Kleinkrafträder sind eine ideale Lösung für kurze Strecken und bieten den Vorteil, dass sie weniger Parkraum benötigen. Sie sind sowohl als zwei- als auch als dreirädrige Varianten verfügbar. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern mit Verbrennungsmotoren darf der Hubraum maximal 50 cm³ betragen, während bei Elektromotoren die Nenndauerleistung maximal 4 kW beträgt.
Dreirädrige Kleinkrafträder dürfen bei Benzinern ebenfalls einen Hubraum von maximal 50 cm³ haben. Für andere Verbrennungsmotoren ist die Motorgröße gesetzlich nicht ausdrücklich festgelegt, jedoch darf die Nutzleistung maximal 4 kW betragen. Unter die Bezeichnung Kleinkraftrad fällt z.B. Für Kleinkrafträder benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Übrigens: Die Klasse AM ist automatisch Bestandteil der Klasse B.
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei. Ein Gang zur Zulassungsbehörde ist daher nicht notwendig. Trotzdem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Legt man die Betriebserlaubnis bei der Versicherung vor, erhält man direkt ein Versicherungskennzeichen. Wichtig: Dieses gilt vom 1. März bis zum Ablauf des Monats Februar im folgenden Jahr. Wenn Sie ab März im Folgejahr weiterfahren möchten, benötigen Sie wieder ein neues Versicherungskennzeichen.
Wenn Sie mit Kleinkrafträdern unterwegs sind, müssen Sie stets einen geeigneten Helm tragen. Für Kleinkrafträder gelten dieselben Vorschriften wie für Pkw und Motorräder. Das heißt, mit Kleinkrafträdern darf weder auf Gehwegen noch auf Radwegen gefahren werden. Wichtig: Auch wenn das oft zu sehen ist und in vielen Fällen von den Behörden geduldet wird, ist das Parken auf Gehwegen nicht erlaubt und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar.
Bei Kleinkrafträdern gelten dieselben Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Geahndet wird diese mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille macht man sich strafbar. In diesem Fall verhängt das Gericht eine Geldstrafe, deren Höhe sich am Einkommen orientiert.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Damit Fahrzeuge auf den Straßen in Deutschland fahren dürfen, müssen sie und die an ihnen verbauten Teile zugelassen sein. So schreibt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in § 19 vor.
Was ist unter einer Betriebserlaubnis zu verstehen?
Die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) stellt eine Erlaubnis dar, Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen betreiben zu dürfen. Welche Fahrzeuge eine solche benötigen, ist in der StVO und in der StVZO bestimmt.
Wie kann ich eine Betriebserlaubnis beantragen?
Um eine Betriebserlaubnis zu beantragen, können Sie sich an den Fahrzeughersteller oder das KBA wenden. Sie können die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Wollen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) stellen, hilft das KBA weiter. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite für die Beantragung ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen.
Wann muss die Betriebserlaubnis neu beantragt werden?
Wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden und dadurch die alte Betriebserlaubnis erlischt, muss eine neue beantragt werden. Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann.
Wie viel kostet es, eine Betriebserlaubnis zu beantragen?
Das KBA erhebt für die Beantragung einer Betriebserlaubnis eine Gebühr von 26,43 Euro pro Fahrzeug. Es kommen außerdem Portokosten und Nachnahmeentgelte hinzu. Egal ob Sie für eine Simson eine ABE beantragen oder für ein anderes der genannten Fahrzeuge: Das KBA verlangt für seine Dienstleistung einen Betrag von jeweils 26,43 Euro pro Fahrzeug. Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro.
Betriebserlaubnis für DDR-Fahrzeuge
Die Betriebserlaubnis ist, gerade wenn Sie alte Kleinkrafträder kaufen, nicht zwingend mehr vorhanden, handelt es sich doch zum Teil noch um in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hergestellte Modelle. In diesem Fall müssen Sie erneut für Simson und Co. Die ABE erhalten Hersteller von Serienfahrzeugen, wenn an ihnen alles vorschriftsmäßig ist.
Sie besitzen für Ihr ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugs keinen Nachweis für eine Betriebserlaubnis mehr? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises:
- Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um Kleinkraftrad, wie Mokick oder Moped
- Fahrrad mit Hilfsmotorein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder um einen motorisierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist
- zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
- oben aufgeführte Fahrzeuge, dessen Rahmen und Typenschild sich im Originalzustand befinden und aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) stammen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Aufstellung des Nachweises über die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) können Sie online oder per Post beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
- Antrag online: Besuchen Sie KBA-Online und wählen Sie "Nachweis der ABE" aus. Für die Antragsstellung ist ein BundID-Konto notwendig. Füllen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß aus. Fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Bilder bei. Bei der Online-Antragsstellung erfolgt die Zahlung der Gebühr gegen Vorkasse. Die Zahlung ist möglich per Kreditkarte oder giropay. Das KBA nimmt, soweit erforderlich, Kontakt zu Ihnen auf, um weitere Fragen zu Ihrem Antrag zu klären. Genehmigt die KBA Ihren Antrag, schickt Ihnen das KBA den Nachweis postalisch zu. Lehnt die KBA Ihren Antrag ab, werden Sie auch darüber postalisch informiert.
- Antrag per Post: Besuchen Sie die Seite des Kraftfahrt-Bundesamts und laden Sie den entsprechenden Antrag herunter. Füllen Sie das Antragsformular handschriftlich oder digital wahrheitsgemäß aus. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie dieses handschriftlich. Fügen Sie Ihrem Schreiben die erforderlichen Bilder bei. Das KBA nimmt gegebenenfalls Kontakt zu Ihnen auf, um weitere Fragen zu Ihrem Antrag zu klären. Genehmigt die KBA Ihren Antrag, schickt Ihnen das KBA den Nachweis postalisch zu. Die Bezahlung erfolgt mit der Zusendung des Nachweises per Nachnahme. Lehnt die KBA Ihren Antrag ab, werden Sie auch darüber postalisch informiert.
Kosten
- für Online-Anträge: Gebühr 26,61 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
- für Anträge per Post. Bezahlung erfolgt via Nachnahme.: Gebühr 30,18 EUR
Was tun bei Verlust der Betriebserlaubnis?
Achtung: Wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie die Mofa-Papiere nicht neu beantragen. Ging die alte Betriebserlaubnis verloren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor Sie eine neue ABE beantragen können. Zudem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Damit können Sie nachweisen, dass das entsprechende Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Was ist bei baulichen Veränderungen zu beachten?
Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Entsprechen die Angaben zur technischen Beschaffenheit nicht denen, auf die sich die Erteilung der ABE bezog, sind diese nur erlaubt, wenn ein gültiger Nachtrag im Dokument existiert oder aber beim KBA nachgefragt wurde, ob die angepeilten Modifikationen einer Erlaubnis bedürfen oder nicht.
Bußgelder und Sanktionen
Drohen Sanktionen, wenn keine ABE vorhanden ist? Ja, liegt keine Betriebserlaubnis vor, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Entsteht dadurch eine Gefährdung, sind es 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Laut § 69 StVZO handelt es sich beim Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird. Fahren Sie jedoch einen PKW, der nicht über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt, im öffentlichen Straßenverkehr, dann werden 135 Euro fällig.
Gültigkeit und Überprüfung
Das KBA stellt die ABE nur für eine bestimmte Zeit aus. Ist diese Frist abgelaufen, verliert sie ihre Gültigkeit. Einmal ausgestellt, sollten sich Hersteller von Fahrzeugen jedoch nicht in Sicherheit wähnen, sieht die StVZO doch, dass die Erlaubnis vom KBA und alle damit einhergehenden Verpflichtungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf ihre Einhaltung überprüft werden dürfen.
Verwandte Beiträge:
- Piaggio Ciao Moped Betriebserlaubnis: So sichern Sie sich die offizielle Zulassung!
- Piaggio Ciao: Alle Technischen Daten & Faszinierende Modellgeschichte Entdeckt!
- Bella Ciao Fahrrad: Stil und Widerstand vereint – Entdecke die italienische Eleganz auf zwei Rädern!
- Entdecke die besten KTM Fahrräder & E-Bikes: Top Modelle, innovative Technologien & beeindruckende Erfolgsgeschichte!
- Laufräder für Erwachsene: Sportliche Modelle & Trainingseffekt
Kommentar schreiben