Promillegrenze beim Fahrradfahren in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Bike, um nachhaltig und umweltbewusst durch den Alltag zu fahren. Aber wie sieht es mit den Promillegrenzen beim Fahrradfahren aus? Ist es wirklich besser, nach einem Glas Bier aufs Fahrrad zu steigen als ins Auto? Mit wie viel Promille du aufs Fahrrad steigen darfst und wann dabei die Grenze erreicht ist, ist gesetzlich klar geregelt.

Wer auf einer Feier ein paar Gläser Wein oder Bier getrunken hat, sollte das Auto besser stehen lassen. Dann anstelle des Autos das Fahrrad zu benutzen, ist nach dem Alkoholkonsum nicht unbedingt die beste Idee. Dies kann nicht nur ebenso gefährlich werden wie mit dem Auto, sondern auch Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Denn, was viele nicht wissen: Auch für das Fahrradfahren gibt es Promillegrenzen.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage zur Festlegung der Promillegrenze und Strafe beim Fahrradfahren ist Paragraf 316 des Strafgesetzbuches (StGB). Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, bezieht sich die Bestrafung auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholkonsum und nicht nur in Bezug auf Kraftfahrzeuge.

Für Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Pkw, gilt Paragraf 24a „0,5 Promille-Grenze“ des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Demzufolge handelt derjenige ordnungswidrig, welcher mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut aufweist. Der Begriff Kraftfahrzeuge wiederum wird in Paragraf 1 StVG Abs. Da ein gewöhnliches Fahrrad jedoch mit Muskelkraft (§ 63a Abs. 1 StVZO) statt Maschinenkraft bewegt wird, gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug.

Promillegrenzen für Fahrräder und E-Bikes

Wer mit dem Pedelec unterwegs ist, kann davon ausgehen, dass das E-Bike rechtlich wie ein herkömmliches Fahrrad behandelt wird. Der Richtwert für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer sind hier 0,3 Promille. Wer diesen Wert überschreitet und sich im Straßenverkehr gleichzeitig auffällig verhält, muss mit einer Strafanzeige durch die Polizei rechnen.

Fahrradfahrer gelten bei der Überschreitung der gesetzlich festgelegten Promillegrenze von 0,3 Promille ebenfalls als relativ fahrunfähig. Wer mit einem Blutalkoholgehalt von bis zu 1,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, aber kein auffälliges Fahrverhalten zeigt, bleibt straffrei. Für alle Fahrer mit Führerschein in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot.

Für Fahranfänger in der Probezeit (die ersten zwei Jahre) sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt hinter dem Steuer zudem die 0,0 Promillegrenze. Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge.

Allerdings ist diese Alkoholgrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit nicht, sondern nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten.

Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille

Wer beim Fahren eines solchen E-Bikes auffällig wird und beispielsweise eine rote Ampel überfährt, darf sogar eine geringe Menge Alkohol im Blut haben, um straffrei zu bleiben. Hast du mehr als 0,3 ‰ im Blut, gilt das als relative Fahruntüchtigkeit. Wenn du einen Unfall baust oder andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdest und dabei mehr als 0,3 ‰ Alkohol im Blut hast, wird’s ernst.

Das kann schon dann der Fall sein, wenn Sie auf dem Fahrrad hin- und herschwanken, es dabei evtl. zu Gefährdungen anderer kommt oder sogar ein Unfall passiert. Wird ein Wert von mindestens 0,3 Promille festgestellt, könnte es zu einer Strafanzeige kommen.

Ab 0,3 ‰ und auffälligem Verhalten drohen kleinere Bußgelder.

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille

Wer aber als Radfahrer beim Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille von der Polizei erwischt wird, wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsnettogehalts und einem Fahrverbot von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.

Ab 1,6 ‰ giltst du auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Deine Reaktionsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und dein Gleichgewicht sind bei diesem Wert stark beeinträchtigt, auch wenn du dich vielleicht anders fühlst.

Man gilt dann laut Gesetz als absolut fahrunfähig. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig. Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad steht für absolute Fahruntauglichkeit und liegt bei 1,6 Promille.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie als Radler dieses Alkohollimit auf dem Fahrrad überschreiten und von der Polizei kontrolliert werden. Bei mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut wird üblicherweise eine Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Auch auf dem Fahrrad gilt: Ab 1,6 ‰ wird davon ausgegangen, dass du regelmäßig trinkst - und das bringt ernste Folgen mit sich.

S-Pedelecs: Sonderregelung

Wer nach dem Alkoholgenuss statt auf einem Fahrrad auf einem S-Pedelec unterwegs ist, muss darauf achten, dass die E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h, rechtlich nicht als normale Fahrräder gelten. Die Elektroräder fallen deswegen auch unter die gleiche gesetzliche Regelung wie Autos und Motorräder.

Sie werden als kleine Kraftfahrzeuge gewertet und sind deswegen versicherungspflichtig. Die Promillegrenze liegt für die Fahrer dieser Fahrzeuge bei 0,5 Promille. Wer von der Polizei kontrolliert wird und den Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet, muss mit strikten Konsequenzen rechnen. Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf der Straße erwischt wird, begeht sogar eine Straftat.

Fährst du jedoch mit einem E-Bike oder E-Scooter, gelten die Regeln wie für Autofahrer:innen. Ab 0,5 ‰ machst du dich einer Ordnungswidrigkeit schuldig - und das kostet dich mindestens 500 €.

Konsequenzen für S-Pedelec Fahrer

Die Konsequenzen sind hier noch weitaus gravierender. Dem Fahrer eines S-Pedelecs drohen in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 3000 Euro, drei Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug von bis zu einem halben Jahr.

Der Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von bis zu 500 Euro vor.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Meistens werden Sie auch zur Teilnahme an einer MPU aufgefordert, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgreich absolvieren müssen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen.

Wer diese medizinisch-psychologische Untersuchung, die im Volksmund auch Idiotentest genannt wird, nicht besteht, wird mit einem Fahrverbot belegt und muss seinen Führerschein abgeben. Das kann also bedeuten, dass man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wurde und damit seinen Pkw-Führerschein aufs Spiel setzt.

Wurde eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet und du reichst den Nachweis nicht rechtzeitig ein, kann dir die Behörde das Führen von Fahrzeugen komplett untersagen.

Auswirkungen auf den Führerschein

Werden Sie mit mehr als den genannten 1,6 Promille auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten und hält diese Sie für fahruntüchtig oder bauen Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss, kann der Führerschein, sofern Sie diesen dabeihaben, sofort vor Ort von der Polizei eingezogen werden.

Im Nachgang erfolgt bei Fahrten mit mehr als 1,6 Promille, egal ob der Führerschein unmittelbar eingezogen wurde oder nicht, eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete MPU. Darin müssen Sie Ihre grundsätzliche Fahreignung nachweisen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, muss damit gerechnet werden, dass die Kfz-Fahrerlaubnis entzogen wird.

Auch der Versuch, Widerspruch gegen die angeordnete MPU und den damit verbundenen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis einzulegen, bleibt in der Regel erfolglos, wie ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München zeigte. Die stark alkoholisierte Betroffene weigerte sich, die MPU durchzuführen und legte Einspruch ein. Da aber die Anordnung der MPU ab 1,6 Promille rechtmäßig ist, durfte auch die Kfz-Fahrerlaubnis eingezogen werden.

Auch wenn Sie noch nie einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besessen haben: Werden Sie als Radler verkehrsauffällig, können Sie genauso Punkte und Bußgeldbescheide kassieren wie mit einer Fahrerlaubnis. Selbst wenn du keinen Autoführerschein hast, kannst du Punkte in Flensburg kassieren - und damit wird es schwer, später überhaupt einen Führerschein zu machen.

Ab 1,6 ‰ kann dir sogar verboten werden, überhaupt noch am Straßenverkehr mit dem Fahrrad teilzunehmen - es sei denn, du kannst nachweisen, dass du dafür geeignet bist.

Alkoholabbau im Körper

Auch wenn bereits eine Nacht seit dem letzten Alkoholkonsum vergangen ist, sollten Sie immer berücksichtigen, dass noch Restalkohol im Blut sein könnte. Somit könnte das Fahrradfahren auch am nächsten Tag noch gefährlich und strafbar sein. Pro Stunde werden etwa 0,1 bis 0,15 Promille vom Körper abgebaut. Dies hängt jedoch ganz vom individuellen Trinkverhalten, dem Stoffwechsel und der körperlichen Statur ab.

Ein Promillemessgerät hast du wahrscheinlich nicht immer dabei - und ohne dieses lässt sich ein genauer Promillewert kaum ermitteln. Er hängt zudem stark von Faktoren wie Gewicht, der allgemeinen Verfassung und dem Gesundheitszustand ab. Hast du doch mehr als nur ein Bier oder Wein getrunken? Dann merk dir diese Faustregel: Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 ‰ ab. Allerdings steigt dein Promillewert in der ersten Stunde nach dem Trinken noch an.

Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr

Radfahrern und Autofahrern ist auch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer stets davon abzuraten, betrunken in ihr Auto oder auf ihr Fahrrad zu steigen. Wer mit Alkohol im Blut auf das Rad oder ins Auto steigt, überschreitet bereits eine Grenze. Radfahrer und Autofahrer sollten sich jederzeit bewusst darüber sein, dass nicht nur sie auf den Straßen fahren. Eine verantwortungslose Handlungsweise gefährdet auch immer andere Verkehrsteilnehmer.

Zusammenfassung der Promillegrenzen und Konsequenzen

Die Höhe der Strafen hängt von der Situation ab und davon, wie du dich verhältst.

Mit dem Pedelec gelten die gleichen Regeln wie beim Fahrrad.

Wer es aber trotzdem nicht lassen kann, mit dem Rad nach Hause zu fahren, hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, die in einem offiziellen Bußgeldkatalog festgelegt sind und somit flächendeckend gültig sind.

Tabelle: Promillegrenzen und Konsequenzen beim Fahrradfahren

Fahrzeug Promillegrenze Konsequenzen
Fahrrad/Pedelec Ab 0,3 Promille und auffälligem Verhalten Bußgelder, Strafanzeige
Fahrrad/Pedelec Ab 1,6 Promille Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe, MPU, Fahrverbot
E-Bike (bis 45 km/h) Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, Bußgeld
E-Bike (bis 45 km/h) Ab 1,1 Promille Straftat, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Geldstrafe

Wichtig: Die hier dargestellten Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden.

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