Die Suche nach der passenden Bereifung für Ihr Motorrad kann eine Herausforderung sein. Hier finden Sie die passende Bereifung für Ihr Motorrad.
Die Link-Liste hier beinhaltet die gängigsten Motorrad-Hersteller, klicken Sie ganz einfach auf Ihre Motorrad-Marke und finden Sie auf der nächsten Seite Ihre Maschine:
- Passende Bereifung für Aprilia Motorräder
- Passende Bereifung für Benelli Motorräder
- Passende Bereifung für Buell Motorräder
- Passende Bereifung für BMW Motorräder
- Passende Bereifung für Cagiva Motorräder
- Passende Bereifung für Ducati Motorräder
- Passende Bereifung für Harley-Davidson Motorräder
- Passende Bereifung für Honda Motorräder
- Passende Bereifung für Kawasaki Motorräder
- Passende Bereifung für KTM Motorräder
- Passende Bereifung für Moto-Guzzi Motorräder
- Passende Bereifung für Suzuki Motorräder
- Passende Bereifung für Triumph Motorräder
- Passende Bereifung für Vespa Motorräder
- Passende Bereifung für Yamaha Motorräder
Erstausrüstungsreifen: Optimale Abstimmung auf Ihr Fahrzeug
Erstausrüstungsreifen ("OE" = Original Equipment) sind nach besonderen Spezifikationen, also den Vorgaben von Motorradherstellern, gebaut und immer optimal auf Ihr Bike abgestimmt. Fahrzeugbauer sowie deren motorisierte Zweiräder haben alle ihre besonderen, teilweise einzigartigen Eigenschaften.
Um diese perfekt mit der Fahrbahn zu verknüpfen, werden präzise Anforderungen für die optimale Bereifung formuliert und festgelegt. Die Reifenindustrie entwickelt die Reifen daraufhin gezielt nach den jeweiligen Spezifikationen. Nur wenn der Reifen die Anforderungen der Motorradhersteller eindeutig erfüllt, ist er bestens auf alle speziellen Fahreigenschaften abgestimmt.
Motorradreifen mit Erstausrüstungs-Kennzeichnung können selbstverständlich auch auf anderen Motorrädern verwendet werden.
Homologation: Die technische Freigabe
Die technische Freigabe eines Reifens für ein bestimmtes Motorradmodell nennt man "Homologation". Der gesamte Freigabeprozess wird von den Motorradherstellern sehr streng gehandhabt, zahlreiche Prüfpunkte finden dabei Berücksichtigung. Für Reifenproduzenten bedeutet jede Freigabe auch eine Bestätigung der Produktqualität.
Reifenfreigaben Motorradreifen von Michelin, Pirelli, Dunlop, Bridgestone, Continental, Avon, Mitas, Heidenau, Metzeler etc. besitzen in Deutschland, wo die gesetzlichen Vorgaben besonders anspruchsvoll sind, viele Reifenfreigaben diverser Motorrad-Fahrzeughersteller.
Mit inzwischen über 2.300 Herstellerfreigaben ist zum Beispiel Pirelli seit Jahren einer der weltweit erfolgreichsten Reifenhersteller im Erstausrüstungsgeschäft. Entsprechend markierte Reifen sind das Ergebnis intensiver gemeinsamer technologischer Entwicklungsarbeit mit den Premium-Fahrzeugherstellern Europas und Garant für optimale Fahreigenschaften.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen
Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Reifenfabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung. Motorradfahrer, die umgerüstet haben oder umrüsten wollen, werden immer wieder durch falsche Informationen verunsichert.
Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die normale Motorradfahrer kaum vorstoßen.
Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern. Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden!
Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.
Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen.
Motorradreifen Freigabe Datenbank
Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden (mehr Infos dazu weiter unten). Trotzdem ist es auch heute noch ratsam sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren.
Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen. In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.
Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen.
Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw.
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers (bzw. Nachtrag 2025: Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!
Einen sehr detaillierten Bericht zur Motorradreifen Freigabe inkl. Die 96 neuen Freigaben für die drei Profile ContiTrailAttack 3, TKC 70 und TKC 80 Twinduro gelten unter anderem für BMW R nineT Scrambler und Urban G/S, F 650 G/S, Honda CRF 1000 Africa Twin, Suzuki DR 650 oder Triumph Tiger 1215. Sie beinhalten entweder eine Serviceinformation und sind damit eintragungsfrei oder eine Herstellerbescheinigung zur Vorlage bei der Prüfstelle zur Eintragung.
Zu beachten ist, dass seit 2019 eine Freigabe durch den Reifenhersteller in vielen Fällen nicht mehr ausreicht. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).
Abhilfe schafft jetzt der Motorradbereich von Continental mit der ContiFreigabeCard. Als neuen Service bietet das Unternehmen für konzerneigene Reifen jetzt die Freigabebescheinigung auf einer handlichen, stabilen und dauerhaften Plastikkarte im Scheckkartenformat an, auf der alle notwendigen Angaben vermerkt sind. Um die Karte zu bekommen, muss nur das unten angefügte Formular ausgefüllt werden.
Bitte überprüfen Sie mit Hilfe dieses Links vorab, ob eine Reifenfreigabe für Ihr Motorradmodell vorhanden ist.
Den Continental CONTI GO! / City,Klassik Motorradreifen als Vorderreifen in der Größe 100/90 -18 (56V) Continental CONTI GO! jetzt bei myNETmoto.com günstig online kaufen.
Du bist nicht sicher ob dieser Motorradreifen in der entsprechenden Reifengröße, mit dem Load Index 56 und dem Speed Index V auf dein Motorrad passt? Überprüfe das in unserer umfassenden Motorrad Datenbank mit den dafür kompatiblen Motorräder , ob es dafür eine Empfehlung vom Hersteller gibt.
Ob sich ein Wechsel zu diesem Motorradreifen auf die Performance, den Grip, oder das Handling von dem Motorrad auswirken, kannst du den dort verlinkten Reifentests entnehmen.
Zu diesem Reifen findest du außerdem umfangreiche Erfahrungsberichte ✓ Testberichte ✓ Laufleistung ✓ Test ✓ Aktionspreise ✓ Videos ✓
Wenn du nach Motorrad suchst, kannst du auch Satz-Angebote finden, den empfohlenen Reifendruck (bar/psi) für den 100/90 -18 (56V) Continental CONTI GO!
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