E-Bike Verleih am Chiemsee: Informationen und Tipps

Der Chiemsee bietet sich optimal für eine Fahrradtour an. Wenn man einmal das Bayerische Meer umrunden möchte, dann muss man 55 Kilometer zurücklegen. Am Chiemsee gibt es genügend Fahrradverleihe, bei denen ihr ein Rad ausleihen könnt. Ihr benötigt dazu noch das passende Rad? Kein Problem!

Da wir die einzigen am Chiemsee sind, die vier Verleihstationen haben (Prien am Westufer, Seebruck am Nordufer, Chieming am Ostufer und Bernau / Felden am Südufer), könnt Ihr Eure Radl auf beiden Seiten des Sees holen und/oder wieder abgeben. So könnt Ihr gemütlich den halben See umradln und dann mit dem Schiff (ohne Radl) wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren. Bitte die Schifffahrtszeiten beachten!

Mit unseren E-Bikes schaffst du spielend auch lange Touren, ohne aus dem Sattel zu kippen. Wenn schon strampeln, dann aber bitte mit Style - das Townie ist ein echter Hingucker, da kommt ein Hauch von Easy-Rider-Feeling auf! Wir haben für jedes Alter das passende Bike auf Lager. So macht das Biken auch den Kleinsten Spaß!

Mit unserem großen Radl-Fuhrpark könnt ihr auch in größeren Gruppen durchstarten. Für Klassenfahrten stellen wir unsere Fahrräder bei rechtzeitiger Buchung gerne über mehrere Tage zu günstigen Preisen zur Verfügung. Es gibt keine Trailer und Anhänger für Kinder und Hunde.

Wähle jetzt eins unserer top modernen E-Bikes, reserviere es für Deine Fahrradtour und genieße Deinen Tag rund um den Chiemsee. Wir haben zwischen 10 - 15 E-Bikes zur Vermietung auf Lager. Bei uns hast du die Auswahl: E-Trekking, E-City oder E-MTB. Das Angebot wechselt.

Egal, ob Sie ein Citybike für den Alltag, ein E-Bike für längere Strecken oder ein robustes Mountainbike in konventioneller oder motorbetriebener Variante suchen - wir haben garantiert das passende Rad für Sie! Profitiere Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Mitarbeitern individuell beraten.

Der Chiemsee als ideales Ziel für Radfahrer

Der Chiemsee mit seiner idyllischen Umgebung und dem gut ausgebauten Radwegenetz bietet ideale Voraussetzungen für Radtouren aller Art. Die Region rund um den Chiemsee ist ein Eldorado für Radfahrer. Ein gut ausgebautes Netz an Radwegen führt entlang des Seeufers und durch die angrenzenden Orte und Dörfer. Ob gemütliche Familienausflüge, anspruchsvolle Mountainbiketouren oder rasante Rennradtouren - hier findet jeder die passende Strecke.

Beliebte Radtouren am Chiemsee

Hier sind einige der beliebtesten Radtouren rund um den Chiemsee:

  • Chiemsee-Radweg: Der Klassiker unter den Radtouren am Chiemsee führt auf flachem Terrain einmal rund um den See. Die Strecke ist ca. 78 km lang und eignet sich perfekt für Familien und Genussradler.
  • Radtour KultTour: Die "KulT-Tour" verläuft ausschließlich auf asphaltierten Wegen und weist nur geringe Höhenunterschiede auf. Auf den 49 km eröffnet sich eine beeindruckende Aussicht auf den Chiemsee, die Alpen sowie auf Wiesen und Wälder.
  • Die schönsten Chiemseeblicke: Die 20 km lange Tour bietet an mehreren Punkten fantastische Ausblicke auf den Chiemsee. Über Kraimoos erreicht Ihr den Wasserturm in Bergham und danach den Seiserhof mit Einkehrmöglichkeit. Zum Abschluss fahrt Ihr bergab nach Hittenkirchen, wo Ihr vom Kriegerdenkmal einen atemberaubenden Blick auf den Chiemsee und die Alpen habt.
  • Chiemsee-Light Tour: Kombination aus Radtour und Schiffsausflug! Start in Prien am Chiemsee, entlang des Nordufers nach Chieming und über die Chiemsee-Inseln zurück zum Ausgangspunkt. Die 32 km lange, nahezu steigungsfreie Tour führt über Gstadt und Seebruck und ist für alle Altersgruppen geeignet. Pausen sind fast ein Muss, um die Schönheit der Strecke voll auszukosten. Das Nordufer bietet herrliche Ausblicke auf den Chiemsee und die Berge, sowie zahlreiche Einkehrmöglichkeiten und Badeplätze.

Informationen zu den Inseln im Chiemsee

Zu den besonderen Highlights des Chiemsees zählen seine drei Inseln: die Herreninsel, die Fraueninsel und die Schalchinsel. Die Herreninsel beherbergt das prunkvolle Neue Schloss Herrenchiemsee, erbaut von König Ludwig II., und lädt mit weitläufigen Parkanlagen zum Flanieren ein. Auf der Fraueninsel hingegen herrscht eine ruhige Klosteratmosphäre, geprägt von der Benediktinerinnenabtei Frauenwörth.

Leihbedingungen für E-Bikes und Fahrräder der Firma Südbike e.K.

Je nachdem was ihr vorhabt, gibt es verschiedene Fahrradtypen wie beispielsweise Mountainbikes, Trekkingräder oder E-Bikes. Je nach Geschlecht kann man dann auch zwischen Damen - und Herrenrädern auswählen. Da manche vielleicht auch einen Familienausflug planen, ist für Kinder natürlich auch etwas geboten. Entweder ihr mietet euch dann einen Fahrradanhänger oder ein Kinderrad. Ob Damen-, Herren- oder Kinderrad, Mountainbike, E-Bike oder Townie - es gibt für jeden das passende Radl.

Die zu mietenden E-Bikes haben eine Geschwindigkeit von max. 25km/h und sind damit zulassungsfrei. Für das Führen ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Radwege dürfen entsprechend der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch innerorts benutzt werden und es besteht keine Helmpflicht. Zu deinem eigenen Schutz empfiehlt sich jedoch das Tragen eines Helms. Außer der Mountainbikes und der E-Mountainbikes sind alle anderen mit einer zulässigen Beleuchtung entsprechend der StVO ausgerüstet.

Bei Übergabe an den Entleiher befinden sich die Fahrräder in fahrbereitem und verkehrssicherem Zustand. Die Fahrräder und E-Bikes dürfen nur im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs als Fortbewegungsmittel benutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln sowie vor übermäßiger Verschmutzung, Beschädigung, Verlust und Zerstörung zu schützen.

Die Fahrräder und E-Bikes sind gegen Sachbeschädigung und Diebstahl nicht versichert. Sofern die E-Bikes nicht selbst bewegt, sondern transportiert werden sollen, hat dies mit einem dafür vorgesehenen Fahrzeug bzw. geeigneten Fahrradträger zu erfolgen. Eine Mitnahme der Fahrräder und E-Bikes ins Ausland ist ausdrücklich nur nach vorheriger Absprache möglich.

Im Entleihvertrag wird ein verbindlicher Termin zur Rückgabe der Fahrräder und E-Bikes vereinbart. Bei unentschuldigter Überschreitung des Rückgabetages wird der Folgetag in Rechnung gestellt.

Eine kommerzielle Nutzung durch den Entleiher sowie auch eine Überlassung der Fahrräder an Dritte - nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführte Personen/Nutzer - ist untersagt.

Verhaltensregeln und Haftung

Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemässen Gebrauch benutzen.

Sollte das Mietrad sehr verschmutzt sein, wird dem Vermieter eine Reinigungspauschale von 5,-EUR zu berechnet. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemässe Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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