Braucht man einen Führerschein für Moped?

Leichtkrafträder erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit, denn die entsprechende Fahrerlaubnis lässt sich bereits relativ früh erwerben. Mopeds leisten dadurch vor allem in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Hier erfahren Sie, welches Mindestalter es gibt, für welche Fahrzeuge er gilt und mehr.

Welcher Führerschein wird zum Mopedfahren benötigt?

Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren.

Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein? Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Haben Sie bereits einen Motorradführerschein? Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.

Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich.

Mindestalter und Gültigkeit

Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Das Mindestalter für den Roller- bzw. Moped-Führerschein wurde von 16 auf 15 herabgesetzt. Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren.

Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden. Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.

Voraussetzungen und Ausbildung

Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen.

Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.

Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15. Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden, davon zwölf zu allgemeinen Verkehrsthemen und zwei speziell für diese Fahrzeugklassen. Praktischer Unterricht ist Pflicht, eine Stundenzahl allerdings nicht vorgeschrieben.

Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet. Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen.

Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Die Theorieprüfung für diesen 50-ccm-Führerschein besteht aus 30 Fragen, die Praxisprüfung dauert eine halbe Stunde.

Kosten für den Moped-Führerschein

Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen.

Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen.

Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.

In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.

Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.

Kostenpunkt Ungefähre Kosten
Theoretische Prüfung ca.
Praktische Prüfung ca.
Fahrstunden ca.
Erste-Hilfe-Kurs ca.
Sehtest ca.
Passbild ca.

Versicherung und Zulassung

Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Wichtige Hinweise und Vorschriften

Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen. Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs. Als Halter müssen Sie für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen.

Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln. Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar.

So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Droht Personen die ein Moped fahren, ohne einen Helm anzulegen, eine Strafe? Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen.

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