Motorradspiegel: E-Nummer Pflicht und wichtige Bestimmungen

Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Doch es gibt einiges zu beachten. Egal ob Ihr Spiegel wegen eines Defekts oder aus optischen Gründen gewechselt werden soll: Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie vorbei. Hier erfahren Sie, was Sie über die E-Nummer-Pflicht und weitere wichtige Bestimmungen für Motorradspiegel wissen müssen.

Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel am Motorrad

Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, aber es gibt bei der Anbringung Spielraum. Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes.

  • Bis 1990 reicht ein Spiegel auf der linken Seite.
  • Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h und einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein.

Größe und E-Prüfzeichen

Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm². Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm² betragen. Bei einem runden Spiegel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.

Anbringung der Rückspiegel

Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können." Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.

Es gibt jedoch einiges zu beachten, wenn man Spiegel unterhalb des Lenkers anbringt. Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.

Was tun bei fehlendem E-Prüfzeichen?

Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen. Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern

Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • E-Prüfzeichen: Unbedingt erforderlich für die Zulassung
  • Mindestgröße: Spiegelfläche muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • Anzahl: Abhängig vom Erstzulassungsdatum (ein oder zwei Spiegel)
  • Anbringung: Spiegel müssen so angebracht sein, dass sie sich nicht bewegen und der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann

Tabelle: Anforderungen an Motorradspiegel

Merkmal Anforderung
E-Prüfzeichen Erforderlich
Mindestfläche 69 cm² (mit E-Prüfzeichen), 60 cm² (ohne E-Prüfzeichen, Erstzulassung nach 1990)
Anzahl 1 (vor 1990), 2 (ab 1990)
Abstand zur Fahrzeugmitte Mindestens 28 cm

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