Bett und Bike Hotels in Deutschland: Die fahrradfreundliche Wahl

Die Zukunft des Tourismus rollt auf zwei Rädern: Kaum ein Urlaubssegment wächst so dynamisch wie der Radtourismus. Immer mehr Menschen nutzen im Urlaub das Fahrrad. Manche reisen von Ort zu Ort, andere erkunden ihre Urlaubsregion von einem festen Standort aus. Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat ganz bestimmte Wünsche und Vorstellungen an den Service der Unterkunft.

Radreisende können sich auf der Suche nach fahrradfreundlichen Übernachtungsbetrieben auf das Bett+Bike-Logo verlassen. Denn Bett+Bike hilft bei der Suche nach einem passenden Quartier. Über 5.900 Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Naturfreundehäusern und Campingplätzen haben sich besonders auf die Bedürfnisse von Rad fahrenden Gästen eingestellt.

Was sind Bett+Bike-Unterkünfte?

Seit 1995 zertifiziert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (kurz ADFC) fahrradfreundliche Gastbetriebe. Denn Radreisende können für Pensionen, Jugendherbergen und Hotels schnell zur Herausforderung werden: Es müssen Stellplätze für die Nacht zur Verfügung stehen, nasse Kleidung muss ordentlich getrocknet werden. Auch bei einer Reifenpanne muss den Gästen entsprechendes Reparaturwerkzeug zur Verfügung stehen. Bei Betrieben, die mit einer Bett+Bike-Plakette ausgezeichnet wurden, findet Ihr stets fahrradfahrerfreundliche Serviceleistungen vor.

Über 5.900 Unterkünfte sind in Deutschland und Europa als fahrradfreundliche Bett+Bike-Unterkünfte zertifiziert und setzen damit Qualitätsstandards für den Radtourismus. In allen ausgezeichneten Gastbetrieben können sich Radreisende darauf verlassen, einen fahrradfreundlichen Service vorzufinden.

Bett+Bike - ein starkes Netzwerk

Über 5.900 Beherbergungsbetriebe in Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Österreich und Italien heißen Radreisende mit ihren Angeboten willkommen. Erkennen lassen sie sich schon beim Betreten am Bett+Bike-Logo, der Qualitätsauszeichnung des ADFC für fahrradfreundliche Unterkünfte.

Je nach Beherbergungsart werden die Betriebe als Bett+Bike-Gastbetrieb (Privatvermietung bis Sternehotel), Bett+Bike-Camping, Bett+Bike-Ferienwohnung und Bett+Bike-Sport zertifiziert.

Qualitätskriterien für Bett+Bike-Betriebe

Der ADFC hat aus diesen Wünschen Qualitätskriterien für fahrradfreundliche Gastbetriebe entwickelt. Das Bett+Bike-Siegel steht für die Erfüllung dieser Kriterien.

In der folgenden Übersicht sind die qualitativen Mindestanforderungen an Bett+Bike-Gastbetriebe zusammengefasst. Radurlaub mit Komfort: An der Rezeption eines Bett+Bike-Campingplatzes erhalten Radreisende freundliche Unterstützung bei der Planung.

Mindestanforderungen an Bett+Bike-Gastbetriebe:

  • Sichere Abstellmöglichkeit: Abschließbarer Raum oder Garage für Fahrräder über Nacht.
  • Trockenraum: Möglichkeit zum Trocknen von Kleidung und Ausrüstung.
  • Reparaturset: Grundausstattung für kleinere Reparaturen am Fahrrad (Werkzeug, Flickzeug, Pumpe).
  • Informationen: Kartenmaterial und Informationen zu Radrouten in der Umgebung.
  • Verpflegung: Angebot von energiereichen Speisen und Getränken.

ADFC: Mehr als nur Bett+Bike

Was macht der ADFC? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

Vorteile einer ADFC-Mitgliedschaft

Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch dank Ihrer Mitgliedschaft - nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

ADFC vor Ort

Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.

Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren?

Tipps für sicheres Radfahren

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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