Um ein Mopedauto fahren zu dürfen, braucht man in Deutschland einen AM-Führerschein (auch bekannt als Roller- oder Mopedführerschein). Seit 2013 gibt es in Deutschland den AM-Führerschein.
Was ist der AM-Führerschein?
Dieser ist notwendig für das Fahren von einfachen, zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Krafträdern wie Mopedautos, auch 45-km/h-Autos genannt, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, einem fahrfertigen Gewicht von maximal 425 kg und einer Nutzleistung bis zu 6 kW.
Mindestalter und Voraussetzungen
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt in Deutschland bei 15 Jahren. Die Prüfungsvorbereitung findet in einer Fahrschule statt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Führersteinstelle.
Neben dem ausgefüllten Antrag werden ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Passbild benötigt. Außerdem muss ein Nachweis über einen bestandenen Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt) und einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung für den AM-Führerschein in der Fahrschule umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es folgen separate theoretische und praktische Prüfungen bei einer offiziellen Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra.
Die theoretische Prüfung darf bereits 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Der theoretische Unterricht besteht aus 14 Doppelstunden à 90 Minuten.
Davon werden 12 Doppelstunden auf den Grundstoff verwendet, der für alle Führerscheinklassen gilt. In der theoretischen Prüfung müssen 30 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden.
Die praktische Ausbildung hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und den individuellen Fortschritten ab. Anders als beim klassischen B-Führerschein gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden und auch keine Sonderfahrten.
Die praktische Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein ausgestellt.
Vorbereitung auf die Prüfung
Auf die theoretische Prüfung kann man sich durch regelmäßiges Wiederholen des Unterrichtsmaterials und der Testfragen gut vorbereiten. Zur Prüfung sollte man sich erst anmelden, wenn man alle Fragen verlässlich beantworten kann.
Auch für die praktische Prüfung sollte man ausreichend üben und ein sicheres Gefühl beim Fahren haben, bevor man die Prüfung ablegt. Dazu gehört das Üben verschiedener Verkehrssituationen in ruhigen und belebten Straßen, die Beherrschung der Prüfungsaufgaben und die Anwendung der Verkehrsregeln, die Teil der theoretischen Ausbildung sind.
Auch technische Kenntnisse über das Fahrzeug sind wichtig.
Da es für die praktische Ausbildung keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, sollten Sie mit Ihrem Fahrlehrer über Ihre Fortschritte und über die Anzahl der notwendigen Fahrstunden sprechen. Wenn Sie noch unsicher sind, nehmen Sie lieber noch ein paar Fahrstunden mehr. Denn je geübter Sie sind, desto leichter fällt es Ihnen, während der Prüfung ruhig, konzentriert und aufmerksam zu bleiben.
Kosten für den AM-Führerschein
Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Ort und Fahrschule. Zu den Ausbildungskosten kommen Gebühren für Lehrmaterial und die Prüfungsanmeldung. Die Gesamtkosten liegen jedoch deutlich unter denen für einen Führerschein der Klasse B.
An Kosten für den AM-Führerschein sollte man ca. ca. ca. ohne Begrenzung, aber max. einplanen. Generell sollten Fahrschüler mit Kosten in Höhe zwischen 500 und 1200 Euro rechnen.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, die die Fahrschule erhebt, sowie den Kosten für die Theorie- und Praxisstunden. Lehrmittel kosten extra. Ebenfalls extra schlagen die Kosten zur Anmeldung für Theorie- und Praxisprüfung zu Buche, außerdem sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs Pflicht.
Zusammenfassend setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
| Kostenpunkt | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Theoretische Prüfung | ca. 50 - 100 € |
| Praktische Prüfung | ca. 80 - 150 € |
| Fahrstunden | ca. 30 - 60 € pro Stunde |
| Erste-Hilfe-Kurs | ca. 20 - 50 € |
| Sehtest | ca. 10 - 30 € |
| Passbild | ca. 5 - 15 € |
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins. Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Alternativen zum AM-Führerschein
Wer schon eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, darf Zweiräder mit einem Maximaltempo von 45 km/h ebenfalls fahren. In der Führerscheinklasse B, dem üblichen Pkw-Führerschein, ist dieser mitenthalten.
Mofa-Prüfbescheinigung
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er keinen Führerschein. Es muss aber eine so genannte "Mofa-Prüfbescheinigung" vorliegen. Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, sind, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt ebenfalls keine Mofa-Prüfbescheinigung.
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird von Fahrschulen durchgeführt. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung. Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der Prüfstelle (in Baden-Württemberg der TÜV, ADAC, ACE und die Landesverkehrswacht) vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.
Die Prüfbescheinigung für Mofas umfasst sechs Doppelstunden mit je 90 Minuten. Die Praxisausbildung dauert eine Doppelstunde, bei Gruppenunterricht mit mindestens drei Schülern das Doppelte. Inklusive Gebühren für die Theorieprüfung liegen die Kosten für den Mofa-Führerschein beziehungsweise die Mofa-Prüfbescheinigung bei ca. 200 Euro.
Wichtige Hinweise
Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.
Wichtig: Rollerfahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar.
Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Verkehrsregeln und Sicherheit
Ein Moped, das im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird, muss zwar keine Zulassung besitzen, eine Betriebserlaubnis (ABE) ist allerdings erforderlich. Des Weiteren ist eine Versicherung abzuschließen. Für diese gilt das Versicherungskennzeichen dann als Nachweis.
Ein Moped ohne Kennzeichen zu fahren, verstößt gegen die Versicherungspflicht und kann mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet werden. Geschwindigkeitsvorgaben und die Promillegrenzen gelten natürlich auch auf einem Moped.
Sind Sie dann auf dem Moped unterwegs, müssen Sie laut § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zudem einen Helm tragen.
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