Fahrradblinker sollen vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Bisher waren sie nur für spezielle Modelle erlaubt, jetzt sollen sie flächendeckend zugelassen werden. In Zukunft plant das Verkehrsministerium, mehr Fahrradblinker zu genehmigen als bisher. Diese Information stammt aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, über die die “Rheinische Post” zuerst berichtete. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gab bekannt, dass die Neuregelung im Rahmen einer Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung geplant ist.
Aktuelle Situation und geplante Neuregelung
Derzeit dürfen Fahrradblinker bzw. -richtungsanzeiger nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau verwendet werden. Doch vor allem die steigende Anzahl an Pedelecs und dessen Beteiligung an Unfällen sei ein Grund, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Ministerium äußerte seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs.
Pedelecs sind Fahrräder, die mit Motorunterstützung bis zu 25 oder sogar 45 km/h schnell fahren können, abhängig von der Variante. Die mögliche Lösung besteht darin, optional zulässige “Fahrtrichtungsanzeiger” zu verwenden, wie die Blinker offiziell genannt werden.
Seit Frühsommer 2024 sind auch für alle Zweiräder Fahrtrichtungsanzeiger, also eine gelb leuchtende Blinkeranlage, erlaubt, um den anderen Verkehrsteilnehmern einen Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen und trotzdem die Hände permanent am Lenker zu lassen. Es dürfen vorne 2 Blinker (rechts und links) und hinten 2 Blinker (rechts und links) montiert werden.
Vorteile von Fahrradblinkern
Valentin Abel, Verkehrspolitiker der FDP, die auch das Ministerium leitet, betonte, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Fokus stehen sollte, um das Unfallrisiko an Gefahrenstellen zu verringern und so Leben zu schützen. Die Einführung von optionalen Fahrradblinkern könnte aus Sicht der Fraktion einen Beitrag zur Reduzierung von Konflikten mit dem motorisierten Verkehr leisten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) äußerte Zustimmung zu diesem Vorhaben.
Roland Huhn, ein Rechtsexperte des ADFC, erklärte gegenüber der “Rheinischen Post”, dass die Blinker besonders bei Dunkelheit besser erkennbar seien als das Handzeichen. Zudem blieben sie auch tagsüber während des gesamten Abbiegevorgangs wirksam, bei dem oft beide Hände zum Bremsen benötigt würden. Insbesondere beim Linksabbiegen komme es häufig zu schwerwiegenden Zusammenstößen, da Radfahrer übersehen würden.
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass ein Blinker vor allem im Dunkeln Vorteile habe, besonders wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen muss, um den Gegenverkehr abzuwarten.
Skeptische Stimmen
Auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, äußerte Skepsis. Seiner Meinung nach werden Blinker an normalen Straßenrädern die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Selbst wenn die bisherigen Verbote nicht mehr gelten sollten, seien übliche Straßenräder zu schmal, sodass die Richtungsanzeige kaum wahrgenommen werden könne. Gelbhaar betonte, dass für mehr Sicherheit sinnvollerweise gute Infrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten erforderlich seien. Insbesondere innerorts könne Tempo 30 dazu beitragen, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren.
Laut Straßenverkehrsordnung begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man das Abbiegen mit dem Rad nicht anzeigt.
Weitere Aspekte der Fahrradsicherheit
Viele Radler denken, dass die anderen Verkehrsteilnehmer einen schon irgendwie sehen. Das kann zu extrem gefährlichen, im Zweifel sogar tödlichen Unfällen führen. Gutes Sehen und Gesehen werden ist eine Art Lebensversicherung für Radfahrer!
- Es sind getrennte Licht-Systeme für vorne und hinten erlaubt und auch mit unterschiedlicher Spannung - zum Beispiel Dynamo vorne und Batterie hinten.
- Es sind Rücklichter mit Bremslichtfunktion erlaubt.
- Es gibt inzwischen schon Frontscheinwerfer mit 900 Lumen Lichtstrom, die eine Zulassung haben.
Eine Lichtausrüstung muss nicht mehr permanent am Rad vorhanden sein, aber nur solange es die Lichtverhältnisse zulassen. Sobald die Dämmerung einsetzt, oder schlechte Sicht durch Nebel oder Regen, muss ein Licht vorhanden und eingeschaltet sein. Es ist nur noch ein roter Reflektor hinten vorgeschrieben. Der darf im Rücklicht integriert sein, muss natürlich eine Z-Kennzeichnung haben.
Verbot von blinkenden Lichtern und Alternativen
Blinkende Lichter am Fahrrad, sowohl weiße wie rote, sind nicht erlaubt. Sie haben keine StVZO-Zulassung. Hintergrund ist die Tatsache, dass von anderen Verkehrsteilnehmern die Entfernung zu einem blinkenden Licht viel schwerer eingeschätzt werden kann. Am Körper des Radfahrers und am Helm dürfen aber zusätzlich Licht-Elemente angebracht sein, die blinken.
Alle Frontscheinwerfer oder auch Zusatzlampen am Helm müssen so eingestellt sein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Tipp: Wer gerade darüber nachdenkt sich ein neues Rad zu kaufen, der sollte darauf achten, dass ein vernünftiger Scheinwerfer mit mindestens 20 Lux oder mehr montiert ist. Gegebenenfalls den Händler bitten, den Scheinwerfer gleich bei der Auslieferung gegen Aufpreis auszutauschen. Der Aufpreis ist meist sehr gering.
Die richtige Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit
Solange Radfahrer im Verkehr der Gefahr ausgesetzt sind, übersehen zu werden, gilt es - auch für mich - bestmögliche Aufmerksamkeit zu erregen. Autofahrer können aus ihrer Windschutzscheiben-Sicht nicht unterscheiden, ob beispielsweise auf der Landstraße das rote Rücklicht da vorn zu einem zügig vorneweg fahrenden Motorrad gehört (= viel Zeit zum Reagieren/ geringe Tempo-Unterschiede). Ich meine: Blinkende Rückleuchten sind eindeutig einem Radfahrer zuzuordnen.
Deshalb mein Tipp an Sie: Schalten Sie an Ihrem fest montierten Rücklicht, falls es einen „alten“ Blinkmodus besitzt, auf Dauer-Licht um. Das vermeidet Diskussionen und Knöllchen. Legen Sie sich einen smarten Helm mit Rücklicht an der Rückseite zu (hoher Befestigungspunkt = weit sichtbar). Prima auch: Leuchtbänder (gibt‘s ebenfalls mit LEDs) halten nicht nur die Hosenbeine zusammen, sie sind durch das Auf und Ab der Beinbewegung auch höchst auffällig.
Gesetzliche Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung
Wer in Deutschland mit dem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss dieses unter anderem mit einem Vorder- und einem Rücklicht ausstatten. Diese müssen jedoch vom Gesetzgeber zugelassen sein. Ob dies der Fall ist, erkennt man an einer Wellenlinie, gefolgt von dem Großbuchstaben K und einer Nummer. Sämtliche Fahrradlichter, die Sie in unserem Online-Shop kaufen können, sind selbstverständlich gesetzeskonform.
Arten von Fahrradbeleuchtungen
Unterscheidet man die Fahrradbeleuchtungen anhand ihrer Energieversorgung, gibt es 3 Arten:
- Akku: Diese Fahrradleuchten sind kompakt und können mit wenigen Handgriffen am Fahrrad montiert oder demontiert werden. Sie sind wiederaufladbar, wodurch Müll vermieden wird.
- Batterie: Sie sind ebenso wie Akku-Lampen handlich und leicht zu montieren. Der einzige Unterschied ist, dass die Batterie schnell gewechselt werden kann und das Licht anschließend sofort wieder einsatzbereit ist. Jedoch ist diese Variante nicht umweltfreundlich.
- Dynamo: Um die Lampen zu betreiben, wandelt der fest montierte Dynamo die Bewegungsenergie des Fahrrads in elektrischen Strom um, somit wird keine zusätzliche Energiequelle benötigt. Das ist die umweltfreundlichste und, da die Bauteile fest montiert sind, auch eine diebstahlsichere Variante.
Leuchtmittel
Unterscheidet man nach Leuchtmitteln, gibt es 2 verschiedenen Ausführungen:
- LED: Eine Leuchtdiode kann sehr energiesparend betrieben werden und ist somit äußerst effizient. Zudem besitzt sie eine lange Lebensdauer, deshalb sind LED-Beleuchtungen inzwischen der Standard.
- Halogen: Vereinzelt findet man noch Fahrrad-Lichter mit einer Halogenbirne. Der Vorteil dieser Bauart ist, dass die Birne in der Regel einzeln gewechselt werden kann. Jedoch sind sie nicht so effizient und langlebig wie LED-Scheinwerfer.
Naben- und Seitendynamo
- Nabendynamo: Dieser Dynamotyp ist fest in der Nabe des Vorderrads verbaut. Im Vergleich zu Seitendynamos sind diese etwas schwerer, jedoch werden sie von schlechten Witterungsbedingungen nicht beeinflusst und erzeugen nahezu widerstandslos Energie.
- Seitendynamo: Ein Seiten-Dynamo kann auch als Felgendynamo bezeichnet werden. Wie sich von dem Namen bereits ableiten lässt, werden sie seitlich am Fahrrad montiert. Im Vergleich zu einem Nabendynamo sind sie sehr leicht, jedoch erhöht die zusätzliche Reibung auch den Widerstand und wenn der Reifen nass ist, wird die Energieausbeute verringert.
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen
Welche Sicherheitseinrichtungen sind für ein Fahrrad gesetzlich vorgeschrieben?
- Zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Eine Klingel
- Gesetzlich zugelassene weiße Beleuchtung in Fahrtrichtung
- Gesetzlich zugelassene rote Beleuchtung nach hinten
- Ein weißer Reflektor in Fahrtrichtung und ein roter nach hinten
- An beiden Pedalen jeweils ein oranger Reflektor in Fahrtrichtung und einer nach hinten
- Min. 2 orange Reflektoren pro Laufrad
IP-Schutzklassen
Mithilfe der IP-Kennzahlen lässt sich die Staub- und Wasserdichtigkeit von Taschen, Schutzhüllen, Kleidung, Gehäusen und vielen weiteren Gegenständen klassifizieren. Die folgende Tabelle zeigt die Definitionen zu den Kennzahlen:
| Kennzahl I | Definition | Kennzahl II | Definition |
|---|---|---|---|
| 1 | Schutz vor Fremdkörpern > 50 mm | 1 | Schutz vor senkrecht fallenden Tropfen |
| 2 | Schutz vor Fremdkörpern > 12,5 mm | 2 | Schutz vor leicht schräg fallenden Tropfen |
| 3 | Schutz vor Fremdkörpern > 2,5 mm | 3 | Schutz vor Regen und Sprühwasser |
| 4 | Schutz vor Fremdkörpern > 1 mm | 4 | Schutz vor Spritzwasser aus allen Richtungen |
| 4K | Schutz vor Spritzwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen | ||
| 5 / 5K | Schutz gegen vor Staub in schädlichen Mengen | 5 | Schutz vor Strahlwasser aus allen Richtungen |
| 6 / 6K | Komplette Staubdichtigkeit | 6 | Schutz vor Strahlwasser mit erhöhtem Druck aus allen Richtungen |
| 6K | 6K | Schutz vor Strahlwasser mit hohem Druck aus allen Richtungen | |
| 7 | Wasserdicht bis zu einer Tiefe von 1 m für bis zu 30 min. | ||
| 8 | Wasserdicht beim Untertauchen für unbestimmte Zeit | ||
| X | Keine Angabe zum Staubschutz (Bsp.: IPX6) | Zu 8 | Keine exakte Definition! |
Vorstellung verschiedener Fahrrad-Blinker
Blinklichter am Fahrrad gibt es in verschiedenen Variationen. Fest installiert, als auch mobil oder zum Beispiel in einem Fahrradhelm integriert. Wir stellen dir vier verschiedene Blinker-Systeme und sechs aktuelle Helme mit Blinkfunktion vor.
- Bumm Busch + Müller Turntec Blinker: Das Blinklicht "Turntec" von Busch und Müller kann man ganz einfach vom Lenker aus mit einem Multifunktionsschalter bedienen, ohne die Hände vom Lenker nehmen zu müssen. Das Blinklicht lässt sich problemlos über die meisten E-Bike-Akkus anschließen. Preis UVP: 349 Euro.
- Cycl WingLights Next Blinklicht: Eine gute Lösung als Blinker bieten die Cycl WingLights Next, die an der Stelle der Lenkerstopfen angebracht werden. Die Blinker sind theoretisch abnehmbar, jedoch durch eine Schraube gesichert. Preis UVP: 69,90 Euro.
- Velorian E-Bike Blinkerset: Eine Alternative, quasi als Nachrüst-Set ist das E-Bike-Blinkerset des Berliner Anbieters Velorian. Das Steuergerät, die sogenannte Blinker-Box, wird am Fahrradrahmen befestigt, der Strom wird aus dem Akku des E-Bikes gezogen. Preis UVP: 249 Euro.
- MonkeyHome Monkey Home Zwei-Lampen-Split Fahrrad-Rücklicht mit Blinker: Ein wenig universeller am Fahrrad einsetzbar ist das Monkey Home Zwei-Lampen-Split Fahrrad-Rücklicht mit Blinker. Universell deshalb, weil es sich entweder zusammengesteckt als Blinklicht und Rücklicht unter dem Sattel befestigen lässt oder geteilt links und rechts an den Sattelstreben angebracht werden kann. Preis UVP: 29,99 Euro.
- Livall Fahrradhelm Livall BH 51 Neo: Der Fahrradhelm als smartes Gadget. Der Livall BH 51 Neo vereint Lautsprecher, Mikrofon, Sturzsensor, vordere Positionsleuchten, einen Anti-Loss-Alarm, wenn das Smartphone verloren gehen sollte, so wie Brems-Rücklicht und Blinker. Preis UVP: 169,99 Euro.
- Cratoni Cratoni Smartride 1.2: Im neuen Cratoni Smartride 1.2 steckt im Grunde alles, was der technische Fortschritt für einen Hightech-Helm bieten kann. Neben der schützenden Helmschale verfügt der Smartride über einen Crashsensor, der im Falle des Falles einen Unfall erkennt und vorher programmierte Notfallkontakte alarmiert. Preis UVP: 419,95 Euro.
- Giro Giro Ethos Mips Shield: Giro hat mit dem Ethos Mips Shield einen beleuchteten Urban-Helm im Programm, der dank seiner rundum integrierten LEDs hohe Sichtbarkeit im Straßenverkehr gewährt. Preis UVP: 295 Euro.
- Livall Livall EVO21: Mit einer üppigen Beleuchtung ist der Livall EVO21 ausgestattet. Die beinahe durchgehende Rundumbeleuchtung des 350 g leichten Tec-Bikehelms erregt nicht nur am Frontbereich erhöhte Aufmerksamkeit, gerade seitlich und hinten hat der schick designte Helm eine Fülle an LEDs zu bieten. Preis UVP: 139,99 Euro.
- Lumos Lumos Ultra E-Bike Mips: Mit dem Ultra E-Bike Mips hat Lumos einen Radhelm im Portfolio, der nicht nur fürs Fahrrad oder E-Bike-Touren passt, er hat auch nach der niederländischen NTA-8776 Norm eine Eignung für S-Pedelecs. Preis UVP: 200 Euro.
- Unit 1 Unit1 Faro Mips: Mit einer großflächigen LED-Beleuchtung präsentiert sich der Unit1 Faro Mips: eine Lichtleiste an der Stirnseite und eine weitere Lichtzeile rückseitig. Preis UVP: Variiert je nach Zubehör.
Aktuelle Entwicklungen in der Fahrradbeleuchtung
Seit Einführung der LED-Technik gibt es stärkere und zuverlässigere Scheinwerfer und Rückleuchten als zu Zeiten der kleinen Glühbirnchen. LEDs sind heller, halten länger und benötigen wenig Energie. Im Zusammenspiel mit Nabendynamos bilden sie eine sehr zuverlässige Lichtanlage. Zugleich hat das mehrere Innovationen ermöglicht, die das Radfahren bei Dunkelheit angenehmer und sicherer machen.
Dynamos nicht mehr vorgeschrieben
Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten zugelassen. Sie müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden.
Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen - etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage zu nutzen, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird. Die Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.
Reflektoren sind Pflicht
Im Gegensatz zu Scheinwerfern müssen bestimmte Reflektoren immer am Rad sein: Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, wurde gestrichen.
An den Pedalen müssen nach vorne und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man fährt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.
Leuchten müssen zugelassen sein
Alle Beleuchtungselemente, ob Leuchten oder Reflektoren, müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Damit wird sichergestellt, dass sie bei korrekter Einstellung nicht zu stark den Gegenverkehr blenden, ein gleichmäßiges Lichtfeld aufweisen und andere Kriterien erfüllen, die die Sicherheit gewährleisten.
Ob eine Leuchte zugelassen ist, erkennt man am Prüfzeichen: Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft, noch am fahrrad montiert genutzt werden. Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro Bußgeld kosten.
Fernlicht, Blinker und Co.: Neuere Entwicklungen
Die zuverlässige Stromversorgung und sparsame LED-Technik hat zu zahlreichen Innovationen geführt. So gibt es mittlerweile Scheinwerfer mit Tagfahrlicht und Fernlicht. Rücklichter mit Bremslichtfunktion leuchten beim Bremsen heller auf. Auch Kurvenlicht gibt es schon: Lenkt man in eine Kurve, leuchtet der Scheinwerfer in die Kurve und nicht geradeaus wie bei herkömmlichen Scheinwerfern.
An allen Fahrrädern zugelassen sind mittlerweile auch Fahrtrichtungsanzeiger. Zunächst waren sie nur an mehrspurigen Fahrrädern und an solchen mit Aufbauten, die Handzeichen verdecken können, zugelassen. Man verspricht sich von den Blinkern mehr Sicherheit, da beide Hände beim Abbiegen am Lenker bleiben können.
Korrekte Einstellung ist wichtig
Die leistungsstarken LED-Scheinwerfer können stark blenden, wenn sie zu hoch eingestellt sind. Für entgegenkommende Radfahrer*innen kann das unangenehm und auch gefährlich sein.
Nach den alten Vorschriften soll der Lichtkegel des Scheinwerfers in zehn Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. So ist eine gute Ausleuchtung der Fahrbahn möglich, ohne den Gegenverkehr zu stark zu blenden.
Neuere und leistungsstärkere Scheinwerfer sind aber in der Lage, einen wesentlich größeren Bereich vor dem Fahrrad auszuleuchten, ohne Blendwirkung für entgegenkommende Radfahrende. Daher ist es wichtig, sich an die Anleitung der Hersteller für eine korrekte Einstellung zu halten. Eine Faustregel: Der Lichtkegel sollte an dem Punkt, der am weitesten vom Rad entfernt ist, eine klar erkennbare Hell-Dunkel-Grenze aufweisen.
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