1 selbstständig öffnen, sind nicht zugelassen.
  • Bei Teamwettkämpfen, insbesondere bei den Bundesligen und Ligen der LV ist gem. SpO § 24.1 ein Helm zu tragen, der den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.

Ein faltbarer Helm ist zugelassen, sofern er die Spezifikationen gem. SpO § 24.1 erfüllt.

Smarte Helme sind zugelassen, sofern Sie die Anforderungen gem. SpO § 24.1 erfüllen.

Smarte Helme sind nicht zugelassen, sofern sie Kommunikationsgeräte oder Möglichkeiten zur Kommunikation enthalten.

Offensichtliche Umbauten von Helmen z.B. aus medizinischen Gründen (Aussparungen, Löcher, Erweiterungen etc.) sind gem. SpO 24.1 nicht zugelassen, da sie nicht mehr den Anforderungen eines anerkannten Prüfinstitutes entsprechen können und auch ansonsten nicht mehr radsportspezifisch sind.

Jeder Helm der dem § 24.1 entspricht und somit einen Verschluss mit Sicherheitssystem aufweist ist zugelassen.

Im Zweifel entscheidet der/die EL über die Zulassung.

Weitere wichtige Regeln

Wettkampfteilnehmende haben allerdings gem. § 7.10 dafür sorge zu tragen das keine Gegenstände außerhalb der Wegwerfzonen entsorgt werden.

Tipps für das Radfahrtraining im Triathlon

Das Radfahren ist in seiner Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems dem Laufen sehr ähnlich. Darum haben Läuferinnen und Läufer gute Trainingsvoraussetzungen, wenn es um das Fahrradfahren im Triathlontraining geht. Die Herausforderung liegt eher in der Kraftanstrengung - vor allem für die Beine, aber auch für die Rumpf- und Rückenmuskulatur sowie den Nacken.

Wie lange fährt man Fahrrad beim Triathlon? Die Dauer des Radfahrens beim Triathlon hängt natürlich von der jeweiligen Streckenlänge und Durchschnittsgeschwindigkeit ab. Klassisch für Sprint-Triathlons sind 20 Kilometer, für die Olympische Distanz 40 Kilometer und für die halbe sowie volle Ironman-Distanz 90 bzw. 180 Kilometer auf dem Rad.

Was sollten Läufer beim Radfahren beachten? Ein normales Rennrad mit gemäßigter Sitzposition ist für Einsteigerinnen und Einsteiger besser geeignet als eine Triathlon-Spezialmaschine. Bei der Montage eines Triathlon-Aufsatzes achten Sie darauf, dass der Oberkörper nicht überstreckt wird und der Aufsatz in der Länge und Breite justierbar ist. Eine kompaktere Oberkörperhaltung ist für Anfänger bequemer: Zwischen Oberarm und Oberkörper sowie zwischen Unter- und Oberarm sollte nahezu ein rechter Winkel erreicht werden.

Was gehört noch zur Fahrrad-Ausrüstung beim Triathlon? Neben einem soliden Rennrad - sofern Sie kein spezielles Triathlonrad besitzen - und natürlich einem funktionstüchtigen Radhelm vervollständigen folgende Dinge Ihre Fahrrad-Ausrüstung. Sofern nicht ohnehin schon vorhanden, sollten Sie einen Flaschenhalter montieren. Je nach Distanz ist es sinnvoll, gleich mehrere anzubauen, um unabhängig von den Verpflegungsstationen zu sein und immer Ihr erprobtes Lieblingsgetränk trinken zu können. Eine Radbrille schützt auch vor Insekten oder anderen Dingen, die Sie während des Radfahrens nicht im Auge haben möchten. Daher ist eine Brille allemal zu empfehlen.

Worauf sollte man beim Training achten? Legen Sie auch beim Radfahren zu Beginn Wert auf die Technik. Rennradfahrer sprechen von einem runden Tritt: Versuchen Sie, über die gesamte Pedalumdrehung dynamisch Kraft aufs Pedal auszuüben, nicht nur beim Runterdrücken, sondern auch beim Zug der Pedale nach oben. Ein typischer Anfängerfehler ist das Treten mit zu hohem Krafteinsatz und niedriger Frequenz. Fahren Sie lieber einen oder zwei Gänge kleiner - also leichter - und treten Sie häufiger. Die Muskulatur bleibt so länger leistungsfähig - vor allem für das anschließende Laufen im Triathlon. Trainieren Sie zu Anfang ganz bewusst hohe Trittfrequenzen.

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