Die Frage, ob für den Austausch eines Bremsflüssigkeitsbehälters am Motorrad eine ABE erforderlich ist, sorgt immer wieder für Verwirrung. Unterschiedliche Meinungen von TÜV-Prüfern, Polizisten und Händlern tragen zusätzlich zur Unsicherheit bei.
Rechtliche Grundlagen und Meinungen
Einige User sind der Meinung, dass man für Bremsflüssigkeitsbehälter sehr wohl eine ABE benötigt und dass es sogar einige Hersteller gibt, die ihre Behälter explizit mit ABE anbieten. Es gibt auch die Aussage eines TÜV-Prüfers, dass die Teile nicht TÜV-pflichtig sind, was aber nicht automatisch bedeutet, dass man die Teile ohne sonstige Unterlagen im Straßenverkehr verwenden darf.
Andere Stimmen besagen, dass der Behälter eintragungsfrei sein könnte, da es sich ja nur um einen Ausgleichsbehälter handelt. Die einzige Vorschrift die es bei Ausgleichsbehältern gibt ist, dass sie ein Sichtfenster haben müssen, jedenfalls wenn man die Dinger auch auf der Straße spazieren fahren möchte. Es wird auch argumentiert, dass, solange der Behälter dicht ist, ein ausreichendes Bremsflüssigkeitsvolumen hat und eine Belüftung zum Druckausgleich vorhanden ist, keine Eintragung erforderlich ist.
Wichtig: Eingriffe in die Bremsanlage bringen grundsätzlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zum Erlöschen. Vor einer Neuerteilung ist eine Begutachtung nach §19.2/21 StVZO durch einen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich. Es ist sinnvoll, zu prüfen, ob Prüfunterlagen (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis etc.) zu dem Teil existieren.
Praktische Erfahrungen und Empfehlungen
Einige Motorradfahrer berichten von Verkehrskontrollen, bei denen die Bremsflüssigkeitsbehälter beanstandet wurden, während andere keine Probleme hatten. Es wird empfohlen, sich vor dem Kauf und der Montage von Zubehörteilen gründlich zu informieren und gegebenenfalls beim TÜV oder beim Hersteller nachzufragen.
Es gibt auch die Empfehlung, bei einer Kontrolle die Ruhe zu bewahren und den Polizisten auf eventuell vorhandene ABEs oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen hinzuweisen. Im Zweifelsfall sollte man sich nicht scheuen, den Polizisten nach der Rechtsgrundlage für seine Beanstandung zu fragen.
Achtung: Wenn es zu einem Unfall kommt und ein Problem mit der Bremse festgestellt wird, kann es problematisch werden, wenn der Bremsflüssigkeitsbehälter nicht den Vorschriften entspricht.
Bremsflüssigkeitsbehälter und Griffe
Neben den Bremsflüssigkeitsbehältern werden auch oft die Griffe am Motorrad ausgetauscht. Griffe brauchen in der Regel keine ABE, da sie keine sicherheitsrelevanten Bauteile sind. Solange man sich daran festhalten kann und keine spitzkantigen Dinge daran montiert sind, wird einem auch keiner eine Schlinge daraus drehen können.
Bei Griffen sehe ich persönlich auch kein Problem, wogegen ein Behälter meiner Meinung nach schon -irgendwie- geprüft sein sollte. Das Material könnte man bei Großserienteilen beispielsweise einer Untersuchung unterziehen. Für ne Einzelabnahme KANN auch ein Materialgutachten erforderlich sein... So wars bei meinen Ochsenaugen zumindest... Also schon mal besorgen (vom Hersteller)
Tabelle: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Information |
|---|---|
| ABE für Bremsflüssigkeitsbehälter | Strittig, tendenziell erforderlich |
| ABE für Griffe | In der Regel nicht erforderlich |
| Sichtfenster am Bremsflüssigkeitsbehälter | Erforderlich |
| Eintragungspflicht | Kann erforderlich sein, je nach Prüfer und Bundesland |
| Herstellerangaben beachten | Wichtig, um im Zweifelsfall argumentieren zu können |
Erfahrungsbericht
Ein persönlicher Erfahrungsbericht schildert einen Fall, in dem es aufgrund von Wasser in der Bremsflüssigkeit zu einem totalen Versagen der vorderen Bremsen kam. Dies zeigt, wie wichtig die ordnungsgemäße Funktion der Bremsanlage ist und dass man bei Problemen lieber einmal zu viel als zu wenig kontrollieren sollte.
Ich war mal mit einem Freund mit unseren Ducs auf Tour. Wir wurden von der Rennleitung angehalten. Der Polizist wandert um die 1000er Monster von meinem Kumpel und bleibt beim offenen Kupplungsdeckel stehen und verlangt nach einem Gutachten. Mein Kumpel: ??? Der Polizist: Das ist doch sicherlich nicht erlaubt. Mein Kumpel: ??? Der Polizist: Na das ist doch gefährlich. Stellen Sie sich vor Sie stehen an einer roten Ampel mit Fußgängerüberweg. Eine Mutter passiert mit ihrem Kind die Straße. Das Kind reißt sich los und rennt zu Ihrer Ducati und steckt den Finger in den Kupplungsdeckel." Ich musste mir ganz schön auf die Lippen beißen, um nicht loszulachen und fragte ihn ob das wirklich sein Ernst sei. Das Kind könne sich ja schließlich auch am Krümmer der Monster verbrennen. Somit hat die Mutter klar ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das sah er dann ein.
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